Die aktuellen Werbe- und Sponsoringrichtlinien des BAKOM sind publiziert (s/Link rechts blauer Kasten).
In den nach dem neuen RTVG erteilten Konzessionen wurden Leistungsaufträge für die Privatsender erteilt und zum Teil Anteile am Gebührensplitting verteilt. Die Erfüllung der Aufträge werden vom BAKOM in Form von sogenannten Input- und Outputkontrollen durch externe Firmen regelmässig überprüft. Rund 2 Jahre nach den Konzessionsvergaben liegen die ersten Ergebnisse vor, welche das BAKOM am 7.7.10 in Biel präsentiert hat. Bei den Qualitätssicherungssystemen der Sender wurden Mängel festgestellt und auch die Programme wurden kritisch analysiert.
Hier die Unterlagen zu den ersten vorläufigen Ergebnissen:
1_100707_Qualitätssicherung und Programmanalyse lokale Veranstalter
2_100707_Analyse der Radioprogramme der privaten Veranstalter 2009
3_100707_Radioprogramme der privaten Veranstalter Analyse 2009
4_100707_Radioprogramme privater Veranstalter Hauptergebnisse Analyse 2009
5_100707_Fernsehprogramme der privaten Veranstalter mit Leistungsauftrag
6_100707_Fernsehprogramme der privaten Veranstalter mit Leistungsauftrag Analyse 2009
Am 1. April ist die neue Radio- und Fernsehverordnung in Kraft getreten, welche insbesondere im Werbe- und Sponsoringbereich Lockerungen bringt (s. dazu Flash 3/10).
Darauf basierend wird das Bundesamt für Kommunikation BAKOM auf den Frühsommer die Werbe- und Sponsoringrichtlinien anpassen und publizieren. Um Rechtsunsicherheiten in der Zwischenzeit möglichst zu vermeiden hat das BAKOM die wichtigsten Änderungen auf deren Homepage bereits wie folgt kommuniziert:
Sponsornennungen
Künftig darf die Sponsornennung zusätzliche Elemente enthalten. Aussagen zum Sponsor sowie zum Produkt sind nur dann unzulässig, wenn sie direkt zum Kauf aufrufen, mit Preisangaben verbunden sind oder Superlativen beziehungsweise Vergleiche beinhalten.
Neu zulässig sind beispielsweise:
Weiterhin unzulässig sind:
Für die SRG-Radioprogramme gilt die bisherige Praxis. Sponsornennungen dürfen nur Elemente enthalten, die der Identifizierung des Sponsors dienen: Produkt, Haupttätigkeitsbereich, Kontaktmöglichkeit des Sponsors.
Produkteplatzierung
Die Neuerungen im Bereich Produkteplatzierung werden in einer Tabelle dargestellt:
Sendungen | Produkteplatzierungen | Kennzeichnungen |
|---|---|---|
Nachrichtensendungen, Sendungen zum politischen Zeitgeschehen und Sendungen, die mit der Ausübung politischer Rechte zusammenhängen | unzulässig | |
Kindersendungen, Dokumentarfilme, religiöse Sendungen | unzulässig | Einmalig am Anfang oder am Ende der Sendung als Sponsor (zusätzlicher Hinweis auf Produkteplatzierung ist freiwillig). |
Übrige Sendungen | zulässig | Am Anfang, am Ende und nach jeder Werbeunterbrechung Ausnahme: einmalig als Sponsor bei Produktionshilfen und Wettbewerbspreisen bis 5000.–, sofern kein zusätzliches Entgelt geleistet wurde (zusätzlicher Hinweis auf Produkteplatzierung ist freiwillig). |
Eine Lockerung gibt es im Hinblick auf den Inhalt der Deklaration: Es genügt ein eindeutiger Hinweis auf die Produktplatzierung ohne Einzeldeklaration, wer welche Produkte zur Verfügung gestellt hat («Die Sendung gesponsert von XY enthält Produktplatzierungen von: Geschäft X, Unternehmung Y, Unternehmung Z»).
