VSM wehrt sich gegen drohende Einschränkungen

  25. April 2016

Der Bundesrat will das Fernmeldegesetz (FMG) und das Urheberrechtsgesetz (URG) modernisieren. Der VSM hat sich in Vernehmlassungsantworten zu den Gesetzesentwürfen des Bundesrates geäussert. Er hat sich dezidiert gegen ein faktisches Verbot von Telefonmarketing und gegen die Einführung eines Leistungsschutzrechts für die Pressefotografie ausgesprochen. Ferner hat sich der VSM an einer Anhörung gegen das neue Tabakproduktegesetz ausgesprochen und sich den kritischen Fragen der Mitglieder der ständerätlichen Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit gestellt.

Vernehmlassung Teilrevision des Fernmeldegesetzes
Der Bundesrat will eine Teilrevision des FMG durchführen. Dies hat Auswirkungen auf das Bundesgesetz gegen unlauteren Wettbewerb. So ist vorgesehen, dass Werbende künftig beim Werbe-Adressaten (Konsumenten) vorab die Einwilligung für ihre Werbeaktionen einholen müssen. Faktisch würde dies das Ende des inländischen Telefonmarketings bedeuten. Diese Werbeeinschränkung stellt eine Bedrohung für die Medienlandschaft Schweiz dar, weshalb sich der VSM in seiner Vernehmlassungsantwort dezidiert dagegen ausgesprochen hat.

Vernehmlassung URG-Revision
Der Bundesrat will das Urheberrecht modernisieren. Er schlägt unter anderem vor, ein Leistungsschutzrecht für die Pressefotografie einzuführen. Der VSM ist der Ansicht, dass der gegenwärtige Bildschutz im Medienbereich durch das geltende Urheber- und Lauterkeitsrecht ausreichend geschützt ist. Ferner ruft die Einführung eines Pressefotografieschutzes aus Sicht des VSM Abgrenzungsprobleme mit dem Werkschutz hervor und würde insgesamt mehr Konflikte schaffen als lösen. Ein Leistungsschutzrecht der Pressefotografie wäre willkürlich, unnötig und anachronistisch. Diese Haltung hat der VSM in seiner Vernehmlassungsantwort kundgetan.

Anhörung Tabakproduktegesetz
Erfreulicherweise konnte der VSM, die Werbebranche und die Tabakindustrie die ständerätliche Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit überzeugen, dass weitgehende Werbe- und Sponsoringeinschränkungen erwachsene Tabakkonsumenten nicht vom Rauchen abhalten und den Kultur- und Medienstandort Schweiz unnötig schwächen. Der VSM hat sich während der Anhörung zum Tabakgesetz klar gegen die geplanten Werbeverbote ausgesprochen. Tabakprodukte und auch die Werbung dafür werden in der Schweiz bereits heute stark reguliert und selbstreguliert. In der Schweiz ist der Tabakkonsum seit Jahren rückläufig. Noch mehr Einschränkungen und Verbote sind nicht notwendig, unverhältnismässig und widersprechen dem liberalen Grundsatz der Eigenverantwortung. Überdies sind im Gesundheitspräventionsbereich radikale Entwicklungen im Gange, es gilt daher: „Wehret den Anfängen“. Sonst gilt der Kampf zuerst dem Tabak, dann dem Alkohol, Fett, Zucker, Salz und am Ende vielleicht gar dem Fleisch! Die ständerätliche Kommission hat den Entwurf mit 6:4 stimmen bei zwei Enthaltungen an den Bundesrat zurückgewiesen.