Totalrevision Postgesetzgebung
Ende Januar hat das UVEK die Vernehmlassung zur Verordnung zum Postgesetz (VPG) eröffnet. Die Postverordnung konkretisiert das Postgesetz und enthält insbesondere Regelungen zur Presseförderung.
Das neue Postgesetz wurde vom Parlament bereits im Dezember 2010 verabschiedet. Die in Kraftsetzung ist aber noch immer ungewiss, denn bis davor muss der Bundesrat die Verordnung zum Postgesetz mit diversen Ausführungsbestimmungen genehmigen. Zur Zeit befindet sich der Verordnungsentwurf des UVEK in der Vernehmlassung und auch der Verband SCHWEIZER MEDIEN wurde aufgefordert, bis Mitte April dazu Stellung zu nehmen. Viele Verbandsmitglieder sind vom Art. 36 nVPG direkt betroffen. Dieser Artikel regelt neu die indirekte Presseförderung. Erklärtes und vom Verband unterstütztes Ziel des Bundesrates ist es, den Status Quo der geförderten Titel beizubehalten.
Das Departement Distribution unter Leitung von Christof Nietlispach begleitet die neue Postgesetzgebung seit geraumer Zeit und beschäftigt sich aktuell mit dem Presseförderungsartikel der Verordnung. Das durch den Verband eingebrachte Fachwissen hat die Ausarbeitung des Entwurfs bezüglich Presseförderung massgeblich beeinflusst. Durch Stellungnahmen und persönliche Gespräche mit UVEK-Vertretern ist es gelungen, die meisten Verbandsanliegen in den Verordnungstext einfliessen zu lassen. So wurde im vorliegenden Entwurf bei der Kopfblattdefinition darauf verzichtet, den von der Hauptzeitung übernommenen redaktionellen Inhalt zu begrenzen.
Bezüglich Kopfblattdefinition gibt es aber auch noch Unklarheiten: Während in den Erläuterungen von der Beibehaltung des Status Quo der geförderten Titel die Rede ist, geht aus dem Verordnungstext in Art. 36 Abs. 2 i.V.m. Art. 36 Abs. 1 lit. l nVPG neu hervor, dass wirtschaftlich unabhängige Kopfblätter nicht förderungswürdig sein sollen, wenn sie in einem Kopfblattverbund mit einer Gesamtauflage von über 100 000 Exemplaren erscheinen. Dies würde für einige Lokal- und Regionalzeitungen eine klare Schlechterstellung gegenüber der heutigen Situation bedeuten, da sie die Förderung verlieren könnten. Erste Abklärungen beim UVEK als Verfasserin der Verordnung und bei der Post ergaben, dass es sich bei diesem Widerspruch mit grosser Wahrscheinlichkeit um ein redaktionelles Versehen handeln würde.
In unserer offiziellen Stellungnahme zur neuen Verordnung zum Postgesetz werden wir neben weiteren Hinweisen selbstverständlich auch diesen Punkt aufnehmen und entsprechend zu korrigieren versuchen.
Für weitere Auskünfte: martin.ettlinger@schweizermedien.ch
Die ständerätliche Kommission KVF ist am 15. Oktober dem Entscheid des Nationalrates gefolgt und beantragt ihrem Rat mit 7 zu 4 Stimmen die Abgeltungen an die Post zur Verbilligung der Posttaxen für Zeitungen und die Mitgliedschaftspresse um 20 Millionen Franken auf neu 50 Millionen zu erhöhen (30 Mio Franken für abonnierte lokale und regionale Zeitungen und 20 Mio für die Mitgliedschaftspresse). Gleichzeitig hat sich die Kommission einstimmig gegen den Versuch des Nationalrates entschieden, Kopfblattverbünde ab 100 000 Gesamtauflage generell und unabhängig von der Eigentümerschaft von der Förderung auszuschliessen. Das Postgesetz kommt in der Wintersession zur Differenzbereinigung zuerst in den Ständerat gefolgt vom Nationalrat. Bereits in der Erstbehandlung hatten sich beide Räte für die Streichung einer zeitlichen Befristung der Vertriebsförderung ausgesprochen. Hauptpunkt der Postgesetzrevision ist die umstrittene Marktöffnung, welcher bisher vom Ständerat knapp zugestimmt, im Nationalrat hingegen klar abgelehnt wurde. Auch die KVF des Ständerates hat sich nun für ein gedrosseltes Tempo bei der Liberalisierung und Streichung aus dem Gesetz ausgesprochen.
