Werbefreiheit darf nicht über den Volkswillen eingeschränkt werden

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Schweizer Medienverlage stehen unter erheblichem Druck auf ihre Werbeeinnahmen. Die Umsetzung des Tabakproduktegesetzes (TabPG) muss daher praxistauglich und verhältnismässig erfolgen. Andernfalls besteht die Gefahr, dass Werbevolumen in Richtung internationaler Plattformen abwandert, die dem schweizerischen Regulierungsrahmen nur eingeschränkt unterstehen. Dies würde weder dem Jugendschutz noch der Regulierungskohärenz dienen. 

Die Schweizer Medienverlage stehen bereits heute unter erheblichem Druck auf ihre Werbeeinnahmen. Weil sie auch von den Anpassungen in der Tabakverordnung an vorderster Front betroffen sind, hat sich der VSM in der abgelaufenen Vernehmlassung entsprechend eingebracht. 

Von den vorgesehenen Vorgaben sind auch zahlreiche kleine und mittlere Medienunternehmen betroffen. Beweis- und Dokumentationspflichten sind deshalb so auszugestalten, dass sie mit verhältnismässigem Aufwand erfüllt werden können. Eine Umsetzung, die faktisch nur für grössere Anbieter praktikabel ist, würde kleinere Marktteilnehmer strukturell benachteiligen.

Ungleichbehandlung verhindern

Im Sinne der angenommenen Initiative besteht für Printtitel weiterhin die Möglichkeit, Tabakwerbung zu schalten, sofern die 98 %-Regel eingehalten wird und der Jugendschutz gewährleistet ist. Für Online-Medien fehlt bislang ein praxistaugliches Nachweisinstrument. Dies führt zu einer sachlich nicht gerechtfertigten Ungleichbehandlung zwischen Print- und Online-Angeboten. Auch im digitalen Bereich braucht es eine verhältnismässige Lösung, die den Jugendschutz sicherstellt, ohne faktisch einem Werbeverbot gleichzukommen. 

Zudem sollte sich die vorliegende Teilrevision der TabPV auf jene Ausführungsbestimmungen beschränken, für welche im TabPG eine klare Kompetenzdelegation vorgesehen ist. Werden darüber hinaus materielle Anforderungen konkretisiert oder neue Pflichten eingeführt, besteht die Gefahr, dass der gesetzliche Rahmen überschritten wird. Die Verordnung sollte sich daher strikt auf die ihr übertragenen Ausführungsbefugnisse beschränken. 

 

Kontakt:
Pia Guggenbühl, Direktorin VSM, E-Mail anzeigen, 079 566 60 10
Andreas Zoller, Leiter Public Affairs VSM, E-Mail anzeigen, 079 828 81 13