Kein Transparenz-Abbau im öffentlichen Verkehr

  04. April 2018

In einem gemeinsamen Brief haben der Verband SCHWEIZER MEDIEN (VSM), die SRG, impressum, Syndicom und Öffentlichkeitsgesetz.ch die Mitglieder der ständerätlichen Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF-SR) dazu aufgefordert, das Öffentlichkeitsprinzip im öffentlichen Verkehr aufrecht zu erhalten.

Mit der Vorlage „Organisation der Bahninfrastruktur“ will der Bundesrat unter anderem Audit- und Kontrollberichte des Bundesamtes für Verkehr (BAV) über die Sicherheit von Bahnen und Schiffen dem Zugangsrecht der Öffentlichkeit entziehen. 

Eine Entbindung der BAV-Inspektion vom Öffentlichkeitsprinzip wäre einschneidend. Sie wäre eine Aufforderung an andere Aufsichtsinstitutionen des Bundes, sich ebenfalls vom Öffentlichkeitsprinzip ausnehmen zu lassen.

Inspektionen und Aufsichtseinheiten nehmen in einer Vielzahl von Verwaltungseinheiten des Bundes, im BAG genauso wie im Astra, BLW, BLV oder bei Swissmedic, aber wichtige Funktionen wahr. Wie wichtig ein Funktionieren dieser Kontrollorgane ist, hat sich im aktuellen Postauto-Fall gezeigt. Hier sorgte die Inspektion des BAV dafür, dass ein schwelender Missstand thematisiert wurde. Einzig durch das Öffentlichkeitsgesetz kann die Allgemeinheit solche wichtigen Kontrollergebnisse nachvollziehen.

Schliesslich kann die Öffentlichkeit dank des eingeführten Öffentlichkeitsprinzips auch die Kontrolleure kontrollieren. Ein gutes Funktionieren dieser Kontrollen ist die Grundlage für das Vertrauen der Bevölkerung in die Verwaltung. Deshalb darf es nicht sein, dass einzelne Verwaltungs- und Inspektionseinheiten versuchen, bei Gesetzesrevisionen Teilbereiche ihrer Tätigkeit vom Öffentlichkeitsgesetz auszunehmen.

Die SRG, der VSM, Syndicom, impressum und Öffentlichkeitsgesetz.ch bitten die Mitglieder der KVF-SR gemeinsam, die Vorlage anzupassen, so dass das Öffentlichkeitsgesetz auch im öffentlichen Verkehr weiterhin gilt.