Update (12.1.2021) - Richtlinien Dividendenverzicht
Das BAKOM hat ein Merkblatt zum Ausschüttungsverbot von Dividenden publiziert.
Update (16.11.2020) - Verlängerung der Medien-Nothilfe bis Mitte 2021
Am 11.11.2020 hat der Bundesrat offiziell verkündet, die Übergangsmassnahmen zugunsten der Printmedien im Rahmen des Covid-19-Gesetzes vorübergehend bis Juni 2021 zu verlängern. Das Parlament wollte die Massnahmen ursprünglich bis Ende 2021 ausdehnen.
Die per 1. Juni geltenden Massnahmen werden eins zu eins so weitergeführt. Damit werden die Kosten für die Tageszustellung bei weniger als 40'000 Exemplaren weiterhin komplett übernommen, bei mehr als 40'000 Exemplaren wird 27 Rappen pro Exemplar vergütet. Als Bedingung gilt der Verzicht auf eine Dividendenausschüttung.
Die Abonnementskosten für Keystone-SDA-Leistungen (nur elektronische/digitale Medien) werden bis zur Ausschöpfung der 2020 gesprochenen 10 Mio. vom Bund übernommen.
Hier finden Verlage das Gesuchsformular sowie die Dividendenverzichtserklärung, welche einzureichen sind.
Update (30.09.2020) - Covid-Gesetz verabschiedet, Medien-Nothilfe bis Ende 2021 möglich
Das Parlament hat in der Einigungskonferenz und nach Annahme der Dringlichkeitsklausel das Covid-19-Gesetz (20.058) verabschiedet. Damit kann die Medien-Soforthilfe bis spätenstens Ende 2021 weitergeführt werden.
BR - Coronavirus: Befristete Soforthilfe zugunsten der Medien
Bern, 20.05.2020 - Die Coronavirus-Pandemie trifft die Medien hart. Ihre Werbeeinnahmen sind bereits drastisch gesunken. Aufgrund der besonderen Bedeutung der Medien für die Demokratie hat das Parlament in der ausserordentlichen Session breit abgestützte Motionen überwiesen, um finanzielle Soforthilfe im Umfang von 57.5 Millionen Franken zu leisten. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 20. Mai 2020 zwei entsprechende Notverordnungen verabschiedet.
- Medienmitteilung Bundesrat vom 20.5.2020
- Info-Seite des BAKOM zur Nothilfe
Das bedeutet für die Presse:
- Inkrafttreten: 1. Juni 2020
- Dauer: 6 Monate (16.11.20 - verlängert bis Ende Juni 2021)
A) Kostenlose Tageszustellung für bisher geförderte Titel mit < 40'000 Ex. Auflage (12.5 Mio. Fördersumme)
B) 27 Rp./Ex. Nothilfe für berechtigte Titel mit > 40'000 Ex. Auflage für deren Exemplare in der Tageszustellung (5 Mio.)*
C) Kostenlose Nutzung Keytone-SDA-Basisdienst für Onlinemedien (10 Mio. für Onlinemedien, Radio und TV)
* Gesuch an BAKOM, rückwirkende Ausschüttung, siehe Verordnung Art 5. Informationen und Formulare
A/B) Gedruckte Publikationen
Informationen zur Abwicklung für bisher geförderte und neu geförderte Titel (über 40'000 Ex., die Förderkriterien gemäss Postgesetz und -verordnung erfüllend)
- Gesuch Titel > 40'000 Ex. Auflage
- Bestätigung Dividenverzicht
finden Sie hier auf der BAKOM-Seite. Am 12.1.2021 hat das BAKOM ein Merkblatt zum Ausschüttungsverbot aufgeschaltet.
Wichtig: Auch die bisher geförderten müssen das Formular zum Dividendenverzicht ausfüllen und einreichen. Ansonsten müssen die Verlage mit bisher geförderten Titeln nichts weiter unternehmen.
C) Onlinemedien
Vergütet werden alle Abos der elektronischen Medien, also für Radio, TV und Online. Printabos sind ausgeschlossen. Hierfür ist keine Verfassungsbasis vorhanden. Wenn eine Zeitung ein SDA-Abo für Print und Online hat, wird der Onlineteil während sechs Monaten durch den Bund finanziert. Im Gegensatz zur geplanten Onlineförderung ist es hier unerheblich, ob der Onlineauftritt Umsatz aus dem Nutzermarkt erwirtschaftet oder rein werbefinanziert ist. Der Verlag muss nichts unternehmen, Keystone-SDA meldet sich bei den heutigen Vertragspartnern.
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