Zürich, 15. Oktober 2018 – Der Verband SCHWEIZER MEDIEN (VSM) lehnt das neue Bundesgesetz über elektronische Medien (BGeM) aufgrund schwerwiegender Mängel im Rahmen der Vernehmlassung ab. Der Entwurf führt mit dem einseitigen Fokus auf audio-visuelle Online-Medien zu einer massiven Marktverzerrung zu Lasten der Printmedien. Dieses Ungleichgewicht muss mit einem Ausbau der indirekten Presseförderung korrigiert werden.
Der Vernehmlassungsentwurf zum BGeM unterliegt einem medienpolitischen Grundlagenirrtum. Anstatt die Medienvielfalt zu fördern, wird diese geschwächt: Das geplante Gesetz schafft eine krasse Asymmetrie im Mediensystem. Es vergrössert das bereits bestehende Ungleichgewicht zulasten der abonnierten Zeitungen, die sich in einer digitalen Transformation befinden. Das in der Verfassung verankerte Gebot der Rücksichtnahme auf die Presse (BV Art. 93/4) wird klar verletzt. Eine weitere Verzerrung des Wettbewerbs durch eine einseitige Förderung von neuen Medienangeboten ist inakzeptabel.
Transformationsbeitrag zum Ausgleich
Statt neue Onlineangebote zu subventionieren, die den Markt verzerren, sollte der Bund den privaten Medien dabei helfen, die digitale Transformation zu bewältigen. Alle privaten Medien sind mit dieser Herausforderung konfrontiert. Dafür bietet sich das bewährte System der indirekten Presseförderung an. Aus diesem Grund fordert der VSM zusätzlich 90 Millionen Franken indirekte Presseförderung im Bereich Vertrieb. Ein solcher Transformationsbeitrag ist für die Pressebranche auf jeden Fall zeitnah erforderlich, auch wenn das BGeM nicht kommen sollte oder sich der Gesetzgebungsprozess in die Länge zieht. Diese Unterstützung sichert mittelfristig den Vertrieb von Zeitungen und leistet damit wie kaum eine andere Massnahme einen echten, wirksamen Beitrag zur Meinungs- und Medienvielfalt. Die indirekte Förderung kann die mediale Grundversorgung aller Landesteile und Bevölkerungsgruppen effizient unterstützen.
Weitere Korrekturen nötig
Während den privaten Medien aus dem Gesetz ein Nachteil entsteht, wird die marktbeherrschende Stellung der SRG ausgebaut. Neu könnte die SRG ihr Programm im Digitalbereich deutlich ausweiten, insbesondere mit sogenannten Web-only-Angeboten, also Sendungen, die nur digital erscheinen. Eine solche Expansion verfälscht den Wettbewerb, unterminiert die Position der privaten Medien, ist verfassungswidrig und gefährdet den Aufbau von tragenden Geschäftsmodellen der privaten Anbieter. Weiter erhält die neu angedachte KOMEM eine sehr umfangreiche Machtfülle ohne demokratische Legitimation, umfangreiches Ermessen und geringe rechtsstaatliche Kontrollinstrumente. Der VSM lehnt daher die KOMEM, wie sie im Entwurf vorgeschlagen wird, ab.
Indirekte Förderung als Chance
Hingegen besteht mit der Förderung von branchennahen Initiativen und Institutionen eine Chance gute Rahmenbedingungen für die ganze Medienbranche zu schaffen. So ist die Unterstützung einer multi-medialen Aus- und Weiterbildung im Journalismus, die alle Mediengattungen berücksichtigt, die Grundlage für qualitativ hochwertige Inhalte. Nachrichtenagenturen garantieren eine landesweite Grundversorgung, während die Nutzungsforschung Transparenz über die Reichweite und Akzeptanz von Medienangeboten schafft. Selbstregulierungsorganisationen gewährleisten die Rechte von Journalisten (Öffentlichkeitsgesetz.ch) und eine unabhängige Durchsetzung von medienethischen Grundsätzen (Presserat). Diesen Initiativen gebührt ein Anteil am Gebührentopf.
Abschliessend ist die Media Literacy zu stärken. Das Vermitteln von Medienkompetenz an den Schulen hilft vertrauenswürdige Quellen von manipulativen Angeboten zu unterscheiden. Es ist in allen Landesteilen eine Koordinationsstelle zu schaffen, welche in der Lehrerausbildung und in der Unterrichtsgestaltung aktiv Unterstützung bietet.
Downloads
Stellungnahme VSM - Vernehmlassung BGeM
Fragebogen VSM - Vernehmlassung BGeM
Weitere Auskünfte
Mirjam Teitler, Rechtskonsulentin und Mitglied der Geschäftsleitung VSM,
mirjam.teitler [SECURE E-MAIL - REWRITE MANUALLY] *at* schweizermedien.ch, 079 442 38 08