VSM lehnt die geplante RTVV-Revision grösstenteils ab

  19. Februar 2018

Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat eine Vernehmlassung zur Teilrevision der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV) durchgeführt. Der VSM lehnt die geplante Revision grösstenteils ab. Insbesondere die Zulassung von zielgruppenspezifischer Werbung in Programmen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten lehnt der VSM ab.

Der VSM ist der Auffassung, dass der SRG die zielgruppenspezifische Werbung nicht erlaubt werden soll, da dies aus folgenden Gründen nicht mit dem Service-Public-Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vereinbar ist:

  • Die Auswirkungen auf die privaten Medien sind zu gross. Dadurch würden die privaten Medien im Werbemarkt stark konkurrenziert. Die SRG entzöge ihnen viel Geld, was diese dringend für die Refinanzierung des Journalismus benötigen. Targeted-Advertising auf Kanälen der SRG würde den verfassungsmässigen Grundsatz der Rücksichtnahme gegenüber den Privaten verletzen.
  • Eine weitere Stärkung der SRG und Schwächung der Privaten gefährdet die Medienvielfalt, die für die Meinungsbildung elementar ist und ein Fundament unserer Demokratie bildet.
  • Die berechtigten Datenschutzinteressen der Konsumenten, die über ihre Abgaben die SRG mitfinanzieren, finden keinerlei Berücksichtigung.
  • Es kann nicht Aufgabe des Service Public sein, individualisierte Werbebotschaften an die Einwohnerinnen und Einwohner dieses Landes zu richten.

In Bezug auf die SDA befürwortet der VSM eine Unterstützung, hat aber Zweifel, ob heute eine hinreichende Rechtsgrundlage für die finanzielle Förderung vorhanden ist.

Der VSM fordert, dass auf zielgruppenspezifische Werbung auf den SRG-Kanälen verzichtet werden soll. Im Sinne einer minimalen Anpassung des vorliegenden Entwurfs der RTVV sollte wenigstens auf jegliche Form von regionalem Targeting verzichtet werden.

Weiter ist der VSM der Ansicht, dass die Anliegen denn auch nicht so dringlich sind, als dass sie sofort auf dem Verordnungsweg umzusetzen wären. Sie sind aber so wichtig, dass sie – wenn schon – in einem Gesetz durch das Parlament geregelt werden müssten.

Vorerst sind wichtigere Grundsatzentscheide des Volkes und des Parlamentes abzuwarten. Daher ist der VSM der dezidierten Ansicht, dass die RTVV-Revision nicht weiterverfolgt werden sollte.