ReferatAuf die Unterscheidung von “Grundversorgung” und “Service public” verweist Jens Alder, Verwaltungsratspräsident der Goldbach Group und ehemaliger CEO der Swisscom.
Denn wenn man diese beiden Dinge geistig auseinanderhalte, kämen Lösungen zu Tage, die nicht auf der Hand lägen.
Die Grundversorgung sei in seiner Definition ein öffentlicher Auftrag für eine Leistung, die kein Privater am Markt erbringen wolle. Service public hingegen bestehe in den Zusatzleistungen, die ein Grundversorger erbringe – und wenn er das ohne allzu grosse Unterscheidung und unternehmerisch tue, dann adle ihn das in den Augen der Bevölkerung zum nationalen Unternehmen. Das sei erstrebenswert, denn diesen Status könne man ausnutzen, etwa mit höheren Preisen und mehr Kundentreue.
Grundversorger, die auch einen unternehmerischen Service public leisteten, hätten aber ein Risiko: Den “Dreinred-Reflex”, der den öffentlichen Auftraggeber befalle, sobald er feststellt, dass das Unternehmen eine wichtige Leistung erbringt. In dieser Situation wiederum tue der Leistungserbringer gut daran, klare Abgrenzung zwischen Grundversorgung gemäss Auftrag und unternehmerischer Zusatzleistung zu demonstrieren.
Die SRG sei eindeutig die Auftragnehmerin einer Grundversorgung, die via Billag finanziert werde – und ein Unternehmen mit Service public, welcher unter anderem durch die Werbeangebote finanziert werde.
Darin stecken laut Alder drei Probleme:
- Eine Grundversorgungsfinanzierung von 1,2 Milliarden Franken sei viel zu üppig und schaffe einen unfairen Wettbewerbsvorteil, denn die SRG könne dank des garantierten Betrags hohe Risiken eingehen. Es handle sich zudem um einen Systemfehler, indem die öffentliche Hand offensichtlich mehr finanziere als die Grundversorgung.
- Es fehle an Transparenz und Controlling.
- Die hergestellten Programme gehören nicht der SRG, denn sie sind von der öffentlichen Hand finanziert und damit ein öffentliches Gut.
Als logische Konsequenz dieser Probleme müsse die Politik klare Leitplanken setzen und den Umfang der Grundversorgung klar definieren. Sie müsse danach als Grundversorgung erkennbar sein; beispielsweise jeweils ein werbefreier Kanal pro Landessprache. Im Umkehrschluss müsste dann der SRG jede weitere unternehmerische Aktivität ermöglicht werden. Es sei richtig, dass sie sich der Konkurrenz stelle, aber sie sollte das ausschliesslich mit eigenem Geld tun.
Schliesslich brauche es eine unabhängige Kontrollinstanz, welche die Erfüllung des Grundversorgungsauftrags überprüfe; und zu guter Letzt seien die Produktionen aus der Grundversorgung allen zur Verfügung zu stellen, die sie haben wollten, schliesslich seien sie mit öffentlichen Mitteln finanziert.
Die Betroffenen allerdings wären wohl mit diesem Modell nicht glücklich. Die SRG habe kein Interesse daran, die Billag-Gebühren zu senken. Sie würde auch nicht die eigenen Programme abgeben wollen. Die privaten Medien seien aber auch nicht glücklich, denn sie hätten einen starken Konkurrenten mit mehr Freiheiten als heute. Und die Politik werde nicht glücklich, weil der Politik unabhängige Kontrollinstanzen generell nicht lägen.
Just darin, liess Alder durchblicken, liege die Stärke des Modells. Als guter Eidgenosse habe er eins gelernt: “Etwas, mit dem alle unglücklich sind, riecht für mich nach einem Kompromiss…”
Video Referat Jens Alder:
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