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Weiterhin reduzierter Mehrwertsteuersatz für Medien

Die Sonderstellung der Medien in einer Demokratie ist in Europa erkannt und spiegelt sich im reduzierten Mehrwertsteuersatz oder sogar in der Mehrwertsteuerbefreiung in einigen EU-Ländern wieder. Nach dem Scheitern des einheitlichen Steuersatzes wird hierzulande in der Sommersession 2013 ein neues Zweisatzmodell für die Mehrwertsteuer beraten. Die schweizerischen Medien sind bei dieser Reform auf die Aufrechterhaltung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes für Zeitungen und Zeitschriften angewiesen.

 

Eine angemessene Mehrwertsteuerbelastung ist für den Fortbestand und die Entwicklung der gedruckten und digitalen Presse in der Schweiz unabdingbar. Nach bisherigem Gesetz gilt für Zeitungen und Zeitschriften ohne Reklamecharakter seit Einführung der Mehrwertsteuer der ermässigte Mehrwertsteuersatz von heute 2,5%. Für digitale Medien galt bisher der Normalsatz von 8%.

 

Der Bundesrat legte dem erstberatenden Nationalrat für die Sommersession 2013 ein neues Zweisatz-Modell mit einer Maximalvariante (3,8%-Satz für Printmedien) und einer Minimalvariante (8%-Satz für Printmedien) vor. Eine Erhöhung des MWST-Satzes auf 8% für Printmedien hätte gravierende negative Folgen für die schweizerische Medienwirtschaft und würde die Medienvielfalt grundlegend gefährden. Auch eine Anhebung des ermässigten MWST-Satzes um 1,3% auf 3,8% würde für die Printmedien im derzeit schwierigen Marktumfeld eine deutliche Verschlechterung der Situation bedeuten. Der Status Quo kann somit nur aufrecht erhalten werden, wenn die Medien weiterhin vom reduzierten Steuersatz von 2,5% profitieren können.

 

Der Blick ins europäische Ausland (siehe Grafik) zeigt deutlich: Zeitungen und Zeitschriften sind in den meisten Staaten dem reduzierten MWST-Satz unterstellt und in einigen Ländern sogar gänzlich von der Mehrwertsteuer ausgenommen. Die Steuerausnahme rechtfertigt sich auch in der Schweiz, da Zeitungen und Zeitschriften Güter des täglichen Bedarfs, der Bildung und der Kultur sind.

 

Deshalb vertreten die Schweizer Medien die Haltung, dass für Medienerzeugnisse grundsätzlich eine echte Mehrwertsteuerbefreiung gelten soll. Auf die neue Vorlage wäre nur einzutreten, falls ein mit heute vergleichbarer tiefer Satz für Medienerzeugnisse garantiert wäre. Dies kann insbesondere in der vorgeschlagenen Minimalvariante nicht sichergestellt werden.

 

Der Verband SCHWEIZER MEDIEN setzt sich aktiv für eine echte Steuerbefreiung oder zumindest die Aufrechterhaltung des bisher reduzierten Steuersatzes für die Medien ein. Er begleitet das politische Geschäft aufgrund der grossen Bedeutung für die Branche auch parlamentarisch mit der notwendigen Nähe.

 

Informationen oder Fragen an: martin.ettlinger@schweizermedien.ch

18.03.2013

Verrechnungsgeschäfte in der Medienbranche – Rabattierungsmöglichkeiten weiterhin zulässig

Auch unter dem neuen geltenden Mehrwertsteuergesetz bleibt die Vereinbarung mit der eidg. Steuerverwaltung von 2006 zur steuerlichen Besserstellung von Verrechnungsgeschäften in der Medienbranche gültig. Im Onlinebereich gelten diese Sonderregelungen jedoch nicht.