Die Umsetzung der neuen Produkteplatzierungsvorschriften erwartet das BAKOM ab Inkrafttreten der neuen Werbe- und Sponsoringrichtlinien 2010/2011 (Frühsommer 2010).
Zeitsponsoring
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Entscheid vom 19. März 2010 eine Beschwerde der SRG in Sachen «Zeitsponsoring» abgewiesen. Es hat insbesondere beanstandet, dass beim Zeitsponsoring eine Dauereinblendung des Sponsors erfolgt, eine Sponsorwidmung fehlt und allgemein eine Werbewirkung aufgrund der Länge des Zeitsponsorings (bis 30 Sekunden) und der räumlichen/inhaltlichen Dominanz des Sponsors vorliegt. Dieses Urteil gilt sinngemäss auch für das Zeitsponsoring in den Programmen von privaten Veranstaltern. Das BAKOM wird daher ab Juli 2010 Stichproben vornehmen. In Zukunft ist das Zeitsponsoring wie ein reguläres Sponsoring auszugestalten. Als Alternative fallen gewisse neue Werbeformen wie Singlespots oder Splitscreen-Werbung (diese Option ist für die SRG ausgeschlossen) in Betracht.
Quelle: Bundesamt für Kommunikation BAKOM, 16.4.10
Werbefreiheit gehört zu den existenziellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die privaten Medien. In diesem Sinne begrüsst der Verband SCHWEIZER PRESSE die vom Bundesrat beschlossenen Lockerungen der Werbe- und Sponsoringvorschriften in der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV). Diese werden auf den 1. April an die liberaleren europäischen Regelungen (EU-Richtline über audiovisuelle Mediendienste und EU-Media-Abkommen) angepasst, um Schweizerische Privatveranstalter gegenüber der ausländischen Konkurrenz nicht zu benachteiligen.
Insbesondere im Sponsoringbereich werden die privaten Radio- und TV-Stationen von diesen Verbesserungen profitieren können, welche die bisherigen sehr strengen und komplizierten Sponsoringrichtlinien lockern und damit die konkrete Anwendung und Umsetzung erleichtern. Im Werbebereich dürfen private Veranstalter Nachrichtensendungen und Filme neu alle 30 Minuten unterbrechen, für andere Sendungen bestehen keine Einschränkungen mehr. Ingesamt darf Werbung höchstens 12 Minuten oder 15% der täglichen Sendezeit betragen. Aufgrund der bestehenden Programmstrukturen dürften diese Lockerungen den privaten Sendern allerdings kaum mehr Werbemöglichkeiten bringen, die Benachteiligungen durch die zahlreichen Schweizer Werbefenster der Sender aus den Nachbarländern sind auch damit nicht wett zu machen.
Die neue RTVV wird auf den 1. April 2010 in Kraft gesetzt. Das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) wird im Laufe des Frühsommers dazu auch die angepassten Werbe- und Sponsoringrichtlinien 2010 publizieren. Bereits auf den 1. Februar wurde das Werbeverbot für leichte Alkoholika, insbesondere Wein und Bier, für alle Radio- und Fernsehveranstalter, auch die Fernsehsender der SRG, aufgehoben.
