Bundesgericht bestätigt die Parteistellung privater Medien im Admeira-Verfahren

  14. März 2018

Das Bundesgericht stützt den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts und spricht dem Verlegerverband SCHWEIZER MEDIEN im SRG-Zulassungsverfahren zu Admeira Parteistellung zu. Das Zulassungsverfahren für Admeira vom Winter 2015/2016 muss damit wiederholt werden. Im ursprünglichen Verfahren hatte das UVEK den privaten Medien Parteistellung und damit Akteneinsicht verweigert. Dies obwohl im Verfahren die Frage geprüft werden sollte, ob Admeira den Entfaltungsspielraum anderer privaten Medien nicht erheblich beschränkt.

Am 17. August 2015 haben die SRG, Swisscom und Ringier informiert, dass sie künftig ihre Medieninventare gemeinsam crossmedial über ein neues Unternehmen – inzwischen als Admeira AG bekannt – vermarkten werden. Dieser Zusammenschluss bedurfte jedoch einer Prüfung durch das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) bzw. das Bundesamt für Kommunikation (Bakom). Ziel des Verfahrens wäre es unter anderem gewesen, zu prüfen, ob das Unterfangen den Entfaltungsspielraum anderer privaten Medien nicht erheblich beschränkt. Als Vertreter der direkt betroffenen Markteilnehmer verlangte der VSM sogleich Parteistellung, die ihm das UVEK aber im Februar 2016 verwehrte. Damit wurden die Rechte der betroffenen privaten Medien verletzt, wogegen sich der VSM in deren Interesse wehrte und  den Entscheid an das Bundesverwaltungsgericht weiterzog. Das Bundesverwaltungsgericht gab dem VSM Recht und räumte ihm mit Verfügung vom 29. September 2016 die Parteistellung ein. Die SRG jedoch zog das Verdikt weiter und wollte so die Parteistellung der privaten Medien untersagen. Das Bundesgericht hat nun aber definitiv entschieden, dass der VSM und die Mitstreiter zur Teilnahme am Aufsichtsverfahren berechtigt sind.

Der VSM konnte darlegen, dass die Gefahr besteht, dass andere Medien durch die Tätigkeiten von Admeira erheblich beeinträchtigt werden könnten. Er hat erfolgreich das Recht auf Akteneinsicht erstritten und kann sich jetzt im Verfahren zur Sache äussern. Bakom und UVEK sind nunmehr verpflichtet, sich mit den Einwendungen des VSM fundiert auseinanderzusetzen.

Eine weitere Kommerzialisierung der durch die Gebührengelder ohnehin überaus privilegierten SRG würde für viele private Medienunternehmen eine erhebliche Gefahr bedeuten. Denn im Gegensatz zur SRG wird bei den privaten Medien ein Grossteil der nötigen Mittel für die publizistischen Leistungen durch Werbegelder finanziert. Der VSM macht sich deshalb weiterhin für einen Austritt der SRG aus Admeira stark. Er hat in diesem Zusammenhang Ende Januar wohlwollend die Äusserung von SRG-Verwaltungsratspräsident Jean-Michel Cina zur Kenntnis genommen, wonach die SRG bereit sei, ihre Beteiligung an der Vermarktungsfirma Admeira zu verkaufen.

Der VSM erwartet, dass sich Politik und Verwaltung zu einem tragfähigen dualen Mediensystem bekennen und liberale Rahmenbedingungen schaffen, die eine vitale Medienvielfalt mit öffentlichen und privaten Veranstaltern ermöglichen.


Weitere Auskünfte
Mirjam Teitler, Rechtskonsulentin des Verbands SCHWEIZER MEDIEN, 079 442 38 08,mirjam.teitler [SECURE E-MAIL - REWRITE MANUALLY] *at* schweizermedien.ch