 

Zu der mehrwertsteuerlichen Behandlung von Verrechnungsgeschäften in der Medienbranche existieren zwei ältere Vorgaben der eidg. Steuerverwaltung:  Eine grundsätzliche Vereinbarung betreffend das Printgeschäft vom 15. August 2006 sowie ein Schreiben der eidg. Steuerverwaltung betreffend das Online-Geschäft vom 25. September 2009. Es stellte sich die Frage, ob diese Regelungen auch unter dem nachträglich geänderten Mehrwertsteuergesetz gelten. Nach jüngster Auskunft der eidg. Steuerverwaltung sind beide Regelungen auch unter angepasstem MWST-Recht weiterhin gültig.

 

1. Regelung im Printgeschäft

Seit 2006 besteht zwischen der eidg. Steuerverwaltung und dem Verband SCHWEIZER MEDIEN eine Vereinbarung zur steuerlichen Behandlung von Verrechnungsgeschäften in der Medienbranche. Gemäss dieser Vereinbarung erachtet die eidg. Steuerverwaltung bei Medienpartnerschaften, beim Inseratetausch zwischen Medienunternehmen sowie bei Füllerinseraten für konzerninterne Unternehmen oder Non-Profit-Organisationen signifikant höhere Rabattierungen für zulässig.

 

Die Vereinbarung im Volltext befindet unter folgendem Link: 

http://www.schweizermedien.ch/fileadmin/schweizerpresse/themen/merkblatt_neue_richtlinien.pdf

 

 

2. Keine Ausdehnung auf den Onlinebereich

Es stellte sich die Frage, ob diese Vereinbarung auch auf den Onlinebereich anzuwenden ist. Gemäss Antwortschreiben der eidg. Steuerverwaltung vom 25. September 2009 auf eine entsprechende Verbandsanfrage gelten die zulässigen Rabattierungen ausdrücklich nicht im Onlinebereich. Im Onlinebereich darf somit aus steuerlicher Sicht ein Rabatt nicht höher sein als der Rabatt, welcher bei einem Barverkauf eines gleichen Gegenstandes ohne Eintausch einem unabhängigen Dritten gewährt würde. 

 

Für weitere Informationen: martin.ettlinger(at)schweizermedien.ch

13.07.2012

Reform Mehrwertsteuer: Mehrwertsteuerbefreiung für Medienprodukte

Position Verband SCHWEIZER PRESSE

 

Ausgangslage

 

Der Bundesrat hat am 23. Juni 2010 die Zusatzbotschaft zur Vereinfachung der Mehrwertsteuer verabschiedet, worin er nach wie vor an der Vereinfachung der Mehrwertsteuer in Form der Einführung eines Einheitssatzes von neu 6.2% festhält, dies unter Abschaffung der Mehrheit der Steuerausnahmen.

 

 

·   Bei einer Vereinfachung der Mehrwertsteuer durch Einführung eines
    Einheitssteuersatzes von 6.2%
ist zugleich für alle Medienprodukte
    (Zeitungen, Zeitschriften, Druckerzeugnisse, Bücher, Onlineportale,
    E-Paper, E-Reader etc.) eine
echte Mehrwertsteuerbefreiung   
    einzuführen
.

·   Eine echte Mehrwertsteuerbefreiung für Medienprodukte kennen heute
    bereits Grossbritannien, Belgien, Dänemark, Finnland und Norwegen, im
    restlichen europäischen Umfeld gelten unbestritten reduzierte Sätze.

·   Auch auf europäischer Ebene wird vom europäischen
    Zeitungsverlegerverband ENPA
die echte Mehrwertsteuerbefreiung der 
    Medienprodukte gefordert.

·   Eine echte Mehrwertsteuerbefreiung für alle Medienprodukte trägt mit bei
    zur Schaffung günstiger Rahmendbedingungen für die Medien.

·   Die Haltung des Gesetzgebers, indem er einerseits nach neuen Modellen einer
    sogenannten Presseförderung sucht, um andererseits die
    Rahmenbedingungen zum Erhalt der vielfältigen Qualitätsmedien
durch
    Steuererhöhungen zu verschlechtern, wäre nicht stringent.