Vorerst vertagt hat der Bundesrat hingegen den Entscheid über eine allfällige weitere Lockerung der Werbebestimmungen auch für die SRG. Darüber soll im Kontext mit der Überprüfung der Höhe der Konzessionsgebühren entschieden werden. SCHWEIZER PRESSE lehnt in diesem Kontext Online-Werbung für die Portale der SRG klar ab. Eine Ausdehnung der Aktivitäten der gebührenfinanzierten SRG-Sender auf kommerzielle Bereiche im Online-Bereich, würde eine zusätzliche Marktverzerrung und Benachteiligung der privaten Anbieter bewirken. Die SRG-Sender könnten von ihrer öffentlich finanzierten Marktstärke, sowie von den vorhandenen Inhalten und schlecht kontrollierbaren Quernutzungen, aus den gebührenfinanzierten Bereichen profitieren, welche die Marktchancen privater Anbieter verschlechtern. Eine Ausweitung der starken Marktposition der SRG im Online-Bereich als Werbe-Wachstumsmarkt würde insbesondere die mit privaten Mitteln finanzierten Online-Nachrichtenportale frontal wirtschaftlich angreifen. Auch die geltend gemachte finanzielle Situation der SRG kann eine Ausdehnung in den Online-Werbebereich nicht rechtfertigen.
Mit einem klaren Votum von 58 zu 119 Stimmen sprach sich der Nationalrat für Nichteintreten auf die parlamentarische Initiative «Faire Abstimmungskampagnen» von Andreas Gross (SP/ZH) aus.
Die Vorlage sah vor, dass alle konzessionierten Radio- und Fernsehsender mit Gebührenanteil vor eidgenössischen Abstimmungen den Parteien sowie Initiativ- und Referendumskomittees Gratis-Werbezeit zur Verfügung hätten stellen müssen.
SCHWEIZER PRESSE begrüsst den deutlichen Entscheid auf Nichteintreten nach überaus klaren Voten aus der Mitte der grossen Kammer sowie der Bundeskanzlerin. Die Vorlage wäre, so wie sie konzipiert war, einerseits undemokratisch wie auch staatspolitisch bedenklich gewesen. Gratiswerbung auf staatliche Anordnung hin wäre einer indirekten Parteien- und Komitteefinanzierung gefährlich nahe gekommen. Zudem hätte sie diverse Probleme bei der praktischen Umsetzung mit sich gebracht. Unter diesen Vorgaben konnte kaum mehr von einer eigentlich beabsichtigten «Fairness» gesprochen werden.
Nach hartem Ringen über 3 Sessionen und erst nach einer Einigungskonferenz zwischen den beiden Kammern haben sich die eidgenössischen Räte entschieden, dass auf Schweizer Radio- und Fernsehkanälen auch künftig für leichte Alkoholika wie Bier und Wein geworben werden darf. Nebst den regionalen und lokalen Privatsendern darf neu auch in den Fernsehprogrammen der SRG und in den sprachnationalen Programmen Alkoholwerbung gesendet werden.
Im Rahmen der Umsetzung des unbestrittenen EU-Media-Abkommens hatte der Schweizer Gesetzgeber auch darüber zu entscheiden, wie in der Schweiz künftig Werbung für leichte Alkoholika in den elektronischen Medien geregelt werden soll. Der Ständerat wollte diese Werbung generell verbieten, also auch für die regionalen Privatsender, welche gemäss neuen RTVG dafür werben dürfen. Der Nationalrat unterstütze den Vorschlag des Bundesrates einer Ausdehnung, welcher allen Schweizer Sendern dasselbe Recht, wie den einstrahlenden ausländischen Sendern zu gewähren. SCHWEIZER PRESSE, als Vertreter der meisten privaten Radio- und Fernsehstationen, begrüsst diesen positiven Entscheid. Er darf als Unterstützung der Schweizer Medienbranche und einheimischen Produzenten als Teil der Wirtschaft einerseits sowie auch im Sinne der Werbefreiheit als Teil der Kommunikationsfreiheit andererseits, gewertet werden. Ein Verbot wäre auch insofern stossend gewesen, als dass es den Schweizer Werbefenstern ausländischer Sender, sowie den übrigen ausländischen Sendern, welche in die Schweiz einstrahlen, aufgrund der neuen europäischen Gesetzgebung, wonach neu das Herkunftslandprinzip gilt, in jedem Fall erlaubt ist, Alkoholwerbung auszustrahlen. Mit dem heutigen Entscheid wurden zumindest gleich lange Spiesse für die inländischen Sender geschaffen. Gesundheitsprävention und Jugendschutz sind gesellschaftspolitische Anliegen, welche mit umfassenden Massnahmen und nicht mit partiellen Werbeverboten angegangen werden müssen.
