Admeira: Bundesverwaltungsgericht gewährt VSM Parteistellung und weist Verfahren an UVEK zurück

  06. Oktober 2016
Admeira: Bundesverwaltungsgericht gewährt VSM Parteistellung und weist Verfahren an UVEK zurück

Der Verband SCHWEIZER MEDIEN (VSM) begrüsst den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts, den direkt betroffenen privaten Medienunternehmen Parteistellung zu gewähren und das Verfahren an das UVEK zurückzuweisen. Zudem nimmt der VSM mit Genugtuung zur Kenntnis, dass das Bundesverwaltungsgericht das UVEK anweist, im Rahmen der Neuprüfung auch inhaltliche Aspekte wie die Zulassung des Targeted Advertisting sorgfältig und widerspruchsfrei abzuklären.

Der Entscheid ermöglicht es dem Verband der privaten unabhängigen Medienhäusern erstmals, die Akten einzusehen, nachdem ihm über ein Jahr lang ungerechtfertigter Weise die Teilnahme am Verfahren verwehrt blieb. Mit einem transpartenen Verfahren kann das angeschlagene Vertrauen zwischen den Parteien wieder hergestellt werden. 

Der Verband SCHWEIZER MEDIEN erwartet nun ohne weiteren Verzug Zugang zu den wesentlichen Akten, damit das Verfahren korrekt durchgeführt werden kann. Dadurch wird eine vertiefte Prüfung und Auseinandersetzung über die negativen Folgen von Admeira auf den Schweizer Werbemarkt und damit auch auf die Medienvielfalt in der Schweiz möglich.

Mit dem Entscheid bleibt nachwievor unsicher, ob die SRG an Admeira teilnehmen darf. Die Werbevermarktungsallianz Admeira führt zu einer weiteren Kommerzialisierung der SRG und einer Wettbewerbsverzerrung im Werbemarkt. Schliesslich gefährdet die Marktdominanz und insbesondere die angestrebte zielgerichtete TV-Werbung die Medien- und Meinungsvielfalt. Zudem partizipiert die SRG über Admeira an Online-Werbeeinnahmen, was eine Umgehung des Online-Werbeverbots darstellt. 

Der VSM begrüsst die nun anstehende Klärung der medienpolitischen Fragen. Der Entscheid berücksichtigt die in der Bundesverfassung verankerte Rücksichtnahme auf private Medien – und insbesondere die Presse – bei der Ausgestaltung des SRG-Angebots. Unabhängig vom Gerichtsentscheid ist eine Präzisierung der gesetzlichen Grundlagen durch das Parlament vordringlich, um künftig diskriminierungsfreie Kooperationen ohne Wettbewerbsverzerrungen zu gewährleisten und faire Rahmenbedingungen für ein Nebeneinander von SRG und privaten Medien zu schaffen. 


Weitere Auskünfte
Andreas Häuptli, Geschäftsführer VSM, andreas.haeuptli [SECURE E-MAIL - REWRITE MANUALLY] *at* schweizermedien.ch, 044 318 64 64