SRG-Konzession und RTVV: Ausweitung gebührenfinanzierter Onlineaktivitäten gefährdet Private

  29. August 2018
SRG-Konzession und RTVV: Ausweitung gebührenfinanzierter Onlineaktivitäten gefährdet Private

Quelle: Net-Metrix Profile 2019-1

Der Bundesrat hat am 29. August 2018 die neue SRG-Konzession und die Verordung RTVV genehmigt. Anstatt einer neuen Konzession für die SRG wäre eine Sistierung und Verlängerung der bestehenden Konzession richtig gewesen.

Zuerst muss die Diskussion zum zukünftigen Service-Public-Umfang - insbesondere im Onlinebereich - geführt werden. Es wäre eigentlich keine Eile angesagt. Für das ebenfalls vom Bundesrat angestrebte neue Bundesgesetz über elektronische Medien (BGeM) läuft zur Zeit die Vernehmlassung. 

SRG will online alle Freiheiten

Erstmals wird der SRG in der Konzession explizit der Auftrag erteilt, auch Onlineinhalte bereitzustellen. Der Verband SCHWEIZER MEDIEN (VSM) will der SRG das Internet nicht verbieten. Alles was linear ausgestrahlt wurde, soll auch online abrufbar sein, auch zeitversetzt.

Die SRG will aber mehr, vor allem auch Web-only-Angebote, wie bei dem im Tessin geplanten zweiten TV-Programm, das nur im Internet abrufbar sein soll. Wird das ein presseähnliches Portal, konkurrenziert dieses die Verleger frontal.

Eine gebührenfinanzierte Expansion im Onlinebereich - wie jetzt in der Konzession und auch im neuen Mediengesetz gefordert und gefördert - ist verfassungswidrig. Die Zeitungen als wichtigste Mediengattung für die Meinungsbildung geraten damit immer mehr in Bedrängnis. Staatlich finanzierte Gratisangebote im Netz sind gefährlich. Sie untergraben die im Aufbau befindliche Zahlbereitschaft der Nutzer. Die verfassungsmässige Rücksichtnahme auf die Privaten, auf die Presse, wird vom Bundesrat klar missachtet.

Online kein Marktversagen, Private erreichen Bevölkerung

Zudem gibt es im Onlinebereich kein Marktversagen, das den Staat ermächtigen würde, einzugreifen. Die Privaten decken mit ihren Service-Public-Angeboten online die Bevölkerung - im Speziellen die Jungen - bestens ab, siehe Grafik. Eine Ausweitung der SRG-Aktivitäten ist nicht angezeigt. Sie gefährdet das fragile Marktgefüge.

Es gilt auch im medienbereich der Grundsatz der Subsidiarität: Nur was der Markt nicht bieten kann, muss der Staat ermöglichen und finanzieren. Der Bundesrates foutiert sich darum.

Keine weitere Kommerzialisierung des Service Public

Der Verlegerverband VSM begrüsst den Entscheid, den konzessionierten Sendern keine zielgruppenspezifische Werbung zu ermöglichen. Für eine Regionalisierung und Fokussierung auf enge Zielgruppen, wie im Entwurf vorgeschlagen, wäre fatal für die regional ausgerichteten privaten Angebote und auch Fachpublikationen gewesen.

Medienmitteilung zur Konzession
Medienmitteilung RTVV

Position und Forderung VSM zum Bundesgesetz über elektronische Medien