Sommersession: Wichtige Anliegen der privaten Medien finden Zustimmung

  16. Juni 2017

Die Sommersession ist vor kurzem zu Ende gegangen. Im National- wie im Ständerat haben wichtige Anliegen der privaten Schweizer Medienanbieter Zustimmung gefunden.

Besonders erfreulich ist ein Entscheid des Nationalrats. Er fordert unter anderem, dass das BAKOM gesetzliche Instrumente erhält, um zu überwachen, dass die Zustellpreise der Post für die Presse für abgelegene Gebiete gleich sind wie in den Zentren. Dies ist auch eine der Forderungen des VSM in einem laufenden Gerichtsverfahren gegen die Post. Der VSM begrüsst den Entscheid des Nationalrats daher sehr. Für die Verlage ist es essentiell, dass die Einhaltung der Regeln bezüglich der Zustellpreise überwacht wird. 

Weiter unterstützt der Nationalrat die parlamentarische Initiative von Gregor Rutz (SVP, ZH), welche fordert, dass nicht konzessionierte Tätigkeiten der SRG nur bewilligt werden, wenn dafür eine zwingende volkswirtschaftliche Notwendigkeit besteht und ausschliesslich Geschäftsfelder betroffen sind, in welchen nicht bereits private Anbieter tätig sind. Der VSM ist erfreut über diesen Entscheid. Die privaten Verlage dürfen durch die SRG nicht konkurrenziert werden.
 
Zudem ist der Nationalrat der Meinung, dass eine freie Presse keine direkten Subventionen braucht, sondern gute Rahmenbedingungen. Er hat die parlamentarische Initiative von Edith Graf-Litscher (SP, TG), welche fordert, journalistische Medien im Online-Bereich zu fördern, abgelehnt.
 
Auch der Ständerat hat im Sinne der Medienhäuser entschieden. Er hat beschlossen, dass Gewinnspiele in den Medien weiterhin zulässig sein sollen. Dies ist für die Medienhäuser ein wichtiger Entscheid, denn Gewinnspiele sind für sie – angesichts rückläufiger Abonnements- und Werbeeinnahmen – ein bedeutendes Instrument zur Verkaufsförderung und Kundenbindung. 
 
Weniger erfreulich ist hingegen der Entscheid des Ständerats, Artikel 293 des Strafgesetzbuches nur zu ändern anstatt ihn abzuschaffen. Damit können Journalisten wegen der Veröffentlichung amtlicher Dokumente weiterhin verurteilt werden. Dies ist eine klare Einschränkung der Medienfreiheit. Das latente Verurteilungsrisiko für Journalisten bleibt damit bestehen.

Des Weiteren hat der Ständerat entschieden, dass die Post allen zugestellt werden soll, auch der Einwohnerschaft von abgelegenen Gebieten. Bisher war die Post nicht zur Hauszustellung verpflichtet, wenn eine Siedlung aus weniger als fünf Häusern auf einer maximalen Fläche von einer Hektare besteht oder wenn die Wegzeit für die Bedienung eines Hauses zwei Minuten übersteigt. Dies soll sich nun ändern. Der VSM begrüsst den Entscheid des Ständerats, die beiden gleichlautenden Motionen von Raymond Clottu (SVP, NE) und Jacques-André Maire (SP, NE) anzunehmen. In ländlichen Gebieten, wo die Mittagspause häufig noch zu Hause verbracht wird, gehört die Zeitung nach dem Essen zu einem Ritual. Gerade deshalb ist es umso wichtiger, dass die Post auch den Einwohnerinnen und Einwohnern in abgelegenen Gebieten zugestellt wird.