ARD/ZDF einigen sich mit Verlegern zu Abgrenzung im Onlinebereich

  15. Juni 2018
ARD/ZDF einigen sich mit Verlegern zu Abgrenzung im Onlinebereich

Der Verband SCHWEIZER MEDIEN ist erfreut über die wegweisende Einigung in Deutschland und ist zuversichtlich auch in der Schweiz einen Modus für ein komplementäres Nebeneinander von gebühren- und privatfinanzierten Onlineangeboten zu finden.

 
Der Zeitungsverlegerverband Deutschlands BDZV hat sich mit ARD und ZDF bezüglich der zukünftigen Abgrenzung der Öffentlich-rechtlichen zu den Privaten im Onlinebereich geeinigt. ARD/ZDF sollen sich auf Audio und Video konzentrieren, um sich stärker von den Angeboten der Privaten zu unterscheiden.
 
Ausführliche Texte dürfen weiterhin aus Gründen der Suchmaschinenoptimierung oder zur Gewährleistung der Barrierefreiheit veröffentlicht werden. Weiterhin erlaubt bleiben Manuskripte von Radio- oder TV-Beiträgen, Aktualisierungen sowie weiterführendes Material um Recherchen zu untermauern. Für Konflikte wird eine Schlichtungsstelle eingerichtet. 
 
Die SRG hat im Nachgang zur No-Billag-Abstimmung angekündigt, sich im Onlinebereich besser von den Privaten abzugrenzen. Wie der vom VSM produzierte Leutschenbach-Anzeiger - eine eigentliche Gratiszeitung aus Online-Content ab dem SRF-News-Portal - zeigt, besteht Handlungsbedarf.

Die Privaten müssen die publizistische Leistung im Netz verstärkt durch Bezahldienste finanzieren. Die Onlinewerbeeinnahmen reichen dafür zukünftig nicht aus, weil die Giganten Google und Facebook den Werbemarkt richtiggehend absaugen. Die Zahlbereitschaft bei den Nutzern muss erst noch aufgebaut werden. Gebührenfinanzierte und dadurch kostenlos zugängliche Newsportale sind ein Hindernis diesen existenziell wichtigen Schritt erfolgreich umzusetzen. 
 
Im neuen Gesetz über elektronische Medien muss das Nebeneinander von Privaten und Gebührenfinanzierten auch auf gesetzlicher Ebene möglichst trennscharf geregelt werden.

Weiterführende Links zur Einigung in Deutschland