Art. 15 Preise (Indirekte Presseförderung)
Der Nationalrat berät in der kommenden Herbstsession (23. Und/oder 29.9.2010) die Revision des Postgesetzes. Darin wird in Art. 15 auch die Vertriebsförderung für Presseerzeugnisse in der Tageszustellung geregelt. Eine vielfältige Medienlandschaft und dazu gehören insbesondere auch die regionalen Zeitungen sind in einer direkten Demokratie von grundlegender Bedeutung. Die Unterstützung des Vertriebes durch den Bund, wodurch die Post regionalen und lokalen Presseerzeugnissen ermässigte Transporttarife gewährt, leistet dazu einen wichtigen Beitrag.
Position SCHWEIZER PRESSE
SCHWEIZER PRESSE setzt sich für die Weiterführung der Vertriebsförderung:
- Die Vertriebsförderung gemäss Art. 15 E-Postgesetz ist unbeschränkt weiter zu führen, auf eine Befristung, ist zu verzichten, wie dies der Ständerat in der Wintersession 2009 beschlossen hat. Die sogenannte indirekte Presseförderung in der heute bestehenden Form war vom Parlament bisher immer unbestritten.
- Die Tarife sollen den in den grösseren Agglomerationen üblichen Tarifen entsprechen, wie dies der Ständerat beschlossen hat.
- Die Ermässigung der Posttarife der regionalen Zeitungen soll von 20 auf neu 30 Mio. Franken erhöht werden, (Fassung KVF Nationalrat und Antrag Minderheit Ständerat). Per 1.1.2008 wurde die sogenannte «indirekte Presseförderung» von 80 auf 30 Mio. Franken reduziert (20 Mio. für regionale Zeitungen, 10 Mio. für die Mitgliedschafspresse). Dies führte für viele, insbesondere mittelgrosse Zeitungen und Zeitschriften, zum Verlust der Förderberechtigung und dadurch zu zum Teil massiv höheren Transporttarifen. Die Post macht jedes Jahr höhere Defizite aus der Zeitungsdistribution geltend, die neuesten Zahlen sprechen von 130 Mio. Franken, davon 19 Mio. aus dem Bereich der geförderten Zeitungen. Für 2011 hat die Post erneut Tariferhöhungen angekündigt.
- Die Auflagenobergrenze für die Förderberechtigung von Zeitungen soll von heute 40 000 auf 50 000 Exemplare erhöht werden. Damit können z.B. neu auch Publikationen wie «Le Temps» und «Le Nouvelliste» von vergünstigten Tarifen profitieren (Antrag Minderheit Nationalrat und Minderheit Ständerat).
- Der Antrag der KVF des Nationalrats, wonach künftig Titel, welche einem Kopfblattverbund mit über 100 000 Exemplaren angehören, generell und unabhängig z.B. von der Eigentümerschaft, von der Förderung auszunehmen seien, ist abzulehnen. Dies würde diverse Zeitungen mit unabhängigen Regionalredaktionen treffen, wie z.B. «Oltner Tagblatt», «Zofinger Tagblatt», «Bote der Urschweiz» oder Titel der Südostschweiz, was der Bestimmung und dem Ziel der Vertriebsförderung widersprechen würde.
Damit wird wesentlich zum Erhalt der Pressevielfalt und damit zur politischen Meinungsbildung insbesondere in den Regionen beigetragen.
PDF Antrag zu Handen des Nationalrates
Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates (KVF-N) hat an ihrer letzten Sitzung mit Stichentscheid des Präsidenten die durch den Ständerat aus der Vorlage gestrichene Befristung der Presseförderung wieder aufgenommen. Gleichzeitig soll nach der Meinung der Kommissionsmehrheit mehr Geld für die Presseförderung zur Verfügung stehen.
