Mirjam Teitler zurück aus dem Mutterschaftsurlaub

  23. Oktober 2017

Mirjam Teitler ist seit September wieder zurück aus dem Mutterschaftsurlaub. Sie hat ihre Tätigkeit als Rechtskonsulentin erneut mit viel Freude und Elan aufgenommen und beschäftigt sich schon wieder tagtäglich mit vielen spannenden medienrechtlichen Fragen:

Immer wieder findet man im Internet, vor allem in den sozialen Netzwerken, anonyme dubiose und nicht identifizierbare Kommentare. Auf Zeitungsseiten dagegen gehören keine anonymen Kommentare. Die Leser haben ein Recht auf Transparenz, wenn sie sich die Mühe nehmen, Presseinhalte und die damit in Gang gesetzte öffentliche Debatte zu lesen. Sie müssen selbstverständlich wissen, wer hinter einer Aussage steht, um diese einordnen zu können.
 
Daher fordert auch der Presserat in seinen Richtlinien entsprechende Transparenz (Richtlinie 5.3). Gemäss dieser Richtlinie dürfen Kommentare in Ausnahmefällen anonym publiziert werden, wenn etwa die Privatsphäre des Kommentators geschützt oder der Quellenschutz gewahrt werden muss. Aber auch in solchen Fällen sollten die Urheber den Redaktionen bekannt sein.
 
Entsprechende Sorgfalt und Respekt vor den Lesern macht sich bezahlt. Gerade in Zeiten von Fake-News und zweideutigen Quellen können sich etablierte Medien mit einer transparenten Praxis, die fundierte Glaubwürdigkeit schafft, von unseriösen Playern abgrenzen.