Medienrechtstagung 2018: Rückblick

  28. Mai 2018
Medienrechtstagung 2018: Rückblick

Am 24. Mai fanden Juristen, Medienrechtler und Journalisten im FIFA-Museum in Zürich zur traditionellen Medienrechtstagung des Verbands SCHWEIZER MEDIEN zusammen.

Adrian Lobe, freier Journalist und Spezialist auf dem Thema Roboterjournalismus, hat in seinem Referat das Thema beleuchtet, welches die Zukunft journalistischer Arbeit schon bald verändern könnte. Bereits heute zeigt sich, dass künstliche Intelligenz bei verschiedenen News-Agenturen und Medienhäusern die Abläufe im Newsroom beeinflusst und sich daraus aber auch Haftungs- bzw. Urheberrechtsfragen stellen, zu denen erst vereinzelt Antworten vorliegen.

Das Sicherheitsdepartement der Stadt Zürich hat 2017 beschlossen die Nationalität von Straftätern nicht mehr zu nennen. Prof. Dr. Martin Killias, Gastprofessor für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie an der Universität St. Gallen, ging in seinem Vortrag auf das Thema ein und zeigte anhand von Fakten und Studienergebnissen, dass das Verschweigen der Nationalität von Kriminellen langfristig nicht nur die Arbeit der Polizei beeinflusst, sondern auch beim Publikum und den Medienrezipienten ein unterschwelliges Gefühl der „Unterschlagung schlechter Nachrichten“ hinterlässt.

Der bekannte Medienanwalt Prof. Dr. Ralf Höcker aus Köln rollte den Fall des früheren österreichischen Finanzministers Karl-Heinz Grasser auf, der während den jahrelangen Ermittlungen Machenschaften aufzeigt, die eine beispiellose Verfilzung zwischen unerlaubter Weiterreichung amtlicher Dokumente, medialer Schlammschlacht, bis hin zur inszenierten Vorlesung an der Universität Wien aufweisen – und dies alles vor dem eigentlichen Prozess.

Markus Prazeller, Rechtsanwalt / Partner, Wagner Prazeller Hug AG, erläuterte drei Beispiele aus der „aktuellen Rechtssprechung im Medienrecht“.

Dr. Kai-Peter Uhlig, Rechtsanwalt, Werder Viganò AG, reflektierte in seinem Vortrag Szenarien und Auswirkungen auf die Medien durch die bevorstehende Revision des Urheberrechts.

Moderiert wurde die Veranstaltung durch Dr. Mirjam Teitler, Rechtskonsulentin des VSM.

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25.5.18/of