Soll in Radio und Fernsehen auch künftig für Wein und Bier geworben werden dürfen, und zwar auf allen Sendern? Oder soll leichte Alkoholwerbung in diesen Medien generell verboten werden? Darüber sind sich National- und Ständerat in der Sommersession nicht einig geworden.
Im Rahmen der Umsetzung des unbestrittenen EU-Media-Abkommens hat der Schweizer Gesetzgeber auch darüber zu entscheiden. Nach der heutigen Regelung gemäss RTVG dürfen bereits lokale und regionale Veranstalter für leichten Alkohol werben. Dies wird aufgrund des neu geltenden EU-Rechts ab 2010 auch für die Schweizer Werbefenster der ausländischen Sender gelten. Daher hat der Bundesrat vorgeschlagen, dass künftig gleich lange Spiesse gelten sollen und Alkoholwerbung auf allen Sendern, inklusive den sprachnationalen und denjenigen der SRG, erlaubt werden soll.
In den Räten ist eine Grundsatzdebatte über Alkoholwerbung entbrannt. Der Ständerat hatte sich im März knapp für ein generelles Verbot entschieden und dabei den Jugendschutz sowie gesundheitspolitische Überlegungen geltend gemacht. Ende Mai entschied sich der Nationalrat für die Zulassung auf allen Sendern. Damit ging das Geschäft wieder an den Ständerat, welcher anfangs Juni äusserst knapp mit 19 zu 21 Stimmen an seinem Verbot festhielt. Das weitere Differenzbereinigungsverfahren zwischen den beiden Räten wurde auf die Herbstsession vertagt.
SCHWEIZER PRESSE unterstützt die Zulassung von Werbung für leichte Alkoholika für alle Radio- und Fernsehveranstalter. Dies im Sinne der Unterstützung der Schweizer Medienbranche und einheimischen Bierproduzenten als Teil der Schweizer Wirtschaft, wie auch der Werbefreiheit als Teil der Kommunikationsfreiheit. Ein partielles Verbot lediglich für Schweizer Radio- und TV-Veranstalter würde der in der Sache unbestrittenen Präventionsabsicht kaum dienlich sein. Es wäre lediglich diskriminierend, ist Alkoholwerbung doch weiterhin auf ausländischen in der Schweiz empfangbaren Sendern und in andern Medien erlaubt.
Vor eidgenössischen Abstimmungen sollen Parteien und Komitees künftig mit Gratis-Spots werben dürfen. Die staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK) hat eine entsprechende Vorlage, welche auf eine parlamentarische Initiative «Faire Abstimmungskampagnen» zurückgeht, mit 14 zu 8 Stimmen zu Handen des Parlaments verabschiedet.
Die Vorlage der SPK sieht vor, dass die SRG sowie die privaten konzessionierten Radio- und Fernsehstationen mit Gebührenanteil verpflichtet werden sollen, vor eidgenössischen Abstimmungen Gratis-Spots von Parteien mit Fraktionsstärke auf nationaler Ebene sowie Initiativ- und Referendumskomitees auszustrahlen. Die einzelnen Spots dürften zwischen 15 bis 30 Sekunden dauern, die Gesamtdauer pro Sender wäre auf 3 Minuten beschränkt und die Produktionskosten würden zu Lasten der Parteien und Komitees gehen.
In der Vernehmlassung, welche im vergangenen Jahr zur Initiative durchgeführt worden war, hatten sich rund drei Viertel der Eingaben mit abschlägiger Skepsis gegen politische Gratiswerbung geäussert, so auch der Verband SCHWEIZER PRESSE. Ebenso beantragt die Kommissionsminderheit der SPK Nichteintreten auf die Vorlage, laut ihrer Meinung reduziert Abstimmungswerbung in der vorgesehenen Form politische Debatten noch stärker auf plakative Parolen und Schlagworte, was der politischen Debatte nicht förderlich sei.
