Neues Datenschutzgesetz: Anliegen des VSM in der Botschaft berücksichtigt
23. Oktober 2017
Die Schweiz ist, wenn sie im internationalen Wettbewerb bestehen will, gezwungen, ihren Datenschutz der neuen europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) anzugleichen, die ab dem 25. Mai 2018 gelten wird. Im Rahmen der Revision hat sich der VSM in der Vernehmlassung zum Vorentwurf des neuen DSG geäussert. Nun liegt die Botschaft und der Entwurf zum DSG vor. Die Vernehmlassung des VSM zeigte immerhin bezüglich seiner medienspezifischen Anliegen Wirkung:
- Die Definition des “Profiling” wurde korrigiert: Nur die automatisierte Bearbeitung von Personendaten ist erfasst. Dies ist für die Medienschaffenden enorm wichtig, weil sonst jegliche kontinuierlichen persönlichen Recherchen unter das DSG gefallen wären und so einer Einwilligung des Betroffenen bedurft hätten.
- Medien können sich bei der Informationspflicht auf die beim Auskunftsrecht vorgesehenen Ausnahmen berufen. Medien sind wie beim allgemeinen Persönlichkeitsschutz periodisch erscheinende Medien und die Privilegierung gilt nur für Inhalte des redaktionellen Teils. Die Auskunft kann zwecks Quellenschutz, Recherche und Gefährdung der freien Meinungsbildung des Publikums verweigert werden.
- Besondere Auskunftspflichten bestehen nur noch bei automatisierten Einzelfallentscheidungen, nicht mehr bei Entscheidungen allgemein.
- Personalisierte Werbung auf Medienplattformen sollte im heutigen Rahmen mit zweckmässigen Datenschutzerklärungen und Opting-out-Systemen auch unter dem neuen Datenschutzregime möglich sein.
Dieser Erfolg darf aber nicht über die Tatsache hinwegtäuschen, dass der Entwurf zahlreiche Informations- und Handlungspflichten enthält, die mit viel bürokratischem Aufwand für Unternehmen verbunden sind. Überdies schiessen Sanktionen von bis zu CHF 250’000.- und/oder 3 Jahren Gefängnis über das Ziel hinaus und führen zu einer unverhältnismässigen Kriminalisierung der Wirtschaft.