·   Eine Abschaffung des reduzierten Steuersatzes für Zeitungen und
    Zeitschriften würde zur Verteuerung der Abonnemente und Einzelverkäufe
    führen, welche auf die Leser abgewälzt werden müsste. Der angespannte
    Lesermarkt bei den bezahlten Publikationen darf nicht zusätzlich mit Steuern
    belastet werden, auflagenschwächere Publikationen und damit die
    Pressevielfalt
wären gefährdet.

·   Lesen soll gefördert und nicht besteuert werden. Medien haben eine
    grosse Bedeutung
für die politische, gesellschaftliche und kulturelle
    Meinungsbildung
. Lesen bildet und gehört zum Grundbedarf des Menschen.

·   Ein Einheitssatz von 6.2%. würde allein für Printprodukte eine steuerliche
    Mehrbelastung
von rund CHF 68 Mio. mit sich bringen (basierend auf
    Berechnungen ESTV von 2006), dies ist finanziell für die Branche und die Leser
    nicht tragbar.

·   Die vorgeschlagene Alternativ-Variante 2 des Bundesrates (Einheitssatz 6.7%
    / 7.1% mit Ausnahmen) ist unter der Voraussetzung prüfenswert, dass auch hier
    für Medienprodukte eine echte Mehrwertsteuerbefreiung eingeführt wird.

·   Die vorgeschlagene Alternativ-Variante 3 des Bundesrates (2-Satz-Modell mit
    Normalsatz 7.6% / 8.0% und reduziertem Satz 3.2% / 3.4%) ist abzulehnen.
    Anstelle dessen wäre der Status Quo beizubehalten mit einem reduzierten
    MWST-Satz von 2.4% für alle Medienprodukte
.

·   Im Zeitalter der Konvergenz sollen sowohl die echte
    Mehrwertsteuerbefreiung
wie ein reduzierter Steuersatz künftig für alle
    Medienprodukte
, wie z.B. kostenpflichtige Onlineportale, E-Paper,
    E-Reader etc. gelten.
Eine Ungleichbehandlung rechtfertigt sich nicht und
    verkompliziert die Steuerabwicklung.

23.08.2010

Reform der Mehrwertsteuer - Zum Zusatzbericht des Bundesrates

Position Verband SCHWEIZER PRESSE

 

Der Verband SCHWEIZER PRESSE begrüsst zwar die Vereinfachung in der Handhabung der Mehrwertsteuer, lehnt aber den Vollsatz für die Medienprodukt klar ab.

Der Bundesrat hat am 23. Juni 2010 die Zusatzbotschaft zur Vereinfachung der Mehrwertsteuer verabschiedet, worin er nach wie vor an der Vereinfachung der Mehrwertsteuer in Form der Einführung eines Einheitssatzes von neu 6.2% festhält, dies unter Abschaffung der Mehrheit der Steuerausnahmen.

Eine Abschaffung des reduzierten Steuersatzes für Zeitungen und Zeitschriften würde zur Verteuerung der Abonnemente und Einzelverkäufe führen, welche auf die Leser abgewälzt werden müsste. Ein Einheitssatz von 6.2% würde allein für Printprodukte eine steuerliche Mehrbelastung von rund CHF 68 Mio. mit sich bringen (basierend auf Berechnungen ESTV von 2006), dies ist finanziell für die Branche und die Leser nicht tragbar. Gerade die einkommensschwächeren Haushalte könnten sich dadurch die Medienabonnemente kaum mehr leisten und würden so vom demokratischen Meinungsbildungsprozess ausgegrenzt. Zudem kann der angespannte Lesermarkt keine Preiserhöhungen verkraften; auflagenschwächere Publikationen und damit die Pressevielfalt wären gefährdet.

Eine echte Mehrwertsteuerbefreiung für Medienprodukte kennen heute bereits Grossbritannien, Belgien, Dänemark, Finnland und Norwegen, das restliche europäische Umfeld wendet seit jeher zumindest und unbestritten reduzierte Sätze an. Auch auf europäischer Ebene wird vom europäischen Zeitungsverlegerverband ENPA die echte Mehrwertsteuerbefreiung der Medienprodukte gefordert.

