Datenschutz: Übermittlung von Bestellungen im Abomarketing
26. Mai 2020
Der Verband SCHWEIZER MEDIEN betreibt mit www.presseabo.ch seit mehr als 15 Jahren den grössen schweizer Online-Kisosk mit über 75 Publikationen. Die Bestellungen werden direkt per Mail an die teilnehmenden Verlage weitergeleitet oder auf einen FTP-Server verschlüsselt übermittelt.
Die Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO), die im EU-Raum (und teilweise in der Schweiz Geltung hat) sieht vor, dass personenbezogene Daten «unter Berücksichtigung des Stands der Technik» und «Schwere des Risikos» für die Betroffenen zu schützen sind. Daraus wird eine Verschlüsselungspflicht abgeleitet.
In der Schweiz gilt die DSGVO nicht automatisch, insofern können deren Regelung nicht unbesehen auf Schweizer Sachverhalte übertragen werden. Das Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) sieht keine derart explizite Regelung vor wie die EU-Regeln. Aber auch aus dem DSG ergibt sich eine Pflicht, Personendaten durch «angemessene technische und organisatorische Massnahmen gegen unbefugtes Bearbeiten» zu schützen (Art. 7 DSG). Zudem ist darauf hinzuweisen, dass das Datenschutzgesetz der Schweiz derzeit revidiert wird und damit zu rechnen ist, dass die Sicherungspflichten der Datenbearbeiter verstärkt werden.
Der Verband SCHWEIZER MEDIEN empfiehlt allen Mitgliedern mit externen Abomarketing-Partnern und Platformbetreibern, die Kundendaten im Abomarketing künftig zu verschlüsseln, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.
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