Newsletter-Editorial Februar 2021
Am Dienstag, 2. März, ist das vom Bundesrat ausgearbeitete und vom Ständerat bereits verabschiedete Medienpaket im Nationalrat traktandiert. Für den Verlegerverband SCHWEIZER MEDIEN stellt die Vorlage einen guten Kompromiss dar. Mit den drei Säulen
1. Printförderung
Indirekte Presseförderung, Reduktion der Posttarife (Postgesetz PG)
2. Digitalförderung
Förderung von Bezahlmedien auf Basis Aboeinnahmen (Digitalfördergesetz BFOM)
3. Massnahmen für das ganze Mediensystem
Unterstützung u.a. für Nachrichtenagenturen, die Journalismus-Ausbildung, neue IT-Branchenlösungen, den Presserat (Radio-TV-Gesetz RTVG)
liegt ein Bündel von wirkungsvollen Massnahmen zur Stützung und Förderung der Medienvielfalt vor.
Das Gesetzespaket ist gut unterwegs, noch sind aber viele Hürden in Form von Abstimmungen zu nehmen. Aus Sicht des VSM sind zudem noch einige Stellschrauben zu justieren.
Für den VSM ist die heutige, seit Jahrzehnten bewährte indirekte Presseförderung das wichtigste und breitenwirksamste Element des Förderpakets. Nach dem Ausbau erhalten rund 170 Publikationen in allen Landesteilen eine Reduktion auf die Posttarife. Die Umsetzung ist dringlich.
Gedruckte Zeitungen bleiben auf absehbare Zeit die wichtigste Mediengattung für die politische Meinungsbildung. Eine Befristung lehnt der VSM darum ab.
Bei der Onlineförderung sind in Bezug auf die Notwendigkeit, das Konzept und die Ausgestaltung viele Fragen offen. Darum ist eine Befristung auf 5 Jahre sinnvoll. Der VSM begrüsst, dass Erfahrungen gesammelt und die Beratungen nach drei Jahren wieder aufgenommen werden sollen.
Der neue Vorschlag der KVF-N, Mediengutscheine an junge Erwachsene abzugeben, beurteilt der VSM als wegweisende Idee, die weiter zu verfolgen ist.
Die vorberatende Kommission des Nationalrates (KVF) hat zudem erkannt, dass die Digitaloffensive der SRG im Widerspruch zur Zielsetzung der digitalen Transformation der Abonnementszeitungen, die mit der Onlineförderung verfolgt wird, steht.
Der Ausbau von presseähnlichen Dienstleistungen durch die mit 1.2 Milliarden gebührenfinanzierte SRG gefährdet den Aufbau der Zahlbereitschaft für digitale Inhalte durch die Privaten. Die SRG muss die verfassungsmässig verbriefte Rücksichtnahme auf die Presse respektieren (BV Art. 93 Abs. 4).
Mit freundlichen Grüssen
Andreas Häuptli
Geschäftsführer
PS. Die Debatte im Nationalrat kann auf www.parlament.ch live mitverfolgt werden. Popcorn oder Zweifel Chips Paprika? Spannung ist garantiert. Das Sessionsprogramm ist hier abrufbar.