Lieber Herr Maas, bitte beschränken mit Mass!
27. September 2016
Es schien fast, dass die Regulierungswut im grossen Kanton unheimliche Masse annehmen würde. Anfangs Sommer kündigte Heiko Maas, der deutsche Justizminister, an, künftig sexistische Werbung durch das Gesetz zu verbieten. Inzwischen musste er aufgrund von erheblichem Widerstand vom Projekt absehen.
Ein Verbot sexistischer Werbung würde vor allem eines bringen: Unzählige gerichtliche Streitigkeiten, bei denen es dem Richter obliegen würde zu beurteilen, ob eine hübsche, leicht bekleidete Lady lediglich ein Lockvogel ist oder ob sie in einem sachlichen Zusammenhang zum Produkt steht. Sexismus ist bereits im Alltag kein klar definierter Begriff, sondern die Grenzen liegen im Empfinden des Betrachters und dem Wandel der Moralvorstellungen. Jede durchaus berechtigte Debatte über gesellschaftliche Entwicklungen auf dem juristischen Parkett auszutragen, zeugt nicht von einer starken, sondern einer schwachen, nicht dialogfähigen Gesellschaft.
Überdies scheint Heiko Maas ein Problem heraufbeschworen zu haben, das keines ist. In meiner Tätigkeit als Expertin bei der Lauterkeitskommission gab es im letzten Jahr lediglich einen Fall von sexistischer Werbung. Die Werbebranche hat gelernt, dass sie die Adressaten besser inspiriert als verärgert. Selbstregulierung und Eigenverantwortung funktionieren bestens.
Der ganze Aktionismus um Werbebeschränkungen widerspricht dem Grundsatz der Eigenverantwortung und verletzt das Recht auf Meinungsäusserungsfreiheit, das auch die kommerzielle Kommunikation und Werbung schützt. Neulich konnten der Verband SCHWEIZER MEDIEN (VSM) und seine Verbündeten den Ständerat davon überzeugen, ein umfassendes Werbeverbot für Tabakprodukte abzulehnen. Der VSM wird sich auch künftig für ein verhältnismässiges Werberecht einsetzen.
Mirjam Teitler, Rechtskonsulentin des VSM