Drohende Einschränkung der Medienfreiheit in der Schweiz
03. Mai 2021
Internationaler Tag der Pressefreiheit: Grosse Bedenken aufgrund drohender Einschränkung der Medienfreiheit in der Schweiz
Anlässlich des heutigen Internationalen Tages der Pressfreiheit macht der Verlegerverband Schweizer Medien auf eine aktuelle Debatte im Rahmen der Änderung der Zivilprozessordnung (ZPO) aufmerksam. Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates (RK-SR) hat in einer Sitzung im April beschlossen, dem Rat eine folgenschwere Änderung der ZPO Art. 266 „Massnahmen gegen Medien“ vorzuschlagen.
Aktuell kann gegen periodisch erscheinende Medien nur dann eine vorsorgliche Massnahme angeordnet werden, wenn eine "drohende Rechtsverletzung der gesuchstellenden Partei einen besonders schweren Nachteil verursachen kann." Den Vorschlag des Bundesrates, wonach eine solche Massnahme auch angeordnet werden kann, wenn eine bestehende Rechtsverletzung der gesuchstellenden Partei einen besonders schweren Nachteil verursacht, akzeptiert der VSM. Die RK-SR schlägt nun aber vor, dass in beiden Fällen ein „schwerer Nachteil“ genügt.
Damit würden die Hürden für superprovisorische Massnahmen massiv gelockert: Kritische Artikel könnten dann mit Hilfe der Gerichte viel einfacher verhindert werden und die Pressefreiheit würde stark eingeschränkt. Pressefreiheit ist für die gesamte Branche ein unabdingbares Grundkriterium für eine qualitativ hochstehende und ausgewogene Berichterstattung. Wird an dieser Säule gerüttelt, können die Medien ihrer demokratierelevanten Funktion nicht mehr nachkommen.
Der Verlegerverband SCHWEIZER MEDIEN bittet das Parlament, die Pressefreiheit in der Schweiz zu würdigen und die Änderung von Artikel 266 in der Zivilprozessordnung abzulehnen.