Der Bundesrat hat die Preisermässigungen 2013 für die geförderte Presse festgelegt.
In Bezug auf die Presseförderung wurde einer Erhöhung des Gesamtbetrages von CHF 30 auf CHF 50 Mio zugestimmt. Neu ins Gesetz aufgenommen wurde die Bestimmung, dass bei Kopfblattverbünden über 100'000 Exemplaren die Presseförderung wegfallen soll. Da der Begriff ?Kopfblattverbund? im Gesetz bisher nicht erwähnt ist, wird die Verordnung zum Postgesetz eine Definition enthalten müssen. SCHWEIZER MEDIEN setzt dabei auf eine in der Praxis einfach umsetzbare Lösung, die dem Ziel der Presseförderung und dem Erhalt der Schweizer Pressevielfalt förderlich ist.
Die ständerätliche KVF am 15. Oktober dem Entscheid des Nationalrates gefolgt und beantragt ihrem Rat mit 7 zu 4 Stimmen die Abgeltungen an die Post zur Verbilligung der Posttaxen um 20 Millionen Franken auf neu 50 Millionen zu erhöhen (30 Mio Franken für abonnierte lokale und regionale Zeitungen und 20 Mio für die Mitgliedschaftspresse). Gleichzeitig hat sich die Kommission einstimmig gegen den Versuch des Nationalrats entschieden, Kopfblattverbünde ab 100?000 Gesamtauflage generell von der Förderung auszuschliessen, da ein Kopfblattverbot kein Beitrag zu medialen Meinungsvielfalt erachtet. Das Postgesetz kommt in der Wintersession zur Differenzbereinigung in den Ständerat zurück. Hauptpunkt bleibt der Entscheid über die umstrittene Marköffnung.
Das eidgenössische Finanzdepartement hat am 14. April die Vernehmlassung zum Bericht des sogenannten «Konsolidierungsprogramms 2011-2013» eröffnet und darin steht brisantes zu lesen. Ziel dieser Planung ist, den Bundeshaushalt ab 2011 jährlich um rund 1.5 Milliarden Franken zu entlasten: Der Bundesrat will darin auch die jährliche Abgeltung an die Post für den Zeitungstransport von 20 Mio Franken per Ende 2011 gänzlich und ersatzlos streichen.
Bereits mit der Botschaft zum neuen Postgesetz vom Mai 2009 hatte der Bundesrat beantragt, die Vertriebsförderung auf Ende 2014 vollständig abzuschaffen, für die Mitgliedschaftspresse ist bereits im geltenden Gesetz eine Befristung bis 2011 vorgesehen. Dieser Verzichtsantrag fand auch Niederschlag in den Aufgabenüberprüfungs-Massnahmen des Finanzdepartements, welche im Februar dieses Jahres publiziert wurden. Der Ständerat hat bei der Behandlung der Revision des Postgesetzes in der Wintersession diese Befristungen der indirekten Presseförderung jedoch mit knappem Mehr gestrichen. Die Behandlung im Nationalrat steht noch bevor.
Die Vertriebsförderung ist somit aktuell einmal mehr an diversen Stellen in der Politik ein viel diskutiertes Thema. Einmal mehr beabsichtigt der Bundesrat die Subventionen an die Post zur Verbilligung der Zeitungstransporttarife abzuschaffen um die Staatskasse zu entlasten, bisher ist ihm das Parlament nicht gefolgt und hat sich wiederholt für die Weiterführung der indirekten Presseförderung entschieden. SCHWEIZER PRESSE setzt sich weiterhin für die Beibehaltung von ermässigten Transporttarifen für regionale und lokale Zeitungen ein. Der Verband ist bestrebt, dass diese sowohl nach Betrag, Bezugsberechtigten wie auch Vertriebskanäle ausgebaut werde. (s. dazu auch «Medienpolitisches Manifest» des Verbandes vom Juni 2009). Der bundesrätlichen Absicht nach Streichung der indirekten Presseförderung stehen die regelmässig wiederkehrenden Forderungen der Post nach Tarifaufschlägen gegenüber, welche zumindest für das Jahr 2010 erfolgreich abgewendet werden konnten.
s/Vernehmlassung Verband SCHWEIZER PRESSE rechts PDF Download
«Die Presse war schon vor der Krise in der Krise» und «Die erste Bedingung für die Unabhängigkeit der Presse ist, Geld zu verdienen.» Mit diesen Worten leitete der französische Präsident Sarkozy seine Rede ein, in der er ein Dreijahresprogramm für die Modernisierung der Presse vorschlug.
Dies als Resultat nach mehrmonatigen Gesprächen mit Medienvertretern einer Gruppe Etats Généraux de la Presse. 600 Millionen Euro und eine Strukturreform sollen die defizitäre französische Presse wieder rentabel machen. Sarkozy sprach dabei von verschiedenen Baustellen.