Die Erhöhung des Engagements um je CHF 10 Mio. zur Förderung des Vertriebes von Zeitungen und Zeitschriften sowie der Mitgliedschaftspresse ist ein klares Zeichen gegen die Streichung der Presseförderung, wie sie im Konsolidierungsprogramm 2011- 13 vom Bundesrat gewünscht wird. Die Kommissionsmitglieder haben erkannt, dass eine vielfältige und allen Bürgerinnen und Bürgern zugängliche Presse ein wichtiges Element unserer direkten Demokratie darstellt. Die Abschaffung der Vertriebsförderung der Presseerzeugnisse würde in vielen Teilen des Landes die Abonnementspreise massiv erhöhen und damit viele Stimmberechtigte von regionalen und lokalen Informationen ausschliessen.
Mit der Wiedereinführung der Befristung der indirekten Presseförderung macht die Kommission Druck auf Verwaltung und Parlament. Es sind verschiedene Vorstösse hängig, wonach alternative Modelle der Vertriebsförderung geprüft werden sollen. Mit dem geplanten Auslaufen der Vertriebsförderung gemäss Postgesetz müsste bis 2011 (Mitgliedschaftspresse), resp. 2014 (Regional- und Lokalpresse) eine Alternative gesucht werden.
Die indirekte Presseförderung, welche heute als Vertriebsförderung ausgestaltet ist und durch eine Zahlung des Bundes an die Post den Vertrieb der Lokal- und Regionalpresse vergünstigt, kommt direkt den Abonnenten zugute. Durch die Vergünstigung der Vertriebspreise kann auch der Abonnementspreis klein gehalten werden. Die lokale oder regionale Tageszeitung gehört trotz der elektronischen Medien nach wie vor in viele Schweizer Haushalte. Die KVF-N hat mit ihrem Entscheid - wie auch schon der Ständerat - gezeigt, dass dem weiterhin so sein soll. Dabei bildet die Verbilligung der Posttaxen ein unkompliziertes Mittel, weil dadurch die Pressefreiheit und die Unabhängigkeit der Berichterstattung gewahrt bleiben. Der Verband SCHWEIZER PRESSE begrüsst die klare Haltung der Kommission zur indirekten Presseförderung, bedauert aber die Wiederaufnahme der Befristung, weil durch den entstehenden Druck gewisse Alternativen zeitlich gar nicht realisierbar sein könnten. Der Nationalrat wird sich voraussichtlich in der Herbstsession mit dem Geschäft (Postgesetz) befassen.
Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates (KVF NR) hat am 26. Januar 2010 beschlossen, die Beratung über die Postgesetzrevision auszusetzen und das Bundesamt zu beauftragen, für die Postliberalisierung alternative Wege aufzuzeigen. Somit ruht das Geschäft für die nächsten 4 Monate.
Ob die Post nun weiterhin ein Staatsbetrieb mit Monopol oder Teilmonopol sein soll, oder ob die Post als privatwirtschaftlicher Marktteilnehmer auftritt, ist einerseits eine politische Frage. Je nach Couleur finden sich ordnungspolitische oder gewerkschaftlich motivierte Argumente dafür und dagegen. Andererseits stellt sich auch die Frage der landesweiten Grundversorgung. Diese von PostMail erledigte Aufgabe muss mit besonderer Vorsicht geregelt werden. Die Versorgung der Bevölkerung mit Paketen, Briefen und Presseerzeugnissen als Teil des Service public steht bisher nicht zur Diskussion. Gerade diese Grundversorgung ist aber für viele Marktteilnehmer der heikelste Punkt: Bürgerinnen und Bürger wollen ihren Briefkasten bedient wissen, ob in der Stadt oder auf dem Land. Dass für diese Dienstleistungen die Portokosten nicht ausreichen, nimmt dabei der Steuerzahler in Kauf.
