Editorial April-Newsletter 2019
Liebe Leserinnen, Liebe Leser
Ob in der Steinzeit oder im digitalen Zeitalter: Menschen haben schon seit jeher Güter mit einem entgeltlichen Wert gegen ein gleichwertiges Gut getauscht. There is no such thing as a free lunch.
Google sieht dies im News-Bereich aber anders. Google und andere kommerzielle News-Aggregatoren bedienen sich unserer Medieninhalte – ohne dafür auch nur einen müden Rappen zu bezahlen. Dass bei diesem Modell die Verleger auf der Strecke bleiben, hat auch das europäische Parlament dieses Jahr am 26. März anerkannt und sich für ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger ausgesprochen. Am letzten Montag wurde die Urheberrechtsreform auf EU-Ebene definitiv bestätigt. Wir fordern nun ein solches Recht auch für die Schweiz.
Die Gegner des Leistungsschutzrechts prangern oft Zensur und das Ende des freien Internets an. Das sind irreführende Aussagen. Zensur ist staatlich organisiertes Unterschlagen von demokratie-relevanten Inhalten. Wir Verleger machen genau das Gegenteil: Wir investieren Millionen, um die Menschen in der Schweiz über Politik, Wirtschaft und Kultur zu informieren. Dass wir über die von uns produzierten Inhalte gerne selber verfügen und mit den kommerziellen Plattformbetreibern aushandeln, zu welchen Konditionen sie unsere Inhalte benützen können, nennt man Wirtschaft und nicht Zensur!
Wir fordern nichts Neues, das unser Rechtssystem nicht kennt, etwa eine „Enteignung“ von Inhalten, die „dem Internet“ gehören. Wir möchten schlicht, dass sich unser Rechtssystem den digitalen Gegebenheiten anpasst. So viel Dynamik müssen wir dem Recht zugestehen. Diese Wechselwirkung zwischen Recht, Umfeld und Technik zeichnen das Urheberrecht seit jeher aus.
Die Internetsurfer bezahlen zukünftig denn auch kein Entgelt an die Medienhäusern. Die Verleger können aber mit kommerziellen Aggregatoren aushandeln, zu welchen Konditionen sie ihre Inhalte zur Verfügung stellen. Die Onlineplattformen vergüten den Verlagen danach einen angemessenen Anteil für ihre Leistung.
Wir brauchen diese geschützte Rechtsposition, um auch in der digitalen Zukunft Investition in den Journalismus zu tätigen. Der Ständerat wird sich voraussichtlich in der nächsten Session mit diesem Anliegen auseinandersetzen. Wir hoffen auf seine Weitsicht und die Anerkennung unserer Leistungen.
Beste Ostergrüsse von der Konradstrasse
Mirjam Teitler
VSM-Rechtskonsulentin
Forderung des VSM für ein Leistungsschutzrecht in der Schweiz