Der Verband hat in seiner Stellungnahme die Vorlage in mehrfacher Hinsicht für staatspolitisch äusserst bedenklich beurteilt. Werbung als Form der kommerziellen Kommunikation ist generell immer bezahlt. Gratiswerbung auf staatlichen Zwang hin käme einer indirekten Komitee- und Parteienfinanzierung gefährlich nahe und würde zu Wettbewerbsverzerrungen führen. Über selektive politische Werbung darf nicht Parteienschutz betrieben werden. Diese Werbemöglichkeit zudem einerseits einzig Parteien und Initiativ- oder Referendumskomitees und dies nur bei eidgenössischen Abstimmungen zu zugestehen und anderseits lediglich auf konzessionierten Sendern mit Gebührenanteil ausstrahlen zu lassen, ist nicht schlüssig. Die Vorlage ist daher aus staats- und demokratiepolitischen Gründen abzulehnen. Von «fairen Abstimmungskampagnen» kann unter diesen Vorgaben nicht die Rede sein.
Der Verband SCHWEIZER PRESSE befürwortet hingegen die generelle Aufhebung der Werbeverbote im RTVG für private Programmveranstalter, insbesondere auch für bezahlte politische Werbung.
Die Kommissionsminderheit der SPK beantragt Nichteintreten auf die Vorlage, welche voraussichtlich in der Herbstsession in den Nationalrat kommt.
Der Schweizer Film soll auch künftig am EU-Media-Filmförderprogramm partizipieren können, dies scheint bei Bund und Parlament unbestritten. Doch welchen politischen Preis ist man bereit, dafür zu bezahlen? Die EU verlangt nämlich, dass mit EU-Media auch das sogenannte Herkunftslandprinzip der EU-Richtlinie über audiovisuelle Medien übernommen werden muss.
Und hier nun kommt das Thema Werbung in Radio- und Fernsehen, konkret Alkoholwerbung für Wein und Bier aufs Tapet, sind diese z.B. in Deutschland erlaubt und wären es somit künftig auch für die Schweizer Werbefenster deutscher Sender. Nach neuem RTVG ist Alkoholwerbung heute lediglich für regionale Privatsender erlaubt. Der Bundesrat schlägt nun vor, Werbung für Alkohol künftig für alle Veranstalter, also auch die SRG und die sprachregionalen Privatsender frei zu geben. Dies würde gleich lange Spiesse für alle bedeuten und ein Teil der Werbegelder bliebe in der Schweiz.
Die vorberatenden Kommissionen des Ständerates sind anderer Meinung. Die Aussenpolitische Kommission und die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur beantragen, das Alkohol-Werbeverbot für die SRG aufrecht zu erhalten. Die ständerätliche Fernmeldekommission will einen radikalen Schritt in Gegenrichtung des Bundesrates und fordert, sämtliche Alkoholwerbung auf allen Sender wieder zu verbieten und das RTVG entsprechend zu ändern. Als Gründe werden die Prävention und der Jungendschutz angeführt. Zusätzlich soll verhindert werden, dass noch mehr Gelder in ausländische Werbefenster fliessen.
Das Geschäft kommt in der Frühjahrssession vom März vor den Ständerat. Der Privatfernsehverband Télésuisse, der Privatradioverband VSP, SCHWEIZER PRESSE sowie weitere Branchenvertreter unterstützen den Vorschlag des Bundesrates, sämtliche Werbeverbote aufzuheben und das RTVG entsprechend anzupassen. Dies im Sinne der Forderung nach Werbe- und Kommunikationsfreiheit anstatt Verboten. Ein Schritt zurück würde letztlich einmal mehr den Schweizer Privatveranstaltern finanziell schaden. Dazu kommt, dass ein Verbot für Schweizer Werbefenster der ausländischen Veranstalter mittels eines komplizierten EU-Verfahrens rechtlich allenfalls gar nicht durchsetzbar ist. Und falls doch, wird dies nicht verhindern können, dass auch künftig z.B. über die öffentlich-rechtlichen deutschen Sender, gerade rund um Sportsendungen, ungehemmt Bierwerbung über die Schweizer Bildschirme flimmert.
