RTVV-Vernehmlassung: Verbreitungssicherheit und regionaler Service public dürfen nicht gefährdet werden

  29. Mai 2017
RTVV-Vernehmlassung: Verbreitungssicherheit und regionaler Service public dürfen nicht gefährdet werden

Das UVEK hat eine Vernehmlassung bezüglich der Teilrevision der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV) durchgeführt. Die Vorlage hat für die Privatradios ohne Gebührenanteil in ihrer heutigen Form existenzbedrohende Konsequenzen. Der VSM hat sich daher in seiner Stellungnahme kritisch zu den Vorschlägen des UVEK geäussert und unterstützt die Änderungsvorschläge des Verbandes Schweizer Privatradios und der Union Radio Régionales Romandes, welche sicherstellen, dass die Verbreitungssicherheit für Privatradios ohne Gebührenanteil und damit die Medienvielfalt weiterhin gewährleistet werden kann.

Das Kernanliegen der Teilrevision der Radio- und Fernsehverordnung ist es, die Rahmenbedingungen für einen geordneten Umstieg vom analogen UKW zum digitalen DAB+ zu schaffen und die Konzessionspflicht für Privatradios ohne Gebührenanteil aufzuheben. Zudem wird eine Anpassung der Versorgungsgebiete der lokal-regionalen Radio- und Fernsehveranstalter mit Leistungsauftrag per 2020 vorgeschlagen.

Der VSM begrüsst es grundsätzlich, dass mit der Teilrevision den technologischen Entwicklungen, welche die Digitalisierung mit sich gebracht hat, Rechnung getragen werden soll. Zudem befürwortet der VSM den Vorschlag des UVEK, die heutigen Versorgungsgebiete der regionalen Radio- und Fernsehveranstalter grundsätzlich beizubehalten. Wir sind jedoch der Ansicht, dass die Teilrevision für die Privatradios ohne Gebührenanteil existenzbedrohende Konsequenzen hätte: Es wäre nicht mehr gewährleistet, dass die Programme der Privatradios ohne Gebührenanteil via DAB+ ausgestrahlt werden, was zu Rechts- und Investitionsunsicherheit führt. Weiter schwächt die Vorlage in ihrer momentanen Ausgestaltung den regionalen Service public und somit auch die Medienvielfalt in der Schweiz. 

Um die Rechts- und Investitionssicherheit für die Privatradios zu gewährleisten und die Medienvielfalt in der Schweiz sicherzustellen, schlägt der VSM folgende Änderungen vor:

  • Die Konzessionen (Veranstalterkonzession und Funkkonzession) aller Radios, die bisher im Besitz einer Konzession waren, sollen bis zur definitiven Abschaltung von UKW verlängert werden.
  • Die Verbreitungssicherheit für Privatradios ohne Gebührenanteil auf DAB+ im Sinne der „Must-Carry-Regel“ soll gewährleistet werden, in dem gesetzliche Regelungen getroffen werden. 
  • Die Änderungs- und Ergänzungsvorschläge des Verbandes Schweizer Privatradios und dessen Schwesterverbandes Union Radio Régionales Romandes sollen berücksichtigt und umgesetzt werden.
  • Die heutigen Versorgungsgebiete der regionalen Fernsehveranstalter sollen – gemäss dem Vorschlag des UVEK – beibehalten werden.

Zur Stellungnahme