Leistungsschutzrecht für Presseverleger

  23. Oktober 2018

Newsaggregatoren wie Google-News profitieren in unlauterer Weise von den publizistischen Leistungen der Verlage. Das Europäische Parlament hat dies erkannt und sich für einen Leistungsschutz ausgesprochen. Der Verband SCHWEIZER MEDIEN (VSM) fordert im Rahmen der Urheberrechtsrevision ein Leistungsschutzrecht (LSR) für die Presseverleger auch in der Schweiz.

Newsaggregatoren verwerten für ihr eigenes Angebot auf unlautere Weise Snippets, Textanrisse und Schlagzeilen, welche mit hohem Ressourcenaufwand von den Verlagen produziert werden. Solche Textausschnitte sind durch das Urheberrecht nicht geschützt, da sie die sogenannte urheberrechtliche Werkhöhe nicht erreichen. Im Rahmen der Urheberrechtsrevision gilt es dieses Trittbrettfahrertum durch die Einführung eines LSR zu unterbinden.

Europäisches Parlament erkennt Handlungsbedarf
Das Europäische Parlament hat sich am 12. September dieses Jahres für ein LSR ausgesprochen. Konkret sollen Newsaggregatoren verpflichtet werden, für die Nutzung von Textausschnitten zu bezahlen, wenn sie Links zu den Publikationen der Verlage auf ihre eigenen Internetseiten setzen. Die Höhe der Bezahlungen sollen beide Seiten aushandeln. 

Es ist angebracht, ein entsprechendes Recht auch im eidgenössischen Urheberrecht einzufügen. Schliesslich geht es nicht an, dass die Schweiz im urheberrechtlichen Sinne eine „Pirateninsel“ bleibt und die Leistungen der Verleger auch weiterhin nicht angemessen entschädigt werden.

Wichtiges Mittel gegen Piraterie
Das LSR ist ein wichtiges Mittel zur Bekämpfung der Piraterie und unstatthafter Aneignung von fremdem geistigem Eigentum, weshalb es Eingang in jedes moderne Urheberrecht finden muss. Die Newsaggregatoren schaffen mit dem Zusammentragen von News ein attraktives Gesamtangebot, durch das sie eigene Werbeeinnahmen für fremdproduzierte Inhalte generieren können. Die Verlage dagegen haben einen grossen Aufwand für die Produktion dieser Inhalte geleistet. Ihnen entgehen durch die Aggregatoren erhebliche Werbeeinnahmen, die ihnen für das fortwährende Informieren der Gesellschaft eigentlich zustehen müssten. Mehr noch: Viele Nutzer begnügen sich mit den bereitgestellten kurzen Textanrissen und gehen gar nicht mehr auf die Internetseiten der Verlage selbst. 

Verlegern werden dringend benötigte Mittel entzogen
Langfristig werden durch das Fehlen eines LSR den Verlagen weitere Mittel entzogen, was sich negativ auf die Qualität und Medienvielfalt auswirkt. Ferner wird ein fehlendes LSR den Aufbau griffiger Bezahlsysteme für Medieninhalte unterlaufen, was die digitale Transformation bestehender Verlagshäuser gefährdet.