Grundversorgungsauftrag der Post: Die Zustellung von Zeitungen muss beibehalten werden

  25. Februar 2022
Grundversorgungsauftrag der Post: Die Zustellung von Zeitungen muss beibehalten werden

Zürich, 25. Februar 2022 – Der Verlegerverband SCHWEIZER MEDIEN zeigt sich äusserst besorgt, dass eine Expertenkommission die Zustellung von abonnierten Zeitungen ab 2030 nicht mehr zum Grundversorgungsauftrag der Post zählen will. Die tägliche Zustellung von Printmedien ist auch in Zukunft von demokratierelevanter Bedeutung und muss unbedingt im Grundversorgungsauftrag beibehalten werden.

(Bildquelle: KEYSTONE-SDA)

Die Zustellung von abonnierten Zeitungen gehört heute zum Grundversorgungsauftrag der Post. Dies stellt sicher, dass Abonnentinnen und Abonnenten ihre Tages- oder Wochenzeitung während sechs Tagen der Woche bis spätestens um 12:30 Uhr nach Hause geliefert bekommen. Damit wird das Informationsbedürfnis vieler Bürgerinnen und Bürger gedeckt, welche sich mit ihrer Tages- oder Wochenzeitung über wichtige Ereignisse informieren. Im Jahr 2020 wurden 964 Mio. Exemplare durch die Post befördert. Dies schwergewichtig in den ländlichen Gebieten der Schweiz, in welchen keine Frühzustellung durch Drittanbieter erfolgt. Die Post stellt so sicher, dass alle Teile der Bevölkerung täglich Zugang zu hochwertigem Journalismus erhalten.

Auch wenn sich die Auflagen der abonnierten Zeitungen tendenziell rückläufig entwickeln, ist die Annahme falsch, dass ab 2030 die Zustellung von gedruckten Zeitungen nicht mehr einem Bedürfnis entsprechen würde. Im Gegenteil: Der Anteil der gedruckten Auflage ist heute bei den meisten Tages- und Wochenzeitungen nach wie vor deutlich höher als der Anteil digital vertriebener Exemplare. Das wird auch in absehbarer Zukunft so sein. So schätzt die Post und der VSM, dass auch nach 2030 pro Jahr noch über 600 Mio. Exemplare abonnierter Zeitungen befördert werden.

Daher ist es unerlässlich, dass auch nach 2030 Zeitungen weiterhin an sechs Wochentagen garantiert zugestellt werden. Der VSM fordert, dass der entsprechende Grundversorgungsauftrag im Postgesetz unverändert beibehalten wird. Die gedruckten Zeitungen übernehmen auch in Zukunft eine wichtige staats- und demokratiepolitische Funktion. Viele Menschen sind tagtäglich auf diese Informationen aus den Printmedien angewiesen.