Admeira: VSM bedauert Aufschub der Akteneinsicht
11. Januar 2017
Das Bundesgericht hat in einer Zwischenverfügung entschieden, dass die Gegenparteien der SRG, die direkt betroffenen privaten Schweizer Medienunternehmen, vorerst – bis zum endgültigen Urteil – keine Akteneinsicht erhalten. Der Verband SCHWEIZER MEDIEN erwartet nun umso mehr, dass das Bundesgericht sein Urteil möglichst bald fällt, so dass Admeira den Markt nicht nachhaltig beeinflussen kann, bevor überhaupt klar ist, ob und allenfalls in welcher Form beziehungsweise mit welchen Auflagen die SRG am Werbevermarktungs-Joint-Venture Admeira teilnehmen darf.