Lesen soll gefördert und nicht besteuert werden. Medien haben eine grosse Bedeutung für die politische, gesellschaftliche und kulturelle Meinungsbildung. Lesen bildet und gehört zum Grundbedarf des Menschen. Mit einer steuerlichen Verteuerung der Printprodukte würden diese Bemühungen zur Verbreitung einer vielfältigen Meinungsvielfalt massiv eingeschränkt.

Aus diesen Gründen fordert der Verband SCHWEIZER PRESSE in der laufenden Diskussion um die Vereinfachung der Mehrwertsteuer, dass die Medienprodukte, wie die Produkte des täglichen Bedarfs, von der Mehrwertsteuer echt befreit werden.

 

28.06.2010

Die Wirtschaftskommission (WAK) des Nationalrates hält eine Totalrevision des Mehrwertsteuergesetzes mit über 50 Massnahmen zur Vereinfachung für dringlich und hat am 14. Oktober einstimmig Eintreten beschlossen. Den Entscheid zum zweiten Teil der Vorlage, worin es um die Einführung eines Einheitssatzes und die Abschaffung von rund 25 Ausnahmen geht hat die Kommission vorerst zurückgestellt.

Erst nach der Detailberatung des Gesetzesentwurfes will die WAK über Eintreten auf diesen umstrittenen Teil der Vorlage entscheiden. Der Verband SCHWEIZER PRESSE unterstützt dieses Vorgehen und hat sich bei Behörden und Politik aktiv dafür eingesetzt und wird dies auch weiterhin tun. Die Reform der Mehrwertsteuer, welche durch Vereinfachungen mehr Kundenorientierung und Rechtssicherheit bringt ist wichtig und dringend. Ein Einheitssteuersatz hingegen wird strikte abgelehnt, dies würde zu einer Verteuerung des Privathaushaltes führen. Zeitungen und Zeitschriften profitieren heute von einem reduzierten Einheitssteuersatz. Lesen soll gefördert und nicht besteuert werden, denn Lesestoff gehört wie Lebensmittel zum Grundbedarf des Menschen.

13.11.2008

Revision der Mehrwertsteuer


Der Verband SCHWEIZER PRESSE begrüsst die Totalrevision des Mehrwertsteuergesetzes, welche rund 50 Massnahmen zur Vereinfachung, erhöhter Rechtssicherheit und Transparenz sowie verbesserter Kundenorientierung beinhaltet. Eine Revision wird als notwendig und dringlich erachtet um bestehende Mängel und unnötige Bürokratie zu beseitigen. Sie sollte möglichst rasch umgesetzt werden.
Der Verband setzt sich dabei vehement für die Beibehaltung des reduzierten Satzes von 2.4% für Zeitungen und Zeitschriften ein. Die vorgeschlagene Variante eines Einheitssteuersatzes von 6% wie auch die Variante mit künftig zwei Steuersätzen von 7.6% und 3.4% unter Abschaffung der meisten Ausnahmen werden von den Verlegern hingegen klar abgelehnt.

27.07.2007

Verrechnungsgeschäfte im Medienbereich

 

Die Umsetzung der Mehrwertsteuer in den Medienunternehmen hat in der Vergangenheit einige Fragen aufgeworfen. Der Verband SCHWEIZER PRESSE hat deshalb im Gespräch mit den Steuerbehörden eine klärende Vereinbarung erreicht, die den Unternehmen in einigen Punkten mehr Rechtssicherheit bietet. Die einvernehmlichen Leitlinien  betreffen die Behandlung von Verrechnungsgeschäften in der Medienbranche sowie insbesondere die steuerliche Handhabung der Füllerinserate. Ein vergleichbares Abkommen wurde in der Folge auch zwischen der Steuerverwaltung und den Rundfunk-Branchenverbänden getroffen.

15.08.2006