Die Post hat für diesen «Haus-Service» relativ fixe Kosten, denn ob der Postbote nun viel oder wenig bringt, ändert an dessen Lohn nichts. Andererseits ändert sich die Zahl der kostendeckenden Elemente dadurch, dass die Briefpost eher abnimmt und die Paketpost dank der Internetkäufe stagniert. Die Zeitungen und Zeitschriften decken dabei ebenfalls einen Teil der Vertriebsaufwendungen der Post. Durch die Mengenschwankungen bei Briefen und Paketen werden rechnerisch die Fixkosten den Zeitungen und Zeitschriften angelastet. Solange die Politik es zulässt, dass ein Defizit bei Postmail entsteht und durch die anderen Geschäftsbereiche mitgetragen wird, können tragbare Vertriebspreise für Zeitschriften und Zeitungen ausgehandelt werden. Wird hingegen die Post liberalisiert und der Bund steht nicht für das Defizit in der Grundversorgung ein, wird eine gesellschaftspolitisch kritische Situation entstehen: In städtischen Gebieten werden sich Vertriebsorganisationen um die Aufträge zum Vertrieb von Briefen, Paketen und Presseerzeugnissen reissen, während in ländlichen Regionen niemand die Zustellung übernehmen will. Entweder vergibt der Bund in solchen Regionen einen Leistungsauftrag oder es wird schlimmstenfalls auf die Versorgung eines Teils der Bevölkerung verzichtet. Der Leistungsauftrag würde sehr teuer werden, da die Portoeinnahmen sich an den städtischen Verhältnissen messen würden. Der Verzicht der Versorgung eines Teils der Bevölkerung führte zu Informationsverlust und wäre undemokratisch. Viele Leser von abonnierten Tageszeitungen sind auf die regionalen und regionalpolitischen Informationen angewiesen. Die Meinungsbildung vor Wahlen und Abstimmungen erfolgt nach wie vor durch die Tageszeitungen. Werden die Abonnemente wegen der Vertriebskosten unerschwinglich, so bedeutet dies nicht nur einen wirtschaftlichen Schaden für die Verleger sondern auch einen Wissensverlust für die Bürgerinnen und Bürger.
Die Liberalisierung des Postmarktes hat folglich nicht nur Auswirkungen auf die Farbe der Vertriebsgesellschaft. Vielmehr haben die Politiker äusserst umsichtig und weitblickend zu entscheiden. So sollten auch «flankierende Massnahmen», wie die steuerliche Absetzbarkeit von Abonnements oder Entlassung der Presseerzeugnisse aus der MWSt-Pflicht, wie dies im Ausland auch geschieht, diskutiert werden.
Der Ständerat befürwortet eine unbefristete Weiterführung der Distributionsförderung der Post für Zeitungen, eine Ausdehnung lehnt er jedoch knapp ab. Und auch in der Schweiz soll der Postmarkt vollständig liberalisiert werden, allerdings eher im Schneckentempo.
Mit der Totalrevision des Postgesetzes stand am 1. Dezember im Ständerat eine grosse Debatte über eine eigentliche Postreform auf der Traktandenliste. Und diese ist umstritten, sie ist heikel, birgt vielfältige Bedenken, schürt Zweifel und Ängste und weckt - nicht zuletzt - Emotionen. Dies zeigte sich in der kleinen Kammer mehrfach und deutlich und über Parteigrenzen hinweg, so bereits in einer langen Eintretensdebatte, und dann auch beim Thema Marktöffnung. Insbesondere Randregionen befürchten einen Abbau der der Dienstleistungen. Doch die Marktöffnung soll kommen, wenn auch langsam. Mit 20 zu 19 Stimmen folgte der Rat dem Bundesrat, welcher einen schweizerischen Kompromiss vorschlug: ein Jahr nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes wird das Parlament separat über die Aufhebung des Briefmonopols von 50g und damit die vollständige Liberalisierung des Postmarktes beschliessen können. Dies bedeutet, dass der Markt frühestens 2013 ganz geöffnet wird, dazwischen liegen noch zwei Referendumsmöglichkeiten.
