Verlegerverband lehnt übertriebenes Werbeverbot für Tabakprodukte ab

  26. September 2019

Am 17. September hat der Ständerat als Erstrat das Tabakproduktegesetz verabschiedet. Es wurde ein faktisches Werbeverbot beschlossen. Der Verlegerverband weist das Gesetz in dieser Form klar zurück.

Ein undifferenziertes Werbeverbot, welches die heutigen technischen Mögilchkeiten in der Onlinewerbung negiert, die Wirtschaftsfreiheit missachtet und so zu einer eigentlichen Bevormundung der Bürgerinnen und Bürger führt, ist klar abzulehnen.

Schon die vorberatende SKG-S hat weit über ihr Ziel hinausgeschossen. Ein praktisch universelles Werbeverbot für Tabakwaren in jeglichen gedruckten Publikationen und im Internet unter dem Deckmantel des Jugendschutzes ist weder zielführend noch verhältnismässig.

Natürlich muss die Jugend über Risiken weiter aufgeklärt und auf jeden Fall muss Werbung, die sich spezifisch an Jugendliche richtet, eingeschränkt werden. Die Aufklärung über die Risiken ist heute schon omnipräsent. Die Politik kann darum auch auf ein gesundes Mass an Mündigkeit und Eigenverantwortlichkeit der Bürgerinnen und Bürger vertrauen. 

Zudem gilt es die zukünftigen technischen Möglichkeiten bei der Aussteuerung der Onlinewerbung zu beachten, wodurch der Jugendschutz gewährleisten ist.

Eine Verbotspolitik greift fundamental in die Wirtschaftsfreiheit ein und ist kontraproduktiv. Es wäre ein Novum, würde die Werbung für ein legal erhältliches Produkt faktisch verboten. Zudem mystifiziert ein Verbot ein Produkt gerade bei Jugendlichen eher und macht es so attraktiver, als dass es abschreckt.

2016 haben Ständerat und Nationalrat den Gesetzesentwurf wegen den darin aufgeführten Werbeverboten an den Bundesrat zurückgewiesen. Die jetzt erfolgte Verschärfung im Ständerat muss vom Nationalrat mit Augenmass korrigiert werden.

Der VSM setzt sich weiter für eine verantwortungsvoll gelebte Werbefreiheit ein.