Keine Stempeluhr-Schikane für die Journalisten

  04. November 2015

Ab 1. Januar ändern sich die Vorschriften für die Arbeitszeiterfassung. Der Verband SCHWEIZER MEDIEN (VSM) gibt sich mit dem Entscheid des Bundesrats nicht zufrieden.

Nur in Branchen mit einem GAV können gemäss der revidierten Verordnung Arbeitnehmende neu auf die Arbeitszeiterfassung verzichten, und das gilt auch nur für jene, die über eine grosse Arbeitszeit-Autonomie sowie über einen Jahresbruttolohn von mindestens 120’000 Franken verfügen. Besonders in der Medienbranche, in welcher jeder Medienschaffende unabhängig von der Lohnklasse Herr oder Frau der eigenen Geschichte ist, ist die Lohngrenze von CHF 120'000.- eine willkürliche Schranke für den Verzicht der Arbeitszeiterfassung. Inwiefern die Lohnhöhe als Abgrenzungskriterium den Gesundheitsschutz gewährleisten soll, ist schlicht nicht nachvollziehbar.

Eine zweite Möglichkeit für Branchen ohne GAV sieht vor, dass Mitarbeitende, die einen beträchtlichen Anteil ihrer Arbeitszeit selber festlegen können, „nur“ die täglich geleisteten Arbeitsstunden zu notieren haben – allerdings nur, sofern die betriebliche Arbeitnehmervertretung dies mit dem Arbeitgeber so vereinbart hat. Ist dies nicht der Fall, müsste jeder Mitarbeitende wie bis anhin rigide seine Arbeitszeit aufschreiben inklusive den Angaben, wann er oder sie wie lange eine Pause eingelegt hat. So oder so wird der Arbeitgeber verpflichtet, Instrumente zur vollständigen Erfassung bereitzustellen, und es steht jedem Arbeitnehmer frei, davon Gebrauch zu machen.

In Betrieben mit weniger als 50 Angestellten könnte die vereinfachte Arbeitszeiterfassung auch auf der Grundlage einer individuellen Vereinbarung mit dem jeweiligen Arbeitnehmer eingeführt werden.

Medienschaffende sollen befreit sein
An der Haltung des VSM hat sich nichts geändert. Wir setzen uns dafür ein, dass die Journalisten wie in der EU generell von der Pflicht zur Arbeitszeiterfassung befreit werden. Gewisse Berufe wie Lehrer, Ärzte oder Künstler sind schon heute der Arbeitszeiterfassung nicht unterstellt. Gleichzeitig unterstützen wir die Medienhäuser in all ihren Bemühungen um den Gesundheitsschutz. 

Das bestehende Arbeitsgesetz datiert aus dem Zeitalter mit Stempeluhren. Sture Arbeitszeiterfassung ist in der modernen Arbeitswelt für die Mitarbeiter weder wünschenswert noch praktikabel. Sie wird dem Arbeitsalltag der flexiblen und individuellen Dienstleistungsgesellschaft nicht mehr gerecht.

Wir unterstützen auch eine Motion im Eidgenössischen Parlament, über welche die Wirtschaftskommission des Ständerats am 19. November entscheidet, wonach Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in gewissen Branchen die Möglichkeit haben sollen, auf die Arbeitszeiterfassungspflicht zu verzichten, indem sie eine entsprechende Erklärung unterschreiben.