Das Beschaffungswesen darf nicht zur Geheimsache werden

  28. März 2018

In einem gemeinsamen Brief forderten der Verband SCHWEIZER MEDIEN, impressum und Öffentlichkeitsgesetz.ch die Mitglieder der nationalrätlichen Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-NR) dazu auf, dafür zu sorgen, dass das öffentliche Beschaffungswesen nicht zu einer Dunkelkammer wird. Mit Erfolg. Die WAK-NR empfiehlt dem Nationalrat, das Öffentlichkeitsprinzip im Beschaffungswesen Aufrecht zu erhalten.

Am Montag, 26. März, beschäftigte sich die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-NR) mit der Totalrevision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB). Die Gesetzesvorlage sah vor, den Zugang zu Dokumenten des öffentlichen Beschaffungsverfahrens empfindlich einzuschränken.

Der Verband SCHWEIZER MEDIEN, die Branchenorganisation der privaten schweizerischen Medien, der Berufsverband impressum und Öffentlichkeitsgesetz.ch forderten die Kommission in einem Brief auf, Artikel 49 Absatz 3 des Beschaffungsgesetzes zu streichen. Dieser sah vor, dass nach Abschluss eines Ausschreibungsverfahrens alle Unterlagen der Anwendung des Öffentlichkeitsgesetzes entzogen würden. 

Dank des Zugangs zu Beschaffungsdokumenten konnten Medienschaffende in der Vergangenheit gravierende Beschaffungspannen des Bundes aufdecken. Gestützt auf Vergabenlisten der Verwaltung enthüllte beispielsweise der Tages-Anzeiger einen grossen Korruptionsfall im Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco). Bei der Aufarbeitung des Informatikskandals «Insieme» wurde klar, dass zahlreiche freihändige Vergaben über dem gesetzlichen Schwellenwert getätigt worden waren. Der Schaden betrug über 100 Millionen Franken. Diese Beispiele aus der jüngsten Vergangenheit zeigen: Im besonders sensiblen Bereich des Beschaffungswesens ist es unumgänglich, die uneingeschränkte Geltung des Öffentlichkeitsgesetzes beizubehalten.

Die WAK-NR ist der Argumentation von SCHWEIZER MEDIEN, impressum und Öffentlichkeitsgesetz.ch gefolgt und fordert den Nationalrat auf, die Beschränkung des Öffentlichkeitsprinzips im öffentlichen Beschaffungswesen nicht zuzulassen. Der Nationalrat wird seinen Entscheid in der kommenden Sommersession fällen.