Die staatliche Vertriebsförderung mittels Verbilligung der Posttaxen für Lokal- und Regionalzeitungen soll auch im neuen Postgesetz im bisherigen Rahmen von jährlich 20 Millionen Franken fortgeführt werden. Die vom Bundesrat beantragte Befristung auf 2014 wurde mit einer Zweidrittelsmehrheit klar abgelehnt. Nach langer Diskussion und äusserst knapp mit 20 zu 21 Stimmen, wurde auch der Antrag von Ständerat Filippo Lombardi abgelehnt, die Fördersumme bei den Zeitungen von 20 auf 30 Millionen Franken und die Auflagegrenze auf 50 000 zu erhöhen, sowie bei der Mitgliedschaftspresse die Summe von 10 auf 20 Millionen Franken aufzustocken. Obwohl sich insbesondere die geförderten Titel aktuell mit massiven Preisaufschlagsforderungen der Post auf 2010 konfrontiert sehen (siehe Posttarife), und die beantragte Erhöhung der Postsubventionen noch nicht mal das von der Post aus diesem Bereich geltend gemachte Defizit decken würde, zeigte der Ständerat schliesslich keine Bereitschaft, die Bundeskasse wieder ein wenig weiter zu öffnen, als zumindest heissen Tropfen auf besagten heissen Stein.
SCHWEIZER PRESSE setzt sich weiterhin für eine Ausdehnung der Vertriebsförderung der Post durch den Bund und eine schnellstmögliche Liberalisierung des Postmarktes ein; als nächstes insbesondere in der anstehenden Postdebatte im Nationalrat. Eine echte Ausdehnung der Vertriebsförderung, sowohl betragsmässig wie auch betreffend Titelkreis und Distributionskanäle, ist eine wichtige zu verbessernde Rahmenbedingung für die Medien - nebst der Mehrwertsteuerbefreiung, der Einführung eines Leistungsschutzrechtes für Inhalte im Internet und weiteren Forderungen des Verbandes (siehe dazu auch das Medienpolitische Manifest von SCHWEIZER PRESSE vom Juni 2009).
Der Gesetzesentwurf und die Botschaft des Bundesrates, welche im Mai zuhanden des Parlaments verabschiedet wurden (siehe dazu auch Flash Nr. 5), sehen auch künftig für den Vertrieb von abonnierten Tages- und Wochenzeitungen der Regional- und Lokalpresse ermässigte Preise vor.
Gemäss Entwurf leistet der Bund dafür weiterhin jährliche Beiträge von 20 Millionen Franken, neu ist jedoch eine Befristung auf Ende 2014 vorgesehen. Die Kriterien für die Gewährung von Ermässigungen sollen vom Bundesrat in einer Verordnung geregelt werden, heute stehen sie im revidierten Art. 15 des geltenden Postgesetzes. Der Verband SCHWEIZER PRESSE wird sich auch weiterhin für die Sonderförderung der kleinauflagigen Lokal- und Regionalpresse ohne zeitliche Befristung einsetzen. Zusätzlich fordert er die bestehende Vertriebsförderung durch ermässigte Posttarife betragsmässig, bezüglich der Titelkreise sowie der Zustellung auszubauen (siehe dazu auch das «Medienpolitische Manifest» des Verbandes).
Die neue Postgesetzgebung soll voraussichtlich in der Wintersession im Ständerat als Erstrat behandelt werden.
Der Bundesrat hat die Botschaft zur Totalrevision der Postgesetzgebung an das Parlament verabschiedet. Damit sollen die Rahmenbedingungen geschaffen werden, um den nationalen und internationalen Entwicklungen im Postmarkt Rechnung zu tragen, wonach der Postmarkt liberalisiert wird und vermehrt private Anbieter tätig sind.
Das Angebot der Grundversorgung soll auf hohem Niveau gesichert bleiben und umfasst wie bisher die flächendeckende Beförderung von Briefen, Paketen, Zeitungen und Zeitschriften, ausserdem die Dienstleistungen im Zahlungsverkehr. Für die Kundinnen und Kunden muss eine Poststelle oder Agentur in angemessener Distanz erreichbar sein. Die Grundversorgung wird von der Schweizerischen Post erbracht. Die PostCom wird darüber wachen, dass die Post den Auftrag und die Grundversorgung in der verlangten Qualität erfüllt.
