Bundesrat betont Wichtigkeit der Medienförderung und schlägt Ergänzungen vor

  21. Februar 2024
Bundesrat betont Wichtigkeit der Medienförderung und schlägt Ergänzungen vor

Der Verlegerverband SCHWEIZER MEDIEN (VSM) begrüsst, dass sich der Bundesrat im Rahmen der Beantwortung des Postulats von Nationalrätin Katja Christ mit neuen Möglichkeiten der Medienförderung auseinandersetzt. Diese sind zwingend nötig, um die Finanzierung des Journalismus sicherstellen zu können, dürfen aber auf keinen Fall zu Lasten der bewährten indirekten Presseförderung ausgestaltet sein. 

Zürich, 21. Februar 2024

Der Bundesrat bestätigt in seinem Bericht zum Postulat Christ den Strukturwandel der Schweizer Medien und die damit verbundenen Herausforderungen aufgrund der veränderten Nutzungsgewohnheiten und des starken Rückgangs der Werbeeinnahmen. Globale Online-Plattformen würden die Werbeerträge vereinnahmen, aber keine journalistischen Inhalte für die Schweizer Bevölkerung produzieren. Als Folge dessen beobachtet der Bundesrat einen hohen Spardruck in der gesamten Medienlandschaft, was die demokratiepolitische Funktion der Medien gefährdet.

Medienförderung essenziell für Vielfalt, Qualität und Unabhängigkeit 

Der Bericht betont die Wichtigkeit einer zielgerichteten Medienförderung, um die wichtige Rolle der Medien für das Funktionieren unserer Demokratie zu sichern. Diese sollte «besonders auf lokal-regionaler Ebene ansetzen, um eine funktionierende demokratische Öffentlichkeit auch dort zu ermöglichen». Von zentraler Bedeutung seien die positiven Auswirkungen der Instrumente auf Qualität und Vielfalt der Medien, sie müssten aber unter anderem auch die Staatsunabhängigkeit der Medien beachten. Vor diesem Hintergrund sieht der Bundesrat, nebst der bewährten indirekten Presseförderung, einen Ausbau der allgemeinen Fördermassnahmen zugunsten der elektronischen Medien (in den Bereichen Agentur, Bildung oder Presserat) als kurzfristig umsetzbare Massnahme geeignet. 

Indirekte Presseförderung für Lokal- und Regionalmedien muss ausgebaut werden

Mittelfristig sieht der Bundesrat bei den Online-Medien, die heute nicht gefördert werden, punktuell weiteren Handlungsspielraum. Gestützt auf Art. 93 der Bundesverfassung könnten Online-Medien ohne Leistungsauftrag und gemessen an der Grösse der Redaktion oder des Umsatzes gefördert werden. Der VSM begrüsst, dass der Bundesrat sich mit neuen Möglichkeiten der Medienförderung auseinandersetzt. Allerdings dürfen neue Fördermodelle nicht zu Lasten der bewährten indirekten Presseförderung für die Lokal- und Regionalmedien gehen. Im Gegenteil: die wichtige und zielgerichtete Unterstützung der Medienunternehmen über eine Ermässigung der Zustelltaxen muss für die kommenden sieben Jahre zwingend ausgebaut werden, um die Informationsversorgung in den Regionen sicherzustellen und gleichzeitig die digitale Transformation zu ermöglichen.

Kaum Spielraum für weitere Fördermassnahmen

Kaum Spielraum sieht der Bundesrat hingegen für ein komplett kanalunabhängiges und umfassendes Medienfördersystem, das sowohl private Medien ohne Leistungsauftrag als auch den Service Public erfasse. Hierzu wäre eine Anpassung der Verfassung notwendig. Der VSM unterstützt diese Sichtweise. Es gilt wie vom Bundesrat vorgeschlagen kurz- und mittelfristig den eingeschlagenen Weg weiterzugehen und die Medienförderung aufgrund der genannten Herausforderungen schrittweise auszubauen. In einem ersten Schritt soll dazu die bewährte indirekte Presseförderung vorübergehend ausgebaut werden. Die nächsten Schritte sollten auch aus Sicht des VSM die Förderung branchenübergreifender Organisation sowie die Prüfung einer Medienförderung für elektronische Medien, welche auch Onlinemedien umfasst, sein.