Leistungsschutzrecht ist nicht vom Tisch
04. Juni 2019
Die europäischen Entwicklungen im Urheberrecht beobachten und gegebenenfalls das Schweizer Recht anpassen – dies fordert der Ständerat mit der Annahme eines Komissionspostulats vom Bundesrat. Das Postulat wurde von der zuständigen Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerats (WBK-S) lanciert, nachdem sie von einer Einführung des Leistungsschutzrechts für Verleger in der Schweiz abgesehen hat.
Ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger ist vorerst nicht im Schweizer Urheberrechtsgesetz (URG) vorgesehen. Dieses Recht gibt den Medienhäusern ein Mittel an die Hand, gegen unstatthafte Weiterverwendung ihrer journalistischen Inhalte durch Plattformen und News-Aggregatoren wie Google News vorzugehen. In der Europäischen Union (EU) wurde ein solches Leistungsschutzrecht jüngst beschlossen, die Schweiz wartet zu.
Nachdem der Ständerat die URG-Revision inklusive Leistungsschutzrecht in der vergangenen Frühjahressession an die vorberatende Kommission zurückgewiesen hatte, entschied sich diese vorerst auf ein Leistungsschutzrecht in der laufenden Revision zu verzichten. Entsprechend kam die Vorlage ohne die Artikel 37a und 13b in die kleine Kammer. Um die Anliegen der Medienbranche dennoch aufzunehmen, erarbeitete die WBK-S ein Kommissionspostulat. Darin fordert sie vom Bundesrat, die Entwicklungen in der EU im Urheberrecht genau zu verfolgen und gegebenenfalls die Revision neu zu beurteilen.
Das Postulat wurde heute vom Ständerat deutlich angenommen. Es besteht die Hoffnung, dass ein Leistungsschutzrecht für Verleger seinen Weg ins Urheberrecht der Schweiz finden wird. Nun ist es am Bundesrat den Ball aufzunehmen.
Weitere Auskünfte
Mirjam Teitler, Rechtskonsulentin VSM, mirjam.teitler [SECURE E-MAIL - REWRITE MANUALLY] *at* schweizermedien.ch, 079 442 38 08