Alle Anbieter sollen denselben Regeln unterstehen, mit der Einführung einer Meldepflicht für alle Anbieter von Postdiensten soll gewährleistet sein, dass die Marktbedingungen für alle Teilnehmenden gleich sind. Die Marktöffnung in der Schweiz soll in zwei Schritten erfolgen. Der erste Schritt – die Senkung des Monopols auf 50 Gramm – hat der Bundesrat per Verordnung auf 1. Juli 2009 bereits beschlossen. Die vollständige Öffnung soll mittels eines Bundesbeschlusses erfolgen. Diesen will der Bundesrat ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes dem Parlament unterbreiten. Die Mitgliedstaaten der EU werden ihre Briefmärkte grösstenteils bis 31. Dezember 2010 und bis spätestens 31. Dezember 2012 vollständig geöffnet haben, die Schweiz wird, gemäss Vorschlag des Bundesrates, mit diesem zeitlichen Fahrplan nicht mithalten können.
Die Post soll in eine Aktiengesellschaft im Besitz des Bundes umgewandelt werden. Die Anstellungsverhältnisse wechseln damit vom öffentlichen ins Privatrecht.
Sowohl die das neue Postgesetz wie der Bundesbeschluss über die vollständige Marktöffnung werden dem fakultativen Referendum unterstehen.
Der Bundesrat hat am 22. Oktober beschlossen, die kontrollierte und schrittweise Marktöffnung fortzuführen und die Monopolgrenze auf dem Verordnungsweg auf 50 g zu senken, bevor das Monopol im Rahmen der Totalrevision der Postgesetzgebung bis spätestens 2012 ganz fallen soll.
Dies soll Anreiz schaffen, in den Schweizer Postmarkt zu investieren und sich positiv auf die Preisgestaltung auswirken. Auch für die Schweizerische Post kann sich dies im europäischen Umfeld nur positiv auswirken. SCHWEIZER PRESSE hat sich bei den politischen Behörden für die Senkung des Briefmonopols eingesetzt und engagiert sich weiterhin für eine volle Marktöffnung unter fairen Rahmenbedingungen ohne Wettbewerbsverzerrungen im Rahmen der laufenden Postgesetzrevision. Dazu gehört auch, dass die Post künftig bei ihren Tarifen zu Transparenz verpflichtet wird und Quersubventionen unterbunden werden. Auch der Preisüberwacher hat jüngst wieder Anhaltspunkte von missbräuchlichen Monopoltarifen geäussert, dazu gehört auch die Zeitungs- und Zeitschriftendistribution.
Der Verband SCHWEIZER PRESSE begrüsst in seiner Vernehmlassung zum revidierten Postgesetz die schrittweise und zugleich raschestmögliche vollständige Marktöffnung. Dabei soll sich die Schweiz möglichst dem Tempo der EU angleichen und das Briefmonopol auf den 1. Januar 2011 abschaffen. Nur in einem liberalisierten Markt wird echter Wettbewerb möglich, damit Drittanbieter
eine echte Chance haben, bei einzelnen Postdiensten zu konkurrenzieren. Dazu müssen faire Wettbewerbsbedingungen geschaffen werden. Auf zusätzliche Regulierungen, wie übermässige Meldepflichten und weitere Informationspflichten für Privatanbieter ausserhalb der Grundversorgung, wie im Gesetzesentwurf vorgesehen, soll verzichtet werden, widersprechen diese doch dem Liberalisierungsgedanken.
Andererseits ist es von grösster Wichtigkeit, dass die Post, welche auch nach einer Liberalisierung als Grundversorger eine marktbeherrschende Stellung behalten wird, einem klaren Transparenzgebot und Quersubventionierungsverbot unterstehen wird. Eine unabhängigen Regulationsbehörde «PostCom» soll dies überprüfen können, denn nur so sind Wettbewerbsverzerrungen einzudämmen. Weiter sind die Post
und Drittanbieter in Bezug auf Sonderprivilegien wie Steuern, Nachtfahrverbot oder Verzollung künftig gleich zu stellen und die Infrastruktur der Post, von den Postfächern über Sortierzentren bis zu den Poststellen, muss gegen Abgeltung zu marktgerechten Bedingungen allen Anbietern zur Verfügung gestellt werden.
