Neues Datenschutzgesetz: Medien müssen ihre demokratie- und sozialrelevante Tätigkeit ungehindert ausüben können

  07. April 2017
Neues Datenschutzgesetz: Medien müssen ihre demokratie- und sozialrelevante Tätigkeit ungehindert ausüben können

Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) hat im Auftrag des Bundesrates eine Vernehmlassung zum Vorentwurf für das Bundesgesetz über die Totalrevision des Datenschutzgesetzes und die Änderung weiterer Erlasse zum Datenschutz durchgeführt. Der Verband SCHWEIZER MEDIEN hat sich in seiner Stellungnahme kritisch zum Vorentwurf geäussert und Änderungen vorgeschlagen. Insbesondere der mehrfach vorhandene "Swiss Finish" und die unvernünftigen Sanktionen müssen gestrichen werden. Weiter sind die Regelungen wesentlich praktikabler auszugestalten. Nur so kann sichergestellt werden, dass Medienschaffende und Verlage weiterhin ungehindert ihre sowohl demokratie- als auch sozialrelevante Tätigkeit ausüben können.

Das revidierte Datenschutzgesetz muss den Schweizer Unternehmen weiterhin Raum und Flexibilität bieten, um die Rechte der betroffenen Datensubjekte zu wahren und gleichzeitig ohne bürokratische Last wirtschaftlich sinnvoll agieren zu können. 

Der Vorentwurf erreicht dieses Ziel nicht. Anstatt weiterhin auf das etablierte System der Selbstregulierung und eine risikobasierte Umsetzung der Vorgaben zu vertrauen, zeichnet sich der Vorentwurf durch eine, für ein Schweizer Gesetz äusserst untypische Starrheit und Überregulierung aus. Obschon hauptsächlich mit der gesetzgeberischen Entwicklung in Europa begründet, wiederspiegelt der Wortlaut des Vorentwurfs mit seinen strafbewehrten Dokumentations-, Melde- und Informationspflichten, eine ganz grundsätzliche Skepsis am Willen und an der Fähigkeit der Wirtschaft, die für einen angemessenen Datenschutz nötigen Massnahmen zu treffen. 

Tatsächlich obliegt der Schweiz nicht die Pflicht, die europäischen Regulierungsvorgaben tel quel zu übernehmen. Noch viel weniger besteht ein vernünftiger Anlass für eine Verschärfung ebendieser Regulierungen. Das Hauptanliegen des Verbandes SCHWEIZER MEDIEN ist es daher, dass der im Vorentwurf mehrfach vorhandene "Swiss Finish" unter keinen Umständen Eingang in den Entwurf und die Botschaft finden darf, die im Vorentwurf unvernünftigen Sanktionen gestrichen und die Regelungen wesentlich praktikabler ausgestaltet werden. 

Die Medienbranche kämpft zusehends mit sinkenden Leserzahlen und Werbeeinnahmen. Die zusätzlichen Pflichten, welche den Unternehmen mit dem Vorentwurf auferlegt werden, erhöhen den administrativen Aufwand massiv oder verunmöglichen die Ausübung gewisser Tätigkeiten gänzlich, bringen dem Datenschutz aber im Ergebnis nichts, ja führen teilweise gerade im Medienbereich zu absurden Ergebnissen. Der Vorentwurf wurde in manchen Punkten nicht durchgedacht. Vor diesem Hintergrund schlägt der Verband SCHWEIZER MEDIEN in seiner Stellungnahme eine Reihe von Anpassungen vor. Nur so kann sichergestellt werden, dass Medienschaffende und Verlage weiterhin ungehindert ihre sowohl demokratie- als auch sozialrelevante Tätigkeit ausüben können. 

Der Verband SCHWEIZER MEDIEN wird die Totalrevision des Datenschutzgesetzes weiter aktiv mitverfolgen und sich für die Wahrung der Interessen der privaten Medienunternehmen in der Schweiz einsetzen.