Vorgängig zur Beratung der Vorlage hatte die Fernmeldekommission Branchenvertreter, darunter auch eine Delegation von SCHWEIZER PRESSE, zu einer breit angelegten Anhörung eingeladen, um über ihre ersten Erfahrungen mit dem neuen RTVG zu berichten. Dabei war u.a. Gelegenheit, die positiven Auswirkungen des Gebührensplittings auf die private Medienlandschaft und das publizistische Angebot herauszustreichen, was andererseits in vielen Bereichen zu einer Überregulierung geführt hat, welches für alle Veranstalter, ob mit oder ohne Gebührengelder, auch erheblichen Mehraufwand bedeutet. Besonders hingewiesen wurde auf das Vakuum durch hängige Konzessionierungsverfahren und Beschwerden, wodurch für einzelne Veranstalter wirtschaftliche Unsicherheit besteht und gleichzeitig Konzessionsgelder in Millionenhöhe brach liegen. Die neuen Werberegelungen des neuen Gesetzes haben negative Auswirkungen auf den lokalen und regionalen Werbemarkt, indem von der Lockerung praktisch nur die ausländischen Werbefenster profitieren konnten, was einen weiteren Geldabfluss ins Ausland und vermehrter Preisdruck mit sich brachte. Beides war wohl vom Gesetzgeber nicht so beabsichtigt gewesen. Schliesslich wurde auch auf das RTVG als eigentliche Technologiebremse aufmerksam gemacht, indem teilweise digitale Technologien auch im Konzessionsgebiet nicht genutzt werden können infolge «Overspill», wie z.B. unbegrenztes Live-Streaming über Internet oder Verbreitung über Zattoo. Das nachfolgende Gespräch zwischen den Parlamentariern und Branchenvertretern entwickelte sich zu einer regen Diskussion, welche das tatsächliche gegenseitige Interesse und die Bedeutung von Politik und Medien einmal mehr zeigte.
Das Media-Abkommen zwischen der Schweiz und der EU soll erneuert werden. Der Bundesrat hat Ende November die neue Botschaft dazu verabschiedet, nachdem die Vorlage vor einem Jahr noch wegen der Werberegelungen zurückgewiesen worden war. Damit könnte die Schweiz auch künftig am EU-Filmförderungsprogramm MEDIA teilnehmen. Die Finanzierung der Schweizer Teilnahme am Abkommen kostet den Bund von 2010 bis 2013 jährlich rund 10 Millionen Franken, die Rückflüsse aus den Mediaprogrammen für die Filmbranche im Jahr 2008 werden mit 8 Millionen beziffert.
Doch die internationale Filmförderung hat ihren Preis, denn damit verbunden ist die Übernahme des sogenannten Herkunftslandprinzips gemäss der neuen EGRichtlinie
über die audiovisuellen Mediendienste. Dies bedeutet, dass die für die Schweiz geltenden strengeren Werbebestimmungen in den elektronischen Medien
nicht mehr durchgesetzt werden können. Die Schweiz hat Nachverhandlungen geführt, um die nationalen medienpolitischen Interessen im Bereich der ausländischen Werbefenster besser gewährleisten zu können. Das Resultat sieht nun vor, dass künftig Werbung für leichte Alkoholika, wie Wein und Bier, neu auch in den ausländischen Werbefenstern sowie auf nationalen und sprachregionalen Sendern inklusive der SRG Sender ausgestrahlt werden dürfen, nachdem dies bisher den lokal-regionalen Veranstaltern vorbehalten war. Im Klartext heisst dies, dass von
dieser Regelung einzig die Werbefenster sowie die SRG-Sender profitieren werden.
