KVF-N verpasst es, Zeichen zu setzen für Dringlichkeit der Service-Public-Debatte

  16. Januar 2018

Die nationalrätliche Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen hat den Antrag von Natalie Rickli (SVP, ZH) abgelehnt, die Verordnungsanpassung (für mehr Werbemöglichkeiten der SRG) und die Konzessionserneuerung (ohne klare Einschränkungen für die SRG im Web) zu sistieren. Eine Annahme wäre ein auch von der Bevölkerung wahrnehmbares Zeichen gewesen, eine vertiefte Diskussion um den medialen Service Public in Gang zu bringen.

Wie die Diskussionen um die No-Billag-Initiative zeigt, besteht grösster Klärungsbedarf, was vom Staat an medialer Grundversorgung unterstützt werden muss und was nicht.

Der Verband SCHWEIZER MEDIEN (VSM) fordert seit langer Zeit eine ergebnisoffene Diskussion, aus der eine zeitgemässe Definition des medialen Service Public hervorgehen muss. Diese Debatte wurde - entgegen den Beteuerungen von Bundesrätin Leuthard - auch nach der äusserst knappen Annahme der RTVG-Revision im Juni 2015 nicht geführt. 

Im Gegenteil, die SRG hat mit Admeira die Kommerzialisierung weiter vorangetrieben und sich mit zahlreichen neuen Angeboten auf Kosten der Privaten weiter ausgebreitet. So betreibt die SRG heute 236 Socia-Media-Konten und produziert trashige Web-Video-Serien zur Unterhaltung. Damit wurden Fakten geschaffen, die zu Marktverzerrungen geführt haben und den Entwicklungsspielraum von privaten, wirtschaftlich geführten Medienunternehmen einschränken.

Der Verlegerverband steht zum gebührenfinanzierten Service Public, fordert aber eine trennscharfe Regulierung. Dafür ist ein Marschhalt erforderlich. Ein Aufschieben der RTVV-Verordnung und der Konzessionserneuerung wäre ein positives Zeichen aus dem Parlament gewesen, diese Diskussion jetzt zu führen, bevor neue Fakten geschaffen werden. Mit einer Konzession für vier Jahre ist ein Zeithorizont gesetzt, der dringend nötige Regulierungsverschärfungen, wie die klare Definition des Spielraumes für die SRG im Onlinebereich, zu lange hinaus zögert. 

Oft wird aus den Politik auf die anstehende Beratung zum angedachten Mediengesetz verwiesen. Der VSM ist gegen dieses Mediengesetz, das verfassungswidrig auch den Onlinebereich und somit die Presse regulieren soll, für die anerkanntermassen die Medien- und Meinungsäusserungsfreiheiten vollumfänglich gelten. Eine RTVG-Revision würde nach Ansicht des Verlegerverbandes ausreichen. Aber auch diese darf erst in Angriff genommen werden, wenn in der Politik eine tiefgehende Auseinandersetzung über die zukünftige Medienordnung in der Schweiz stattgefunden hat.

Heute hat die KVF des Nationalrates die Chance nicht genutzt, ein Zeichen zu setzen, diese Debatte in der richtigen zeitlichen Abfolge in Fahrt zu bringen.

Medienmitteilung der KVF-N vom 16. Januar 2018