Urheberrechtsrevision: Stärkung der Rechte von Verlegern und Journalisten

  14. Februar 2019

Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerats (WBK-S) spricht sich für die Aufnahme eines Leistungsschutzrechts für Verleger im Urheberrecht aus. Damit reagiert die Politik auf ein dringendes Bedürfnis der Branche sowie auf die Entwicklungen in der Europäischen Union.

Es ist ein wichtiges Signal, welche die WBK-S mit ihren Empfehlungen an den Ständerat aussendet: grosse Kommunikationsplattformen wie Google und Facebook sollen in Zukunft für die Verwendung redaktioneller Inhalte die Urheber – Verlage und Journalisten – entschädigen. Zwei entsprechende Anträge von Ständerätin Géraline Savary (SP, VD) wurden von einer Kommissionsmehrheit dem Ständerat zur Annahme empfohlen.

Leistungsschutzrecht in der EU kurz vor Einführung
Mit diesem Entscheid nimmt die WBK ein Anliegen auf, welches in der Europäischen Union kurz vor der Umsetzung steht. Die Beratungen zur Revision des europäischen Urheberrechts im Rahmen des Trilogs konnten abgeschlossen werden. Nun ist es am Europäischen Parlament den Kompromiss abzusegnen. Damit käme ein rund 10-jähriger Prozess zum Abschluss.

Einigkeit in der Branche
Zusammen mit den Branchengewerkschaften setzt sich der Verband SCHWEIZER MEDIEN (VSM) für eine faire Abgeltung journalistischer Leistungen ein. Der Kommissionsentscheid sowie die Entwicklungen in der Europäischen Union wecken die Hoffnung, dem unstatthaften Aneignen von geistigem Eigentum durch die grossen Plattformen endlich einen Riegel vorzuschieben.

Der VSM empfiehlt dem Ständerat in der Debatte zum Urheberrecht in der kommenden Frühjahrsession der Kommissionmehrheit zu folgen.

Medienmitteilung
WBK-S vom 12.2.2019: Empfehlungen zum Leistungsschutzrecht

Meinungen
Interview mit Andreas Häuptli im "Echo der Zeit" vom 1.3.2019
Klarstellung von Missverständnissen aus VSM-Newsletter vom 28.2.2019
Gastkommentar Ralph Büchi aus NZZ vom 8.12.2018
Argumente des VSM für ein Leistungsschutzrecht