Dies, nachdem sich gezeigt hat, dass auch die Lockerung der Werbeverbote gemäss
neuem RTVG (z.B. mehr Unterbrecherwerbung), welches seit dem 1. April 2007 in
Kraft ist, schlussendlich nur den ausländischen Sendern mit ihren Werbefenstern in
der Schweiz Erfolg gebracht hat, mit massiver Steigerung der Bruttoeinahmen und einer extensiven Freespace-Politik. Die regionalen Sender, welche der Gesetzgeber
mit der neuen Regulierung unterstützen wollte, konnten an den Zusatzeinnahmen nicht partizipieren. Das Parlament wird in der Frühjahrs- und Sommersession nun erneut darüber zu befinden haben.
Die Alkoholwerbung ist umstritten. Die CVP erachten den Vorschlag als unbefriedigend, die Fachstelle für Alkohol- und andere Drogenprobleme hat Bedenken dagegen und die SVP und Arbus wollen bei der SRG auf eine Lockerung des Verbotes verzichten. Die SRG selbst begrüsst den Entscheid.
Auch der Verband SCHWEIZER PRESSE prüft die Vorlage in Bezug auf die Revision des RTVG kritisch auf die Frage, ob der Preis für die privaten Schweizer Sendeveranstalter und ihre Branche nicht zu hoch ist.
Am 31. Oktober hat das UVEK die lang ersehnten noch offenen Konzessionen in den umstrittenen Versorgungsgebieten nach neuem Radio- und Fernsehgesetz bekannt gegeben. In den umworbenen Gebieten sind kleinere Erdbeben zum Teil nicht ausgeblieben.
Und es gibt Verlierer, betroffen sind als Eigentümer die Verleger: im Raum Zürich und Nordostschweiz verlieren Radio Energy (Ringier) und Tele Züri (Tamedia AG) ihre Konzession, in der Innerschweiz Tele Tell (AZ Medien AG) und in der Romandie Arc FM. Zu den Gewinnern gehören Radio1 von Roger Schawinski, welches eine grosse Konzession für den Raum Zürich-Glarus erhält, gleich wie Radio24 und Radio Zürisee sowie RMC der Music First Network AG von Giuseppe Scaglione, welches künftig im kleineren Gebiet der Region Zürich über UKW senden darf. Im Raum Zürich Nordostschweiz erhält Tele Top von Günter Heuberger die begehrte TV-Konzession und der Innerschweiz ist die NZZ-Gruppe mit ihrem neuen TV-Projekt Tele 1 zum Zug gekommen.
Für UVEK und BAKOM galt es, das neue RTVG anzuwenden und darin wollte der Gesetzgeber Wettbewerb. Das der neuen Ordnung zugrunde liegende Prinzip heisst: Erbringung eines bestimmten Leistungsauftrages gegen Gebührengelder und das Privileg einer Frequenz. In der Ausschreibung wurden, abgeleitet aus Gesetz und Verordnung, Kriterien festgelegt woran der zu erbringende Leistungsauftrag gemessen wird (die sogenannten Input- und Outputkriterien). In den Konzessionsgesuchen mussten die Bewerber darlegen, wie sie diesen zu erfüllen gedenken. Bei gleichwertigen Gesuchen gab das Kriterium der grösseren Meinungsvielfalt den Ausschlag, d.h. im Klartext dass Medienkonzentrationen entgegengetreten wurde, wie im Fall von Tele Züri zugunsten von Tele Top.
