Schweizer Verlegerverbände unterstützen wirkungsvolle Bekämpfung von Hassrede – Motion Poggia verfehlt das Ziel

Tilo Morgenlicht 10

Die Verlegerverbände SCHWEIZER MEDIEN, MÉDIAS SUISSES und STAMPA SVIZZERA empfehlen die Motion Poggia (23.4530) “Bekämpfung von Hassreden im Internet. Öffentliche Gelder sollten nicht zur Unterstützung anonymer Kommentare eingesetzt werden” zur Ablehnung.

Der Verlegerverbände SCHWEIZER MEDIEN, MÉDIAS SUISSES und STAMPA SVIZZERA unterstützen das Grundanliegen der Motion, Hassrede im digitalen Raum zu bekämpfen und einzuschränken, vollumfänglich. Gleichzeitig übernehmen Social-Media-Plattformen keine Verantwortung für ihre Inhalte und würden auch nicht von der Vorlage erfasst. Die Schweizer Medien haben in den letzten Jahren selbstregulierend verschiedene Massnahmen getroffen, um Hasskommentare auf den eigenen Plattformen zu vermeiden.

Dank der Moderation von Kommentarspalten, der Löschung einzelner Kommentare und weitere Massnahmen findet Hassrede in den Kommentarspalten Schweizer Medien kaum mehr statt. Dieser freiwillige Aufwand wird mit der Motion verkannt. Die Motion würde dazu führen, dass Nutzerinnen und Nutzer sich öfter auf unregulierten Social-Media-Plattformen statt in Foren journalistischer Schweizer Medien bewegen. Damit würde das Gegenteil des Anliegens erreicht. Aus Sicht der Verlegerverbände widerspricht die Motion damit dem eigentlichen Anliegen einer wirkungsvollen Bekämpfung von Hassrede im digitalen Raum.

Hassrede vor allem auf Social Media ein Problem

Studien der Universität Zürich (Zusammenfassungen des BAKOM hier und hier) zeigen einen klaren Zusammenhang zwischen Social Media und Hassrede. Die Motion klammert diese Plattformen aber explizit aus und zielt damit am Problem vorbei. Aber auch die geplante Gesetzesvorlage zur Regulierung der Kommunikationsplattformen (KomPG) will diese zu wenig in die Verantwortung ziehen.

Diskriminierung regionaler Medienverlage

Die Motion zielt auf subventionierte Schweizer Medien, sprich kleinere und mittlere Medienangebote, die von der indirekten Presseförderung (für regionale Zeitungen) oder Konzessionen für regionale Radio- und TV-Programme in ländlichen Gebieten profitieren. Mit Blick auf die internationalen Tech-Plattformen ist es besonders diskriminierend, wenn nur diesen Unternehmen (nicht umsetzbare) Vorschriften gemacht werden.

Weniger Diskurs

Insbesondere für regionale Schweizer Medien gibt es keine realistische Möglichkeit, die geforderte klare Identifizierung zu gewährleisten. Die komplette Einstellung der Kommentarfunktion wäre die Folge. Darunter leider der demokratische Diskurs.

Weniger Journalismus, mehr Social Media

Wenn Schweizer Online-Medien keine Kommentarfunktion mehr anbieten können, wird der Konsum journalistischer Inhalte, insbesondere mit regionalem und Schweizer Bezug, weiter abnehmen. Nutzerinnen und Nutzer werden zu ausländischen Medien abwandern und mehr Zeit auf Social Media verbringen.

Beschränkte Bundeskompetenzen

Bei kommunalen und kantonalen Subventionen, auf welche die Motion ebenfalls abzielt, hat der Bund gar keine Kompetenz, einzugreifen.

Aktivitäten der Verlage gegen Hassrede greifen:


Die Motion verlangt, dass subventionierte Schweizer Medien Kommentare nur noch unter klar erkennbarer Identität zulassen. dürfen; bei Verstössen soll insbesondere der Entzug von Subventionen möglich sein. Begründet wird dies mit der Annahme, dass anonyme Kommentare Hass, Beleidigungen und Desinformation begünstigen und die Moderation oft ungenügend greift. Der Bundesrat lehnt die Motion als unverhältnismässig ab, verweist auf fehlende Kompetenzen, bestehende Selbstregulierung der Branche und setzt stattdessen auf die geplante Regulierung von Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen.

Konkrete Massnahmen:

  • Einführung von Login- und Registrationspflichten mit verifizierter Identität (z. B. bestätigte E-Mail, Einschränkung oder Verbot frei erfundener Nicknames).

  • Einschränkung des Zugangs zu Kommentarfunktionen (z. B. nur für registrierte oder zahlende Nutzerinnen und Nutzer).

  • Konsequente redaktionelle Moderation, inklusive Vorabprüfung, Löschung oder Nichtveröffentlichung eines erheblichen Anteils der Kommentare.

  • Einsatz von KI-gestützten Filtersystemen zur Erkennung und Prävention von Hassrede, kombiniert mit menschlicher Kontrolle.

  • Ergänzende qualitative Steuerung der Debatten sowie laufende Weiterentwicklung präventiver Instrumente im Rahmen der Selbstregulierung.