Nationalrat will Leistungsschutzrecht und Motion Gössi gemeinsam behandeln

Bundeshaus Nebel

Der Nationalrat ist einstimmig auf die Vorlage zum Leistungsschutzrecht eingetreten und hat mit 157 zu 29 Stimmen bei zwei Enthaltungen entschieden, das Geschäft zurückzuweisen und gemeinsam mit der Motion Gössi zu behandeln. Der VSM hatte angesichts der Dringlichkeit empfohlen, beim Schutz von Ausschnitten journalistischer Inhalte rasch vorwärtszumachen. Aufgrund der noch stärkeren (Aus-)Nutzung journalistischer Inhalte durch KI-Anbieter stellt er sich jedoch nicht gegen eine gemeinsame Vorlage – sofern die Dringlichkeit beider Anliegen besonders berücksichtigt wird.

Internationale Tech-Giganten wie Google, aber auch KI-Plattformen wie ChatGPT übernehmen journalistische Inhalte der Schweizer Verlage für eigene Services und verdienen damit Geld, ohne die Medienunternehmen und Redaktionen dafür zu vergüten. Die journalistischen Inhalte sind heute nicht mehr ausreichend geschützt. Deshalb braucht es eine Anpassung des Urheberrechts an die digitale Realität. Diesen Handlungsbedarf sehen auch Bundesrat und Parlament.

Das Leistungsschutzrecht will eine faire Vergütung für die Verwendung von Ausschnitten journalistischer Inhalte durch Suchmaschinen und News-Aggregatoren erreichen. Mit der rasanten Entwicklung generativer KI hat sich die Problematik jedoch weiter verschärft. KI-Dienste wie ChatGPT oder Perplexity nutzen journalistische und andere kreative Inhalte systematisch – teils unter Umgehung von Bezahlschranken – und geben sie als eigene «Auskünfte» wieder. Die Motion von Ständerätin Petra Gössi will deshalb das Urheberrecht ausdrücklich auf die KI-Nutzung ausdehnen und für klare Regeln sorgen.

Dringlichkeit bleibt zentral

Der VSM hatte angesichts der akuten Herausforderungen empfohlen, beim Leistungsschutzrecht rasch vorwärtszumachen. Die Nutzung journalistischer Inhalte durch Suchmaschinen ist seit Jahren Realität. Gleichzeitig ist unbestritten, dass KI-Anwendungen die wirtschaftlichen Auswirkungen nochmals verstärken. Vor diesem Hintergrund ist es nachvollziehbar, beide Anliegen zusammenzuführen.

Entscheidend ist nun, dass die Dringlichkeit nicht verloren geht. Der Schutz journalistischer Inhalte darf nicht weiter verzögert werden. Die Schweiz ist als Innovationsstandort auf einen starken Schutz des geistigen Eigentums angewiesen. Klare und durchsetzbare Regeln schaffen Rechtssicherheit für Medien, Kreative und Technologieanbieter gleichermassen – und sichern die Grundlage für unabhängigen Journalismus.

Klare Mehrheiten im Rat

Der Rückweisungsantrag wurde mit 157 zu 29 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen. Einzig die Mitte-Fraktion hatte sich dagegen gewehrt und für eine rasche, gesonderte Behandlung des Leistungsschutzrechts eingesetzt. Der Rat folgte jedoch klar dem Antrag, beide Geschäfte zusammenzuführen.

Ein Minderheitsantrag von Min Li Marti, der die Rückweisung mit dem Auftrag zur Prüfung alternativer Ansätze wie einer Digitalsteuer verbinden wollte, wurde mit 113 zu 72 Stimmen bei 3 Enthaltungen abgelehnt. Damit hat sich der Nationalrat deutlich für eine urheberrechtliche Lösung ausgesprochen.