Bundesrat plant Schutz journalistischer Inhalte im digitalen Raum

  17. Dezember 2021
Bundesrat plant Schutz journalistischer Inhalte im digitalen Raum

Der Bundesrat anerkennt das Recht auf Schutz journalistischer Inhalte im digitalen Raum. Er erachtet eine Abgeltung durch Online-Dienste zu Gunsten der Medienunternehmen als gerechtfertigt, wenn sie deren journalistische Inhalte nutzen und zugänglich machen. Bis Ende des kommenden Jahres soll eine Vernehmlassungsvorlage für eine gesetzliche Regelung ausgearbeitet werden. 

Der Medienwandel in der Schweiz als Folge der Digitalisierung schreitet rasch voran. Die Nutzung von klassischen Informationsangeboten nimmt ab. Im Gegenzug steigt die Nutzung von globalen Plattformen, die selbst keine journalistischen Inhalte produzieren. Vielmehr nut-zen und verbreiten sie Inhalte, die von Schweizer Medienunternehmen produziert werden und stellen so für die Nutzer ein mehr oder weniger kuratiertes Angebot an Information be¬reit. 

Dieser kommerziellen Nutzung stehen die Verlage heute schutzlos gegenüber, denn sie besitzen im Gegensatz zu anderen Urhebern wie der Film- und Musikindustrie im digitalen Raum keinen genügenden Schutz für eine solche Nutzung ihrer Inhalte. In den letzten Monaten sind zahlreiche europäische Staaten dazu übergegangen, diesen Umstand mit einem Leistungsschutzrecht zu korrigieren. Dieses soll den Medienunternehmen eine angemessene Entschädigung für die Nutzung ihrer Inhalte durch die globalen Plattformen ermöglichen.

Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung beschlossen, eine solche Regelung zum Schutz journalistischer Leistungen auch für die Schweiz auszuarbeiten. Die bisherigen Erfahrungen im Ausland zeigten, dass ein Leistungsschutzrecht zur Vergütung fremdproduzierter Leistungen führe und damit auch finanzielle Beiträge für journalistische Medien generiert werden können. Er sei darum bereit, die verschiedenen Ansätze zur Regelung eines Leistungsschutzrechtes zu vertiefen und bis Ende 2022 eine Vernehmlassungsvorlage zu erarbeiten, so der Bundesrat in seinem Bericht.

Der Verlegerverband SCHWEIZ MEDIEN begrüsst den Entschluss des Bundesrates. Denn ohne Leistungsschutzrecht im schweizerischen Recht ergeben sich für die Schweizer Medienhäuser schwergewichtige Nachteile: So entgehen den Medienunternehmen einerseits wichtige Einnahmen aus der Nutzung ihrer journalistischen Inhalte, andererseits drohen die Schweizer Medienunter¬nehmen ins Hintertreffen zu geraten, wenn die Inhalte der Medienunternehmen aus europäischen Staaten rechtlichen Schutz geniessen, während die Inhalte der Schweizer Medienhäuser von globalen Plattformen weiterhin ohne Entschädigung genutzt werden können.