Service Public: Die Zustellung von Zeitungen muss auch in Zukunft vor 12:30 erfolgen

  20. September 2023
Service Public: Die Zustellung von Zeitungen muss auch in Zukunft vor 12:30 erfolgen

Der Verlegerverband SCHWEIZER MEDIEN zeigt sich äusserst besorgt, dass die Schweizerische Post in Erwägung zieht, Zeitungen in Zukunft erst am Nachmittag zuzustellen. Die tägliche Zustellung von Printmedien vor dem Mittag ist auch in Zukunft von demokratierelevanter Bedeutung und muss unbedingt beibehalten werden.

Die Zustellung von abonnierten Zeitungen bis 12:30 gehört heute zum Grundversorgungsauftrag der Post. Damit wird das Informationsbedürfnis vieler Bürgerinnen und Bürger gedeckt, welche sich mit ihrer Tages- oder Wochenzeitung über wichtige Ereignisse informieren. Im Jahr 2022 wurden über 900 Mio. gedruckte Zeitungsexemplare durch die Post befördert. Dies schwergewichtig in den ländlichen Gebieten der Schweiz, in welchen keine Frühzustellung durch Drittanbieter erfolgt. Die Post stellt so sicher, dass alle Teile der Bevölkerung täglich Zugang zu hochwertigem Journalismus erhalten.

Daher ist es unverständlich, dass Postchef Roberto Cirillo in einem Interview mit dem Blick erklärt, dass die 12.30-Uhr-Grenze für die Zustellung von Tageszeitungen fallen sollte. Denn der Teil der Bevölkerung, der seine Nachrichten weiterhin über Printprodukte konsumiert, ist darauf angewiesen, dass Zeitungen vor dem Nachmittag eintreffen. Eine Tageszeitung, die nicht bis zur Mittagszeit eintrifft, ist nicht mehr genügend aktuell und verliert dadurch an Wert für die Leserschaft. Ein Ausweichen auf die Frühzustellung ist vielerorts keine Option, da diese nur in den Städten und Agglomerationen angeboten werden kann. So wird heute rund die Hälfte der abonnierten Tages- und Wochenzeitungen über die Post verteilt und nicht in der Frühzustellung. Dies zeigt die Wichtigkeit der Tageszustellung, welche nun ohne plausible Begründung oder Notwendigkeit durch die Post angegriffen wird.

Post sagt selbst: Zustellung vor 12:30 «entspricht grossem Bedürfnis der Kunden»

Dass eine Zulieferung bis 12:30 erwiesenermassen ein Bedürfnis der Abonnentinnen und Abonnenten ist, zeigt auch die Diskussion von 2017. Auf Druck der Politik und im Zusammenhang mit der vom heutigen Nationalratspräsidenten Martin Candinas eingereichten Motion entschied die Post, die Zulieferung bis 12:30 wieder zu garantieren, wo keine Frühzustellung existiert. Die Post selbst schrieb damals, dass sie mit diesem Entscheid «einem grossen Bedürfnis der Kunden» entspreche. An diesem Bedürfnis hat sich bis heute nichts geändert.

Die Post ist aufgefordert, einen sichtbaren Mehrwert zu bieten, um weiterhin als Service-public-Anbieter vom Gesetzgeber eine bevorzugte Behandlung erfahren zu können. Daher ist es unerlässlich, dass Zeitungen in der Tageszustellung weiterhin an sechs Wochentagen vor 12:30 ausgeliefert werden, wo keine Frühzustellung existiert. Die gedruckten Zeitungen übernehmen auch in Zukunft eine wichtige staats- und demokratiepolitische Funktion. Viele Menschen sind tagtäglich auf diese Informationen aus den Printmedien angewiesen.