Wie es weiter gehen wird ist offen, es gibt verschiedene Möglichkeiten. Die Konzessionsentscheide können innert 30 Tagen mit Beschwerde ans Bundesverwaltungsgericht als einzige Instanz weiter gezogen werden. Radio Energy, Tele Tell und auch der ehemalige Radiopionier und Gründer von Radio Basilisk, Christian Heeb aus Basel, haben solche angekündigt, Tele Züri prüft eine solche ebenfalls. Im Zentrum stehen würden Sachlichkeitsgebot und Ermessensspielraum der Behörden – ein heikles Unterfangen für Beschwerdeführer wie das Gericht.
Weiter gibt es für Tele Züri auch die Möglichkeit auf eine Konzession zu verzichten und sich statt dessen über Verträge mit den Kabelgesellschaften einen gute Sendeplatz zu sichern. Dadurch kann das Sendegebiet auf weitere Regionen der Deutschschweiz ausgeweitet werden und es muss erst noch kein Leistungsauftrag mehr erfüllt werden müssen. Radio Energy überlegt sich laut, eventuell von Frankreich aus in die Schweiz senden zu können. Einen anderen Weg versucht die Politik: die SP Fraktion des Zürcher Kantonsrats hat ein Postulat eingereicht, welches fordert, dass die Regierung sich beim BAKOM für eine 4. Konzession im Raum Zürich-Glarus einsetzen solle, ähnlich tönt es aus Genf.
Allfällige Beschwerden beim Bundesverwaltungsgericht haben für die Beschwerdeführer aufschiebende Wirkung, das heisst sie können bis zum Entscheid auf jeden Fall weitersenden. In den kommenden Monaten dürfte dies bei diversen betroffenen Stationen mit und ohne neue Konzession noch für einige Wirrnis sorgen, wofür Lösungen gefunden werden müssen. Denn Radio und Fernsehen zu machen ist eine Geschäftstätigkeit und verlangt nach einer gewissen Planbarkeit bei den Sendern und Kunden.
Insgesamt wurden für die definierten Versorgungsgebiete 41 Radio- und 13 TV-Konzessionen nach neuem RTVG erteilt, sie gelten für die Dauer von 10 Jahren.
Nach jahrelanger Vorbereitung und parlamentarischen Beratungen trat am 1. April 2007 das revidierte Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) in Kraft und mit ihm auch eine neue Radio- und Fernsehverordnung (RTVV).
Die wesentlichen Änderungen des neuen Gesetzes sind die Einführung des Gebührensplittings, der vereinfachte Marktzugang und eine gewisse Liberalisierung der Werbeordnung.
Der Verband SCHWEIZER PRESSE hat sich insbesondere für eine offenere Werbeordnung für private Anbieter ausgesprochen. Aufgrund der Dominanz der gebührenfinanzierten SRG wurde gleichzeitig die Wichtigkeit einer asymmetrischen Werbeordnung betont. Das Gebührenprivileg der SRG muss deshalb mit Einschränkungen im Werbebereich verbunden sein. Aus diesem Grund wurden insbesondere die Werbe-Einschränkungen der SRG im Online-Bereich begrüsst.
Zur Zeit laufen die Ausschreibungen für die neuen Konzessionen für alle Radio- und TV-Veranstalter für die vom BAKOM definierten Konzessionsgebiete für Veranstalter mit und ohne Gebührensplitting. In diesem Zusammenhang kam in verschiedenen Medien die Rolle der Verlagshäuser zur Sprache und es wurden vereinzelt Stimmen laut, wonach bei der Konzessionsvergabe angeblichen Monopolen regionaler Medienunternehmen entgegenzuwirken sei. Diese Debatte geht am Ziel vorbei. Lesen Sie dazu unsere Stellungnahme an das Bundesamt für Kommunikation.
Stellungnahme freie Wahl Set-Top-Box - 7.5.2010
Stellungnahme Anhörung DVB-T - 7.5.2010
Stellungnahme zur Teilrevision der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV)
Stellungnahme zur Erteilung der neuen regionalen Radio- und Fernsehkonzessionen
Stellungnahme Parlamentarische. Initiative «Faire Abstimmungsverfahren»