Verband SCHWEIZER MEDIEN bedauert WEKO-Entscheid

  16. Dezember 2015
Verband SCHWEIZER MEDIEN bedauert WEKO-Entscheid

Der Verband SCHWEIZER MEDIEN (VSM) bedauert den Entscheid der Eidgenössischen Wettbewerbskommission (WEKO), die Gründung des Werbevermarktungs-Joint-Ventures von Swisscom, SRG und Ringier zu genehmigen.

Der Entscheid kommt allerdings nicht überraschend, da die WEKO die Wettbewerbsverzerrung durch die Beteiligung der staatlich kontrollierten Swisscom und der gebührenfinanzierten SRG bei ihrer Entscheidung nicht berücksichtigen konnte. Aus Sicht des VSM liegt es deshalb am Bundesamt für Kommunikation (BAKOM), die Gründung des Werbevermarktungs-Joint-Ventures zu prüfen und die Beteiligung der SRG zu untersagen.
 
Mit dem geplanten Joint-Venture würde mit einem Schlag der grösste Vermarkter der Schweiz entstehen. Durch die Vorfinanzierung der neuen Angebote über Gebührengelder würde das Werbevermarktungs-Joint-Ventures einen erheblichen Vorteil erlangen. Die einseitige Wettbewerbsverzerrung und die Ausdehnung der staatlichen Medienfinanzierung in den privaten Werbemarkt entzieht den privaten Verlagen Werbegeldern, gefährdet damit den durch sie erbrachten Service Public und reduziert die Meinungsvielfalt.
 
Der VSM erwartet deshalb vom BAKOM, das Werbevermarktungs-Joint-Venture in dieser Form zu untersagen oder sicherzustellen, dass die Nutzerdaten der Swisscom und der SRG sowie die Inhalte der SRG diskriminierungsfrei zu den gleichen Konditionen weitergegeben werden oder sich alle interessierten Partner gleichberechtigt am Werbevermarktungs-Joint-Venture beteiligen können.
 
Damit die im VSM zusammengeschlossenen, mehr als 100 Schweizer Medienunternehmen, wie vom Bundesrat gefordert auf Wettbewerbsverzerrungen und konkrete Benachteiligungen hinweisen können, ist es zudem unabdingbar, den direkt benachteiligten Unternehmen eine Parteistellung im Verfahren zugesteht. Ohne Parteistellung fehlt es den direkt betroffenen privaten Medienunternehmen an Akteneinsicht und damit an den nötigen Informationen für eine substantiierte Stellungnahme.
 
Wenn die Prüfung durch das BAKOM nicht zur Farce verkommen soll, muss das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) darüber hinaus sicher stellen, dass das geplante Joint-Venture durch die SRG, Swisscom und Ringier nicht vor Abschluss der Untersuchung umgesetzt wird.

                                                                                                                                                                                               
Weitere Auskünfte: 
Andreas Häuptli, Geschäftsführer a.i. Verband SCHWEIZER MEDIEN, 044 318 64 64, andreas.haeuptli@schweizermedien.ch

 

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