Der Bericht des Bundesrates zum Service Public fällt aus Sicht des Verbandes SCHWEIZER MEDIEN insgesamt ernüchternd aus. Zwar enthält er einen sehr ausführlichen und gut aufbereiteten Zahlen- und Faktenteil, ist aber – wie der Bericht der Eidgenössischen Medienkommission EMEK – zu vergangenheitsorientiert und entwickelt wenig Vorschläge, wie unter den Bedingungen der Digitalisierung und der Konvergenz ein mehrheitsfähiger Service Public zu gestalten ist. Immerhin liefert der Bericht aus Sicht des Verbandes SCHWEIZER MEDIEN eine gute Diskussionsgrundlage. Positiv festzuhalten ist, dass zur Klärung der Rahmenbedingungen auch aus Sicht des Bundesrates eine Revision des RTVG notwendig ist.
Grundhaltung des Berichts zu etatistisch – nötig ist mehr Medienvielfalt
Die Grundhaltung des Berichts ist auffallend etatistisch. Nicht die Frage, wie mehr Wettbewerb und damit mehr Medien- und Meinungsvielfalt zu erreichen ist, interessiert die Autoren, sondern vor allem die Frage, wie der Service Public der SRG leistungsfähiger zu gestalten ist.
Immerhin kann sich der Bundesrat zur Intensivierung des Wettbewerbs mehrere «sprachregionale Service-Public-Medien mit enger inhaltlicher Begrenzung» vorstellen, was die kommerziellen Bedingungen der privaten Medien verbessern würde. Dabei befürchtet er die Konkurrenz der ausländischen Anbieter, gegen die «inländische Service-Public-Betreiber kaum bestehen könnten» – eine Annahme, die reichlich aus der Luft gegriffen ist.
Auch ein rein duales Rundfunksystem mit einem rein gebührenfinanzierten werbefreien Service Public einerseits und privaten Medien andererseits kann sich der Bundesrat vorstellen: «Ein werbefreies Programm würde auch von einem grossen Teil des Publikums geschätzt.» Doch der Bundesrat scheint nicht richtig an diese Lösung zu glauben, weil er fälschlicherweise annimmt, die Werbeeinnahmen würden grösstenteils ins Ausland abfliessen.
SRG soll sich auf ihren Auftrag konzentrieren
Der Verband SCHWEIZER MEDIEN teilt die Meinung des Bundesrates, wonach die SRG sich bei der Übernahme von eingekauften Fernsehserien und publikumsattraktiven Filmen zurückhalten sollte. Diese Inhalte sind bereits auf zahlreichen anderen kommerziellen und öffentlich-rechtlichen Sendern oder Plattformen verfügbar und entsprechen nicht dem Kernauftrag eines eigenständigen Service Public für die Schweiz.
Was die Finanzierung der SRG angeht, so spricht sich der Bundesrat für eine Plafonierung der Gebührenhöhe bei 1,2 Milliarden Franken aus. Der Verband SCHWEIZER MEDIEN ist der Meinung, dass eine Gebühren-Plafonierung für die SRG bei einer Milliarde Franken mehr als genug ist und sehr wohl ausreichen würde. Eine gleichzeitige Erhöhung des Gebührenanteils für die privaten Service-Public-Medien würde zu mehr Wettbewerb und mehr Medien- und Meinungsvielfalt führen.
Klare Grenzen für Werbefinanzierung und Festhalten am Online-Werbeverbot
Eine Einschränkung der Werbung, beispielsweise mit einem Werbeverbot ab 20.00 Uhr, wie es in Deutschland und Frankreich praktiziert wird, hält der Bundesrat ebenfalls für möglich. Allerdings müsste dann aus seiner Sicht der Werbeausfall mittels Gebührenerhöhung oder Einschränkung des Angebots kompensiert werden. Der Verband SCHWEIZER MEDIEN ist klar der Meinung, dass dies über eine Angebotsbeschränkung geschehen sollte sowie über eine stärkere Fokussierung auf den Kernauftrag Information und Zusammenhalt der Landesteile.
Der Verband SCHWEIZER MEDIEN begrüsst, dass der Bundesrat weiterhin am Online-Werbeverbot für die SRG festhält. Es ist für die privaten Medien von existenzieller Wichtigkeit. Weiter begrüsst er die Einsicht des Bundesrates, wonach sich eine generelle Neuordnung der elektronischen Medien aufdrängt.
Service-Public-Konferenz
Am 7. September 2016 treffen sich prägende Köpfe aus der Medienbranche, Wirtschaft, Politik und Wissenschaft zur Diskussion des zukünftigen Modells des medialen Service Public. Referate sowie Panel-Diskussionen versprechen einen gehaltvollen und abwechslungsreichen Nachmittag. Mehr
Link
Bundesratsbericht zum Service public im Medienbereich:
https://www.bakom.admin.ch/bakom/de/home/das-bakom/organisation/rechtliche-grundlagen/bundesratsgeschaefte/bundesratsbericht-zum-service-public-im-medienbereich.html
Weitere Auskünfte
Andreas Häuptli, Geschäftsführer VSM, 079 445 08 93