Corona: Kein Verkaufsverbot für Zeitungen und Zeitschriften

  01. April 2020
Corona: Kein Verkaufsverbot für Zeitungen und Zeitschriften

Eine begriffliche Ungenauigkeit in der COVID-19-Verordnung 2 sorgt bei Einzelhändlern für Verwirrung. In einer Migros-Filiale im Kanton Genf wurden «en raison de la pandémie» keine Zeitschriften mehr zum Verkauf angeboten. Dies scheint kein Einzelfall zu sein, obwohl es keinen Grund gibt, den Presseverkauf einzustellen (Foto: Stéphane Benoit-Godet, Twitter)

Grund dafür ist eine begriffliche Ungenauigkeit in der COVID-19-Verordnung vom 13. März 2020. In dieser wurde ursprünglich unter den Beispielen für «Güter des täglichen Gebrauchs» nur die «Tagespresse» erwähnt. In der Folge kam es in einigen Kantonen zu polizeilichen Eingriffen bei Kiosken und Tankstellenshops, bei denen der Verkauf von Zeitschriften verboten wurde.

7Days Media hat beim BAG eine Klarstellung des Begriffes «Tagespresse» gefordert. Das BAG bestätigte daraufhin, dass Printmedien – Zeitungen und Zeitschriften – einen wichtigen Informationsauftrag erfüllen. Der Verkauf von Zeitschriften ist auch unter der geltenden Verordnung weiterhin gestattet und das Verbot vom Zeitschriftenverkauf nicht gerechtfertigt.

Den Erläuterungen zur COVID-19-Verordnung 2 wurde (ab S. 8f) eine entsprechende Präzisierung angefügt und die Thematik in die FAQs aufgenommen (S. 1, unten). Die EinzelhändlerInnen wurden umgehend über entsprechende Konkretisierungen informiert, um weitere Sortimentsbeschränkungen zu verhindern. Auch jüngste Gespräche von 7Days Media mit betreffenden kantonalen Polizeiinstanzen seien kooperativ und hilfsbereit verlaufen.

Gerade in der jetzigen Situation ist es äusserst wichtig, dass sich die Bevölkerung durch die Presse informieren kann, denn hier gelangt sie an qualitativ hochwertige, verlässliche und vertrauenswürdige Informationen.

Sollten Sie ebenfalls Beobachtungen machen, dass das Pressesortiment nicht mehr angeboten wird, bitten wir Sie, uns dies zu melden: contact@schweizermedien.ch.