Grundversorgungsauftrag bei Zeitungszustellung darf nicht eingeschränkt werden
Der Verlegerverband SCHWEIZER MEDIEN fordert, dass der Grundversorgungsauftrag der Post bezüglich der Zustellung von Tageszeitungen nicht eingeschränkt wird. Die demokratiepolitisch weiterhin sehr hohe Relevanz der gedruckten Presse sowie das deutlichen Zeichen des Parlaments, die indirekte Presseförderung befristet auszubauen, machen die Wichtigkeit dieses Kanals in Zeiten erodierenden Geschäftsmodelle im Journalismus und in Zeiten von steigender Gefahr durch Desinformation deutlich. Der VSM wehrt sich in seiner Vernehmlassungseingabe zur Revision der Postverordnung gegen zwei geplante Einschränkungen des heutigen Auftrags der Post.
Von zentraler Bedeutung für die Zukunft der gedruckten Presse ist aus politischer Sicht nebst der notwendigen staatlichen Förderung auch der Grundversorgungsauftrag der Post. Dieser soll im Rahmen einer Revision der Postverordnung auch im Bereich der Zeitungszustellung leicht eingeschränkt werden. Konkret sieht die Revision zwei für die Medienverlage relevante Änderungen vor:
- Reduktion der Laufzeitvorgaben: Einhaltung der 12:30-Regel (dort, wo es keine Frühzustellung gibt) nur noch in 90% der Fälle
- Aufgabe der Zustellung an ganzjährig bewohnte Haushalte ausserhalb des Siedlungsgebiets
Der Verlegerverband Schweizer Medien unterstützt grundsätzlich die Ausrichtung der Grundversorgung auf digitale Entwicklungen. Im Hinblick auf die Versorgung mit abonnierten Tageszeitungen lehnt er jedoch sowohl die geplante Lockerung der Laufzeitvorgaben als auch die Einschränkung der flächendeckenden Zustellung entschieden ab. Für die Pressevielfalt und die gleichwertige Versorgung aller Bevölkerungsteile ist eine pünktliche und vollständige Zustellung abonnierter Tageszeitungen auch in peripheren Regionen zwingend erforderlich.
Die Vernehmlassungsantwort des VSM steht rechts zum Download bereit.