KI-Regulierung: Die Richtung stimmt, aber es braucht sofortiges Handeln!

  17. Februar 2025

Der Bundesrat hat eine Auslegeordnung zur KI-Regulierung veröffentlicht: Er will die KI-Konvention des Europarates ratifizieren und erfreulicherweise Transparenzmassnahmen umsetzen. Der Verlegerverband SCHWEIZER MEDIEN bedauert indes, dass der Bundesrat (noch) kein klares Zeichen zum raschen Schutz journalistischer Inhalte vor KI-Zugriff setzt.

Generative KI-Modelle greifen auf die Inhalte von Medienunternehmen zurück, sowohl beim Aufbau als auch bei der Optimierung von Sprachmodellen. Dies stellt eine erhebliche Gefahr für den Journalismus dar, da Medienunternehmen für die Nutzung ihrer Inhalte von den KI-Anbietern nicht vergütet werden. Die wirtschaftliche Grundlage des Journalismus wird ohne faire Vergütung ausgehöhlt. Gleichzeitig kann die Reputation journalistischer Inhalte durch unzuverlässige Quellenangaben und verzerrte Informationen der KI-Anwendungen Schaden nehmen.

Schutz journalistischer Inhalte vor KI-Zugriff: Es muss viel schneller gehen

In seiner KI-Auslegeordnung misst der Bundesrat der Frage, wie sich journalistische Inhalte gegenüber dem Training durch KI-Anwendungen schützen lassen, Bedeutung zu. Jedoch ist festzuhalten, dass das Training von KI mit Medieninhalten die Zustimmung der Rechtsinhaber voraussetzt. Bedenklich ist, dass sich die Auslegeordnung nur auf das Training von KI-Anwendungen bezieht, sich aber nicht zur Nutzung journalistischer Inhalte in den Anwendungen der Sprachmodelle äussert, die zunehmend an Bedeutung gewinnen (vor allem RAG, retrieval augmented generation). Diese Verwendung von Inhalten für direkt konkurrierende KI-Informationsangebote ist besonders gefährlich für den Fortbestand des journalistischen Geschäftsmodells. Die Überlegungen des Bundesrats gehen somit zwar in die richtige Richtung, jedoch zu wenig weit und zu zögerlich. Angesichts der unautorisierten, unvergüteten Verwendung journalistischer Inhalte durch KI gilt es, rasche Massnahmen zur Durchsetzung des urheberrechtlichen Schutzes und weitere verbindliche Regeln zu ergreifen, wie sie der VSM in seinem Manifest zu KI fordert. Der Fortbestand des professionellen Journalismus als Geschäftsmodell und die vielfältige Medienlandschaft sind gefährdet.

Motion von Ständerätin Petra Gössi: Chance zur raschen Regulierung im Urheberrechtsgesetz

In der Wintersession hat Ständerätin Petra Gössi die Motion «Besserer Schutz des geistigen Eigentums vor KI-Missbrauch» eingereicht. Darin hält sie zurecht fest, dass der Schutz des geistigen Eigentums in der Schweiz seit jeher einen hohen Stellenwert geniesst, nun aufgrund des rasanten Fortschritts durch KI aber in Frage gestellt sei. Dies gefährde die Innovationskraft und den fairen Wettbewerb in der Schweiz, weshalb es Klarstellungen im Urheberrechtsgesetz (URG) brauche. Auch der Bundesrat anerkennt die Notwendigkeit, den Schutz journalistischer Inhalte an das digitale Zeitalter anzupassen. Hierzu will er für Ausschnitte journalistischer Inhalte ein Leistungsschutzrecht für die Medien einführen. Er hat, nach einer erfolgreichen Vernehmlassung, einen Gesetzesentwurf im ersten Halbjahr 2025 angekündigt. Der VSM unterstützt dieses Anliegen.