Öffentlichkeitsgesetz: Öffentliches Beschaffungswesen darf nicht ausgeklammert werden

  21. März 2017

Damit die Medien ihre Kontrollfunktion in unserer Demokratie ausüben können, ist es wichtig, dass Journalistinnen und Journalisten Zugang zu amtlichen Dokumenten haben. Dies ist dank dem Öffentlichkeitsgesetz gewährleistet.

Wenn es nach dem Bundesrat geht, sollen die Medien und die Öffentlichkeit neu jedoch keinen Einblick mehr in Dokumente zum Ablauf von öffentlichen Beschaffungen erhalten.

Der Verband SCHWEIZER MEDIEN ist enttäuscht über die Haltung des Bundesrates und wird sich in der parlamentarischen Debatte über das Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BÖB) stark dafür einsetzen, dass das öffentliche Beschaffungswesen nicht vom Öffentlichkeitsgesetz ausgeklammert wird. 

Dank dem Öffentlichkeitsgesetz können Missstände und Verfehlungen der Bundesbehörden aufgedeckt und aufgearbeitet werden. Es ermöglicht den Medien, ihre wichtige Kontrollfunktion als vierte Gewalt auszuüben. Der Verband SCHWEIZER MEDIEN setzt sich deshalb für eine konsequente Umsetzung des schweizerischen Öffentlichkeitsgesetzes ein und unterstützt den Verein Öffentlichkeitsgesetz.ch.