Admeira: Bundesgericht bestätigt Mitspracherecht des VSM
23. Februar 2018
Das Bundesgericht ist der Meinung, dass der Verband SCHWEIZER MEDIEN und neun weitere Medienunternehmen in Sachen Admeira ein Mitspracherecht haben, das ihnen bisher verweigert wurde. Das UVEK muss das Verfahren um die Zulassung der SRG zur Werbeallianz Admeira neu beurteilen.
Nach dem Bundesverwaltungsgericht hat jetzt auch das Bundesgericht dem Branchenverband die Parteistellung zugesagt. Der VSM ist der Meinung, dass die Teilnahme der gebührenfinanzierten SRG bei Admeira zu Marktverzerrungen führt, was angesichts des Wandels in der Medienlandschaft für private Angebote existenzbedrohend ist. Der VSM wird nun in das Verfahren beigezogen und muss angehört werden.
Nach Artikel 29 des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG) muss die SRG dem BAKOM vorgängig melden, wenn sie Tätigkeiten ausserhalb der Konzession ausübt. Falls eine solche Tätigkeit die Erfüllung des Programmauftrags der SRG beeinträchtigt oder den Entfaltungsspielraum anderer Medienunternehmen erheblich beschränkt, kann das UVEK Auflagen machen oder die Tätigkeit untersagen.
Zur Teilnahme am Verfahren ist ein Medienunternehmen berechtigt, wenn es in vertretbarer Weise vorbringt, dass ihm eine erhebliche Beschränkung seines Entfaltungsspielraums droht. Im Herbst 2016 hat das Bundesverwaltungsgericht die Gefahr einer entsprechenden Einschränkung für die fraglichen Medienunternehmen bejaht. Das Bundesgericht hat die Beschwerde der SRG gegen diese Urteil abgelehnt.
Das UVEK hatte nach der Prüfung der Teilnahme der SRG bei Admeira keine Bedenken, im Gegensatz zum VSM und vieler Medienunternehmen. Das UVEK muss das Verfahren nun neu führen, den Private Akteneinsicht und Mitsprache zugestehen. Zurück auf Feld eins.