VSM verlangt Korrekturen im Mediengesetz
21. August 2018
Der Vernehmlassungs-Entwurf für ein Bundesgesetz über elektronische Medien (BGeM) weist schwerwiegende Mängel auf. In der vorliegenden Form würde das Gegenteil dessen erreicht, was der Bundesrat anstrebt: Statt die Presse- und Meinungsvielfalt zu vertiefen, würde diese auf lange Sicht geschwächt.
Statt neue Onlineangebote zu subventionieren, die den Markt verzerren, sollte der Bund den privaten Medien dabei helfen, die digitale Transformation zu bewältigen. Alle privaten Medien sind mit dieser Herausforderung konfrontiert. Dafür bietet sich das bewährte System der indirekten Presseförderung an. Aus diesem Grund fordert der VSM zusätzlich 90 Millionen Franken indirekte Presseförderung im Bereich Vertrieb. Niemand bestreitet deren verfassungsmässige Zulässigkeit. Last but not least tastet dieses Konzept die redaktionelle Unabhängigkeit nicht an, was einen wesentlichen Vorzug darstellt.
Eine solche Transformationsabgabe als Unterstützung im digitalen Wandel würde den Zeitungen vertretbare Vertriebskosten sichern. Wie kaum eine andere Massnahme leistete sie einen echten, wirksamen Beitrag zur Meinungsvielfalt und würde die Versorgung aller Landesteile mit Informationen sicherstellen, wie sie nach wie vor in allererster Linie die privaten Medien gewährleisten.
Lesen Sie hier mehr zur Position und den Forderungen des Verbandes SCHWEIZER MEDIEN