SCHWEIZER PRESSE unterstützt ausdrücklich die Absicht des Bundes, die indirekte Presseförderung für regionale und lokale Zeitungen und Zeitschriften mit Auflagen bis zu 40 000 Exemplaren auch nach der Marktliberalisierung weiter zu führen. Dies bedeutet einen wichtigen Beitrag zur Unterstützung und Erhaltung der Pressevielfalt in der Schweiz.
Ende Februar hat der Bundesrat den Entwurf zu einem neuen Postgesetz verabschiedet und in die Vernehmlassung geschickt, welche am 18. März 2008 eröffnet wurde.
Gleichzeitig hat der Bundesrat seine Absicht erklärt, auf dem Verordnungsweg die Monopolgrenze für Briefsendungen von heute 100g bereits auf den 1. April 2009 auf 50 g zu senken. Die Revision selbst umfasst die folgenden wichtigsten Punkte:
Postgesetz:
Postorganisationsgesetz:
Der Verband SCHWEIZER PRESSE begrüsst eine rasche Liberalisierung des Postmarktes und wird in der Vernehmlassung zur Revision der Postgesetzgebung Stellung nehmen. Die Departemente Distribution und Recht, unter Beizug weiterer Fachpersonen, sowie das Präsidium werden sich intensiv mit der Vorlage auseinandersetzen.
Die Unterlagen können unter www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html herunter geladen werden, die Vernehmlassung läuft bis zum 16. Juni 2008. Für weitere Informationen, Fragen oder Input wenden Sie sich gerne an uns.
Die Entwicklung auf dem Postmarkt ist für die Verleger von zentraler Bedeutung, da die Distributionskosten einen wesentlichen Kostenblock für die Verlage darstellen. In den nächsten Jahren dürfte hier ein grundlegender Wandel eintreten: Die weitere Liberalisierung im Postmarkt. Die Europäische Kommission strebt eine vollständige Öffnung des Postmarktes bis 2009 an. Einige Länder innerhalb der EU haben ihren Postmarkt schon heute vollständig liberalisiert. In der Schweiz wurde im April 06 die Monopolgrenze auf 100 Gramm gesenkt - damit sind aber immer noch ca. 90% des Marktes im Monopol. Die weiteren Schritte sind noch offen. Anfang 2008 will das UVEK den Entwurf eines Postmarktgesetzes vorlegen.
Der Verband SCHWEIZER PRESSE tritt für eine möglichst schnelle und umfassende Liberalisierung ein. Mehr Wettbewerb bedeutet besserer Service, tiefere Preise und generell eine stärkere Kundenorientierung. Die Post hat hier in den letzten Jahren zwar zugelegt. Kein Kulturwandel kann aber effektive Konkurrenz ersetzen.
Die fehlende Marktöffnung erschwert auch die Ausdehnung der Geschäftsfelder von Verlagshäusern auf Distributionsdienstleistungen, wie dies zum Beispiel in Deutschland in den letzten Jahren verstärkt zu beobachten war.
Eine Marktöffnung würde deshalb für die Mehrheit der Verlage mittelfristig bessere Konditionen und interessante neue Geschäftsfelder bringen.
Vernehmlassung: Entwurf Verfassungsbestimmung über die Grundversorgung (Motion 05.3232)
Ja zu einer raschen Postmarktliberalisierung und fairen Wettbewerbsbedingungen: Der Verband SCHWEIZER PRESSE begrüsst in seiner Vernehmlassung zum revidierten Postgesetz die schrittweise und zugleich raschestmögliche vollständige Marktöffnung. Dabei soll sich die Schweiz möglichst dem Tempo der EU angleichen und das Briefmonopol auf den 1. Januar 2011 abschaffen.
Vernehmlassung SCHWEIZER PRESSE