So solle ein Status der Internetpresse geschaffen werden und mit privaten und öffentlichen Geldern in technologische Anpassungen investiert werden. Weiter sollen (Online)Zeitungen von der Gewerbesteuer befreit werden und der Präsident will sich in Brüssel für die Senkung der Mehrwertsteuer bei Zeitungsverkäufen einsetzen. Fonds, welche in Presse- und Online-Titel investieren, sollen von Steuervergünstigungen profitieren.
Weitere Vorschläge betreffen die Modernisierung des Vertriebs. Posttarife sollen für ein Jahr nicht erhöht werden dürfen und die staatlichen Subventionen für die Zustellung werden von 8 auf 70 Millionen Euro erhöht. Dazu gehört auch, dass Verkaufsstellen wie Kioske unterstützt werden sollen, indem sie kundenorientierter und profitabler werden. Die Presse müsse ihre Angebote auch besser auf die Jugend ausrichten. Dazu sollen 18-jährige Jungleser ein Jahr lang ein Zeitungsabonnement ihrer Wahl unentgeltlich beziehen können, die Verleger übernehmen dabei die Abonnementskosten und die Regierung die Zustellung.
Auch der Druck soll modernisiert und rentabler werden, er sei im europäische Vergleich zu teuer. Mittels sozial-ethischem Dialog und eines Tarifvertrages sollen die Kosten um 30 bis 40% reduziert werden können.
Die Gesetzgebung über Medienkonzentration soll hingegen nicht geändert werden, mit der Ausnahme, dass aussereuropäische Investoren künftig bis zu 20% an französischen Medienhäusern halten dürfen.
Weitere interessante Empfehlungen sind auch die Forderung nach Redaktionsstatuten für einzelne Titel, um dem Austausch zwischen dem verantwortlichen Verleger, dem Aktionär und den Journalisten eine Chance zu geben oder etwa auch eine Copyright-Regelung im Internet für Journalisten während einer bestimmten Zeitdauer von 24 Stunden.
Alle Überlegungen und Empfehlungen der Teilnehmer des Etats Généraux sind in einem 60-seitigen Grünbuch zusammengefasst worden. Viele Ideen und ehrgeizigen Pläne treffen hier auf eine strukturelle und ökonomische Wirklichkeit der Gegenwart, wobei Realisierbarkeit, Nutzen und Ausgang offen bleiben.
Die indirekte Presseförderung steht seit dem 1. Januar 2008 auf einer neuen gesetzlichen Grundlage. Welche Zeitungen und Zeitschriften erhalten unter dem neuen Art. 15 Postgesetz Vergünstigungen auf Ihren Transporttaxen? Wer teilt die gesprochenen 20 Mio. Franken an Bundesgeldern unter sich auf? Nach mehrmaligem Nachfragen bei der Post und dem Department hat das UVEK nun die Titellisten veröffentlicht, sie liegen SCHWEIZER PRESSE vor und sind in Kürze auch einsehbar über die Homepage des UVEK unter «Bundesnahe Betriebe».
Die indirekte Presseförderung steht seit dem 1.1.2008 auf neuen rechtlichen Beinen und funktioniert nach dem System der Selbstdeklaration durch die Zeitungen und Zeitschriften gegenüber der Post. Wenn eine Publikation nach Ansicht der Post die Kriterien nach neuem Art. 15 des Postgesetzes nicht erfüllt, lehnte die Post die Gewährung der Sondertarife der indirekten Presseförderung ab. Dies geschieht mittels einer Verfügung, welche innert Frist beim Bundesverwaltungsgericht angefochten werden kann. Die Post hat kürzlich die ersten Negativ-Verfügungen erlassen, weitere werden folgen. Der Verband SCHWEIZER PRESSE steht seinen betroffenen Mitgliedern zur Verfügung hinsichtlich Einschätzung und Verfahren im Fall eines Negativ-Entscheides.
Nach der Revision des Postgesetzes ist die indirekte Presseförderung ab 1.1.2008 auf einer neuen Basis stehen: 20 Millionen Franken Fördergelder zur Verbilligung der Posttarife gehen an die kleinauflagige Regional- und Lokalpresse und 10 Millionen Franken an die nicht-gewinnorientierte Mitgliederpresse. Die Förderungskriterien sind im neuen Art. 15 Postgesetz festgelegt.
Für die geförderten Titel werden auch 2008 die bisherigen Tarife zur Anwendung kommen, allerdings mit einem Teuerungsaufschlag, was von SCHWEIZER PRESSE kritisiert wurde. Die übrigen Presseerzeugnisse erhalten künftig keine vergünstigten Tarife mehr. Bei ihnen kommt das sogenannte «Marktmodell» zur Anwendung. Mehr dazu unter dem Thema «Posttarife».
Der Verband SCHWEIZER PRESSE hat die Fortsetzung der indirekten Presseförderung unterstützt und den Entscheid des Parlamentes begrüsst. Längerfristig kann eine Senkung der Distributionskosten jedoch nur über eine vollständige Liberalisierung des Postmarktes erreicht werden. Deshalb setzt sich der Verlegerverband für eine rasche Öffnung des Postmarktes ein. Mehr dazu unter dem Thema «Liberalisierung Postmarkt».