Leistungsschutzrecht stärkt Journalismus

  24. August 2023
Leistungsschutzrecht stärkt Journalismus

Die Allianz „Pro Leistungsschutzrecht“ und sein überparteiliches Co-Präsidium hat die Vorlage des Bundesrates zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes (URG) eingehend geprüft und kommt anlässlich der laufenden Vernehmlassung zu einer positiven Beurteilung: Das geplante Leistungsschutzrecht passt perfekt auf die Schweizer Verhältnisse und schafft eine faire Vergütung der Tech-Plattformen an die Medien, ohne dass das freie Internet in irgendeiner Weise beschränkt würde. Das Leistungsschutzrecht wird die Medienpluralität fördern und bis in die Regionen stärken und muss darum rasch eingeführt werden. 

Vor wenigen Wochen hat der Bundesrat einen Gesetzesentwurf für ein Leistungsschutzrecht in der  Schweiz präsentiert und die Vernehmlassung eröffnet. Für SVP-Ständerat Hannes Germann ist klar: „Die Vorlage ist für den Schweizer Medienplatz mit seinen 12‘000 Journalistinnen und Journalisten von grösster Bedeutung“. Denn heute übernehmen internationale Tech-Plattformen die Inhalte der Schweizer Medien für das eigene Geschäftsmodell und erwirtschaften damit Hunderte Millionen Franken, leisten dafür aber - aufgrund einer Lücke im Recht - keine Vergütung. Das soll sich mit der Anpassung des Urheberrechtsgesetzes an die digitale Realität ändern. „Medienunternehmen und Medienschaffende müssen für die Nutzung journalistischer Leistungen durch grosse Online-Dienste endlich auch in der Schweiz eine Vergütung erhalten“, findet FDP-Ständerat Josef Dittli.

Fairer Ausgleich: internationaler Standard, Schweizer Lösung

Eine Vergütung über ein Leistungsschutzrecht entspricht einem internationalen Standard. Die EU hat ein solches Leistungsschutzrecht eingeführt, in rund 20 Ländern ist das Gesetz heute bereits in Kraft. Auch in Australien wird der Journalismus aufgrund der neuen Gesetzgebung aktuell substantiell gestärkt und etwa Kanada, Neuseeland oder die USA verfolgen denselben Weg. 

Die Allianz „Pro Leistungsschutzrecht“ zeigt sich überzeugt vom Gesetzesvorschlag: Ihr gehören diverse namhafte Organisationen der Medienbranche sowie unter anderen der grösste Schweizer Journalistenverband impressum und Suisseculture, der Dachverband der Organisationen der professionellen Kulturschaffenden der Schweiz und der schweizerischen Urheberrechtsgesellschaften, an. Mit der vom Bundesrat erarbeiteten Schweizer Lösung können Tech-Plattformen auch künftig die Inhalte der Medienunternehmen anzeigen. „Die User werden nicht tangiert – es handelt sich folglich um keine Link-Steuer“, zeigt sich Grünen-Ständerätin Lisa Mazzone erfreut. Für die Festlegung und Umsetzung der Vergütung wäre eine Verwertungsgesellschaft zuständig, wie sie die Schweiz bereits kennt (ProLitteris). Matthias Aebischer, SP-Nationalrat, meint: „Diese Lösung sowie die Berücksichtigung des Aufwands ermöglichen, dass der gesamte Medienplatz Schweiz gestärkt wird und auch die kleinen und mittleren Medienunternehmen in den Regionen von den Vergütungen der Tech-Plattformen profitieren können“. Dieser Punkt ist für die Allianz zentral. Zudem werden gemäss Vorlage des Bundesrates auch die Journalistinnen und Journalisten an den Vergütungen beteiligt - auch dies ist eine Neuerung, die das Leistungsschutzrecht als internationaler Standard mit sich bringt. 

Einführung des Leistungsschutzrechtes ohne Verzögerung

Jüngste Entwicklungen haben gezeigt: Die Tech-Plattformen nutzen journalistische Inhalte in verschiedener Weise. Anwendungen der Künstlichen Intelligenz werden in weiteren Bereichen Veränderungen hervorrufen. 

Vor diesem Hintergrund ist eine zügige Umsetzung der vom Bundesrat vorgeschlagenen Änderung des Urheberrechts (Leistungsschutzrecht) angezeigt. Damit können die notwendigen Verbesserungen für den Medienplatz Schweiz baldmöglichst in Kraft treten. Weitere mögliche Fragen im Zusammenhang mit Künstlichen Intelligenzen brauchen vertiefte Analysen und sind im Rahmen internationaler Entwicklungen abzuhandeln.

Für Anfragen wenden Sie sich an die einzelnen Trägerinnen und Träger der Allianz oder an info@fairplayfairpay.ch. Mehr Informationen zum Gesetz, zu den Argumenten und zur Allianz finden Sie zudem auf www.fairplay-fairpay.ch.  

Im Namen der Allianz «Pro Leistungsschutzrecht»

Das überparteiliche Co-Präsidium: 

Matthias Aebischer, Nationalrat SP, Bern 
Josef Dittli, Ständerat FDP, Uri 
Stefan Engler, Ständerat Die Mitte, Graubünden 
Roland Fischer, Nationalrat GLP, Luzern 
Hannes Germann, Ständerat SVP, Schaffhausen 
Nik Gugger, Nationalrat EVP, Zürich 
Lisa Mazzone, Ständerätin Grüne, Genf