Anhörung zum Postgesetz mit klarem Positionsbezug des VSM

  14. Februar 2017

Der Verband SCHWEIZER MEDIEN (VSM) hat sich in der Anhörung der nationalrätlichen Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF-N) gegenüber der Post für faire Tarife, Kostentransparenz und kundengerechte Zustellzeiten eingesetzt.

Eine Delegation des Verlegerverbandes, bestehend aus dem Präsidiumsmitglied Christof Nietlispach und dem Geschäftsführer Andreas Häuptli, hat in der Sitzung der KVF-N vom 14. Februar 2017 zum Evaluationsbericht der PostCom Stellung nehmen können.

Gesetzeslücke bei Tarifsetzung aufgedeckt
Im Postgesetz ist festgelegt, dass die Preise für die Zustellung der abonnierten Zeitungen und Zeitschriften distanzunabhängig sein und den in den grösseren Agglomerationen üblichen Preisen entsprechen müssen (Art. 16 Abs. 3 PG). Der Bericht stellt eine Gesetzeslücke fest, die geschlossen werden muss (Seite 36). Über die heutige Preissetzung der Post besteht keine Transparenz. Der VSM ist schon länger mit der Post im Streit um die Zustellpreise der Post. Nun kommt Bewegung in die Sache.

Administrative Entlastung bei indirekter Presseförderung
Im Bericht wird bei der indirekten Presseförderung eine Reduktion des administrativen Aufwandes vorgeschlagen (Seite 37). Neu soll die Überprüfung der Berechtigung auf Vergünstigung nicht mehr jährlich erfolgen, sondern «periodisch», mindestens alle drei Jahre. Dies weil sich in der Praxis gezeigt hat, dass die Post dem BAKOM einen Verdacht auf Nichterfüllung meldet. 

Wir werden uns nach Möglichkeiten dafür einsetzen, dass diese Vorschläge aus dem Bericht rasch angegangen und umgesetzt werden. 

Der VSM hat in der Anhörung auf die Gefährdung der Medienvielfalt durch die rücksichtslose Umsetzung der Optimierungsbemühungen der Post hingewiesen und Forderungen platziert.

1. Zustellung zu Grenzkosten
Die Presse ist der wohl grösste Kunde der Post, wird dafür aber nicht etwa belohnt, sondern laufend mit neuen Tariferhöhungen gegängelt. Der VSM fordert zur Sicherung der Medienvielfalt in allen Regionen der Schweiz eine Zustellung zu Grenzkosten. 

2. Keine protektionistischen Preise
Bei den Werbebeilagen droht ab 2018 ein bedrohlicher Aufschlag. Dies würde viele Verlage in dieser Werbegattung aus dem Markt katapultieren und das Streuwurf-Angebot der Post konkurrenzlos günstig machen. 

3. Zustellung bis spätestens 12.30 Uhr
Aufgrund geänderter Verteilrouten werden Tageszeitungen heute teilweise erst am Nachmittag an die Leser geliefert. Die Zeitung verliert dadurch ihren Wert, es kommt zu Abonnementskündigungen. 

Nationalrat Martin Candinas (CVP, GR) hat eine Motion eingereicht, die eine Zustellung bis 12.30 Uhr fordert. Der Bundesrat empfiehlt die Motion zur Ablehnung. Der neue Post-Präsident Urs Schwaller hat im Interview mit dem Tages-Anzeiger vom 26. Januar 2017 aber durchblicken lassen, dass die Post darauf Rücksicht nehmen wird – zumindest in den Regionen ohne Frühzustellung. 

Der Verband SCHWEIZER MEDIEN wird in den kommenden Monaten nicht locker lassen, die hier beschriebenen Chancen für eine Verbesserung der Situation der Verlage in zählbare Resultate umzusetzen. 

Download Bericht über die Evaluation des Postgesetzes (PDF, 501 kB, 11.01.2017).